Erledigt] Anwalt Verkehrsrecht oder Fachmann in der Abwicklung von Ersatzfahrzeugen bei Unfällen

deeptrancer

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Erledigt] Anwalt Verkehrsrecht oder Fachmann in der Abwicklung von Ersatzfahrzeugen bei Unfällen

Hallo zusammen,

da mir heute morgen ein 18jähriges Mädel mit ihrem 3er Golf an meine Fahrertür angeklopft hat und ich mein Auto nun in die Werkstatt bringen "darf", benötige ich mal Hilfe, was das Thema Leihwagen anbelangt. Das ich das Recht auf einen habe, ist geklärt, es geht nur noch um Detailfragen.

Wenn hier einer in diesem Gebiet fit ist und mir verläßliche (!) Informationen / Antworten geben kann, so freue ich mich über eine PN.

Schonmal danke im voraus!

Grüße

deep

CorsaDB.jpg
 
Hi,

ich haffe nicht, du hast das gemacht, was der Mercedes-Fahrer dort macht. Dann würde es schon anders aussehen. :D
Der Witz scheint schon etwas älter zu sein, oder?
 
Mein Beileid, auch wenn ich zur Sache leider wenig beitragen kann. Hoffe Sie war versichert.

Grüße

Bountykiller
 
nein, habe nicht telefoniert, aber das Bild aus dem "Was fahrt ihr"-Thread kam mir in den Sinn *gg*

Ja, gab nur Blechschaden, das Mädel war eindeutig schuld (Vorfahrtsmissachtung), Polizei nahm Unfall komplett auf, Unfallgegnerin klärt alles mit ihrer Versicherung und heute nachmittag telefonieren wir dann nochmal. Schaden bei mir liegen nach erster Schätzung durch meinen MB-Händler um die EUR 10k - somit hat sich das richtig "gelohnt" :rolleyes:

Ihren Golf3 würde ich übrigens auf wirtschaftl. Totalschaden schätzen...und dann keine Vollkasko
 
Hier stehen einige interessante Sachen, was Mietwagen und dessen Kosten im Falle eines Unfalls und der Nutzungsunmöglichkeit des eigenen Fahrzeugs angeht.

Ersatz der Mietwagenkosten

PS.: Juristisch korrekt heißt es Mietwagen und nicht Leihauto... :whistling: ^^
 
Die Frage ist, wer die gegnerische Versicherung ist... dann wirst Du wohl noch einen Anwalt brauchen. Der steht Dir zu bei einer großen Schadenssumme.

Bei 10.000 Euro wird dann noch ein Gutachten fällig. Wenn ich sehe, was der Gutachter der gegenerischen Versicherung so alles wegläßt, ist ein eigner Gutachter die bessere Wahl.

Wichtig: Die Polizei stellt nicht die Schuldfrage fest. Dachte ich auch mal aber durfte mich eines besseren Belehren lassen. Wenn Deine Gegenerin an Ort und stelle verwarnt wurde mit Geldstrafe oder aber ihr angekündigt wurde, dass sie "noch Post erhält", ist es ein Indiz. Erst muss sie ohne Vorbehalt bezahlen. Die Polizei sollte vor Ort auch Fotos für die Akte und Vermessungen durchgeführt haben.

Ich hatte auch einen "eindeutigen" Unfall und die gegenerische Versicherung fing an ihre "Glaskugel" zu bemühen...

Gruß

Snowy
 
A) Gut, dass euch nichts passiert ist.

B) Nicht lang rumfackeln. Sofort zum Anwalt, Deckungszusage der Rechtschutz holen und ab da ihn alles machen lassen. Empfehlenswerte Anwälte sind die mit Fachgebiet "Verkehrsrecht". Gleich die eigene Versicherung fragen, die kann gute Anwälte empfehlen (die andere muss es ja zahlen).

Bei den Mietwagen ist es so, dass du eine Klasse kleiner nehmen musst. Bei E-Klasse eine C-Klasse usw. Weil die Vermieter aber die Unfallleihwagen unverhältnismäßig teuer machen, kann es Sinn machen, die eigene Versicherung zu fragen. Nicht, dass du dann drauflegst. Besonders gut ist z.B. der ADAC mit seiner Versicherung.

Ich hoffe, du hast eigene Bilder gemacht und Zeugen (außer der Polizei). Mir hat einer mal die Vorfahrt genommen (Stoppschild überfahren) und hat dann MICH verklagt. Das Verfahren läuft seit 3 Jahren ...

Beileid und Gruß,
G.
 
Du hast eine PN.

Ausserdem:
Die Autervermietungen haben extra Tarife für Unfall-Ersatz.
Ist das in Deutschland passiert (wichtig)?
Rufe bei der Hotline des Autovermiet-Unternehmens Deiner Wahl an.
Falls Du den Wagen sofort brauchst, kannst Du mit den notwendigen Papieren (FS, CC/EC-Karte, Paß bzw. Personalausweis und Polizeibericht! Kartenzahlung nur für die Kaution, muss aber nicht sein) einfach in die nächste Autovermiet-Station gehen.
 
[quote='Goonie',index.php?page=Thread&postID=637092#post637092]Nicht lang rumfackeln. Sofort zum Anwalt, Deckungszusage der Rechtschutz holen und ab da ihn alles machen lassen. Empfehlenswerte Anwälte sind die mit Fachgebiet "Verkehrsrecht". Gleich die eigene Versicherung fragen, die kann gute Anwälte empfehlen (die andere muss es ja zahlen).[/quote]
Ich kann hier Goonie nur zu 100% zustimmen. Keine Experimente mit solch einen Fall machen, denn wenn es im Verlauf der Angelegenheit zu "Problemen" kommt, ist der Rat eines Profis gefragt.

Zum Thema Leihwagen. Ich habe mir damals die Summe für einen Leihwagen "ausbezahlen" lassen, welche mir für den festgesetzten Mietwagen zugestanden hätte und mir privat einen gemietet, dabei sind einige Euros für mich über geblieben.
 
bei so einer hohen schadenssummer würde ich auch sofort zum anwalt gehen.

ein bekannter hatte damals auch einen unfall gehabt (ihm ist einer hinten reingefahren). laut aussage der versicherung stand ihm ein auto seiner klasse oder einer klasse darunter zu. er hatte nen smart (darunter gibts wohl nichts). sein mb-händler meinte er könne ihm nur eine c-klasse geben, die er niedrig abrechnet und er so keine kosten hat...jaja!, aber nachdem er dem wagen 2 wochen hatte kam hinterher raus, dass er doch dafür einen aufschlag zahlen muss, auch wenn das auto nicht mehr gekostet hätte als ein smart-ersatzwagen.

das also nur mal nebenbei was man so falsch machen kann.
 
Hallo zusammen,

danke für Eure Tipps/Hinweise. Ist soweit alles geregelt und "in trockenen Tüchern". Die Versicherung der Unfallgegnerin war übrigens sehr fix und machte (bislang) keine Probleme.
 
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