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b025
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Themenstarter
Ich habe bei eBay ein ThinkPad gekauft, kurz darauf auch eine Tastatur von einem anderen Händler aus UK. Nun liefert der Händler den Laptop nicht und der Kauf der Tastatur war also unnötig. Eine Rücksendung der Tastatur würde mich 10€ kosten, der Hinversand vom Händler in UK zu mir schlug ebenfalls mit 10 € zu Buche, was mir mit Sicherheit nicht zurückerstattet wird. Kann ich vom Händler des Laptops Schadensersatz nach §280 BGB fordern, weil mir durch die Nichtlieferung des Gerätes ein finanzieller Schaden entstanden ist?
Ich freue mich auf Antworten!
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