[ERLEDIGT] eBay Händler liefert nicht - Schadensersatz?

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b025

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Ich habe bei eBay ein ThinkPad gekauft, kurz darauf auch eine Tastatur von einem anderen Händler aus UK. Nun liefert der Händler den Laptop nicht und der Kauf der Tastatur war also unnötig. Eine Rücksendung der Tastatur würde mich 10€ kosten, der Hinversand vom Händler in UK zu mir schlug ebenfalls mit 10 € zu Buche, was mir mit Sicherheit nicht zurückerstattet wird. Kann ich vom Händler des Laptops Schadensersatz nach §280 BGB fordern, weil mir durch die Nichtlieferung des Gerätes ein finanzieller Schaden entstanden ist?

Ich freue mich auf Antworten!
 
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Sehe ich richtig, dass du versuchen willst, von einem Ebay-Händler, der dir schon ein Thinkpad nicht geliefert hat, Schadensersatz in Höhe von 20 EUR zu erhalten?
 
Der (gewerbliche) Verkäufer hat 130 durchweg positive Bewertungen. Ich vermute daher dass das ein persönliches Versäumnis des Verkäufers war statt Betrug... Wobei der Verkäufer seit letzten Mittwoch auf keine Anfragen mehr antwortet und ich heute daher einen eBay Fall aufgemacht habe. Dank PayPal Käuferschutz alles abgesichert.

Das ThinkPad selber hatte einen Wert von 46 € inkl. Versand, nichts weltbewegendes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht liefern ist für mich kein "Versäumnis" - das ist ganz klar Leistungsverweigerung. Über die Gründe lässt sich sicher vielseitig spekulieren. Schade ist es allemal.
Insofern du mit Paypal gezahlt hast und einen Fall eröffnet hast kannst du natürlich versuchen diese Mehraufwendungen dort mit hinein zu packen. Dann siehst du ja was passiert.

Ich persönlich hatte das auch bereits einmal so gemacht und zwar mit Erfolg. Die Verkäuferin hat nach erfolgreich beendeter Auktion und einwöchiger Wartezeit auf irgeneine Reaktion von Ihr (hat wohl anderweitig ein besseres Angebot bekommen) im Nachhinein meine Rücksendekosten für zwei entsprechend stornierte Zusatzkäufe erstattet. Aber so kulant ist bekanntlich nicht jeder Verkäufer.

Viel Glück aber trotzdem und berichte mal was dabei herauskam.
 
Ist es empfehlenswert gleichzeitig einen eBay und einen PayPal Fall aufzumachen? Ich habe jetzt nämlich "nur" ersteres gemacht.

Meinen Zusatzanspruch in Höhe des Kaufbetrages der Tastatur habe ich nun zusätzlich im eBay Fall vermerkt.
 
Ich denke es ist vollkommen ausreichend einen Fall bei eBay zu eröffnen. Zumindest im Moment läuft der interne Austausch eBay<>Paypal ja noch uneingeschränkt.
 
Heute gabs von dem Verkäufer eine Antwort, er habe sich wegen einem Krankenhausaufenthalt nicht melden können und er die Ware nun schnellstmöglich versendet.

Wenn das Gerät eintrifft, schließe ich den Fall dann.
 
So dumm bin ich auch wieder nicht :D

Fall und negative Bewertung bleiben solange, bis das Gerät in meinen Händen ist.
 
Kann ich vom Händler des Laptops Schadensersatz nach §280 BGB fordern, weil mir durch die Nichtlieferung des Gerätes ein finanzieller Schaden entstanden ist?

Aufwendungsersatz gem. §284 BGB passt besser. UK vs D macht die Sache nicht einfacher, aber das UN-Kaufrecht gilt.
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB) könntest du fordern, falls du zwischenzeitlich aus einer anderen Quelle ein anderes ThinkPad erworben hättest und dieses teurer gewesen wäre.
 
Danke für die Info, aber das 240 ist längst eingetroffen.

Habe sogar das Compaq Armada M700 als "Entschädigung" überlassen bekommen ;)
 
Würdest Du dann bitte ein [Erledigt] in die Überschrift Deines 1. Beitrages einfügen?

Danke
 
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