Engineering Samples

adam-green

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Im Forum werden immer mal wieder CPUs verkauft, bei denen es sich um Enineering Samples handelt. In einem solchen Verkaufsthread wurde dieser Link gepostet:
http://www.pc-experience.de/wbb2/thread.php?threadid=26627

Der Vorteil der ES CPUs liegt scheinbar darin, dass man sie leichter übertakten kann. Vielleicht kann das mal jemand genauer erklären.

Allerdings steht in dem Artikel außerdem:
Ein ganz wesentlicher Punkt wird bei diesen Intel Engineering Sample gerne vergessen, die Prozesssoren sind und bleiben Eigentum von Intel, egal wer damit wo und mit wem gehandelt hat, was uns Intel nach einer entsprechenden Nachfrage auch noch mal ganz präzise bestätigt hat.
Wenn das juristisch wirklich so ist, könnte man die CPUs zwar verkaufen, man könnte aber nicht das Eigentum an den CPUs übertragen, weil dieses allein bei Intel liegt. Der Käufer würde für sein Geld also nur den Besitz erlangen. Intel könnte die CPU jederzeit herausfordern.

Allerdings zweifele ich ein wenig am juristischen Sachverstand der verlinkten Seite (z.B. Kaufvertrag als Werkvertrag bezeichnet).

Daher meine Frage: Ist es wirkich so, dass die ES im Eigentum von Intel verbleiben? Oder kann man in Wirklichkeit doch Eigentümer werden und das sind alles nur vertragliche Regelungen zwischen Intel und dem Tester, die mich als Käufer nicht interessieren.

Achtung: Das soll möglichst keine juristische Diskussion werden. Ich kenne mich im Sachenrecht, um das es hier im Kern geht gut genug aus und brauche keine Aufklärung. Mich interessiert nur, wie Intel das handhabt. Vielleicht hat auch jemand Erfahrungen damit (Rückforderung von Intel? Oder ist denen das egal?).

Gruß, Jan.
 
"Leichter übertakten" ist relativ.
Früher war der große Vorteil, dass man den Multiplikator meist einstellen konnte, mehr oder weniger frei. Aber auch das war nicht bei allen so.
Übertakten selber ist zwar durch den Multiplikator gut möglich, allerdings sind das meist Vorserienmodelle, und spätere Revisionen lassen sich üblicherweise besser übertakten.

Ich habe schon von diversen Leuten mit ES (und QS und "Confidentials") gehört und hatte auch selber eines.
Ich frage mich, wie gesetzesfürchtig man eigentlich sein kann, ein ES an Intel zurückzugeben. Ich wette mit dir, bei der Hotline wissen sie noch nichtmal was das ist und selbst wenn es einer wüsste, würde er dir den Vogel zeigen, wenn du es an Intel schicken wolltest.
 
Ich gehe auch davon aus, dass es hier ähnlich wie bei der OEM Software ist: nach us-Recht vielleicht möglich, wird in D aber so nicht umzusetzen sein.

Grüße
tüte
 
Die Behauptung, dass es hier um Sachenrecht ginge, halte ich für sehr sehr sehr vereinfacht. Wir haben hier ne Mischung aus IPR und IP.
 
Danke für Eure Antworten!

Es zeigt sich ja, dass - selbst wenn Intel juristische Möglichkeiten hätte - es ihnen recht egal ist, was mit den ES geschieht. Man hat zwar keinen Support und auch keine Sicherheit, dass alles funktioniert. Die Gefahr, dass man die CPU abgeben muss ist allerdings auch (faktisch) nahe Null.

@ chko: Ich bin davon ausgegangen, dass Intel in Deutschland das ES an einen dt. Tester abgibt, der es dann in Deutschland weiterverkauft. Möglich wäre natürlich auch, dass CPUs aus den USA importiert werden.

Gruß, Jan.
 
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