Eizo S1910 - nur Stress mit dem Teil :(

MaestroNo1

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Hi zusammen,
sorry das muss jetzt raus
Ich hab vor 2 Wochen einen Eizo S1910 bei mfe-pc.de bestellt. Soweit so gut, Monitor kam, hatte Pixelfehler: 3 leuchtende und 3 Subpixelfehler.
Ich Service angerufen, alles klar, Austauschgerät. Hab ich bekommen.Das war defekt (siehe Anhang).
Okay, dann wieder telefoniert heute (ca 45 Minuten von meiner Arbeitszeit ) --> ewig gedauert, bis ich jemanden an der Strippe hatte --> dann: Eizo hat sich den Monitor angeschaut, ein Pixelfehler, ich muss Versand und alles zahlen (Typ von mfe-pc.de: kann teuer werden)

Hallo, ich bild mir die Teile doch nicht ein? Ich komm mir sowas von verarscht vor, die können sich ihren scheiss Monitor in den allerwertesten schieben *grrrrr*

Was kann ich jetzt noch machen? Ich will 1. nicht das fehlerhafte Gerät und 2. nicht den Versand zahlen! Habt ihr nen Tipp?
Ich bin so dermaßen geladen....
__________________
 
Intressant...du hast Pixelfehler festgestellt...Eizo hat sich das Gerät angeschaut und keine gefunden!? Hast du das Gerät direkt zu Eizo geschickt?
Oder zur Firma wo du Ihn gekauft hast? Halt uns aber mal darüber auf den laufenden bitte.
sehr komisch :shock:
 
Original von MaestroNo1


Ich hab vor 2 Wochen einen Eizo S1910 bei mfe-pc.de bestellt.

Da fahr ich fast jeden Tag vorbei, soll ich mal halten und ihn treten? :twisted:

Du bist aber sicher, dass deine Grafikkarte, Kabel, etc. in Ordnung ist?
 
Original von djdc

Original von MaestroNo1


Ich hab vor 2 Wochen einen Eizo S1910 bei mfe-pc.de bestellt.

Da fahr ich fast jeden Tag vorbei, soll ich mal halten und ihn treten? :twisted:

Du bist aber sicher, dass deine Grafikkarte, Kabel, etc. in Ordnung ist?

Ja Graka usw. ist in Ordnung..
und ich habs zu Eizo geschickt (bzw. sie abgeholt und ausgetauscht)
 
Nur damit ich das ganz richtig sehe: du hattest den ersten den sie getauscht haben zwei Wochen lang oder? Und als Tausch hast du einen bekommen der defekt war? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden...
Also wenn das erste Gerät von Haus aus tauschberechtigt war, fängt eigentlich die 14-Tage Rücktrittsfrist auch erst an zu laufen wenn du ein einwandfreies Gerät hast... Rechne mal nach ob da noch irgendwelche Chancen bestehen. Falls die sich länger quer stellen nimm mal Kontakt zu c't auf, ich glaube nicht daß Eizo begeistert wäre wenn sie da mal auftauchen...

Grüße,

loghome
 
Ok in meiner Wut war ich wohl etwas unpräzise..

1. Schritt: am 1.2.06 habe ich den Eizo S1910 bestellt, am Montag den 6.2.06 ist er bei mir angekommen. Voller Euphorie hab ich das Teil ausgepackt und an meine Docking Station gehängt. Dann einen Pixelfehlertest gemacht (Nokiatest). Dabei sind mir 3 helle Pixel (farblos) und 3 Subpixelfehler aufgefallen.

2. Schritt: Rücksprache mit dem Händler (da war ich schon recht fassungslos, wie so ein Gerät zum Kunden kommen kann...) - der hat mich an den Eizo Support verwiesen. Der hat mir zugesichert, dass ich ein Austauschgerät bekomme, er aber sich nicht vorstellen könne, wie das passiert sei.

3. Schritt: Am Freitag (10.2.06) habe ich dann das Austauschgerät bekommen. Dieses hat allerdings nach Rauch gestunken (stand wohl eine Weile bei denen im Support rum) und ist nach 2 Stunden Betrieb abgeraucht (siehe Bild ).

4. Schritt: Telefonat mit Eizo Support, Händler, Eizo Support, Händler, Eizo Support. Mein Gerät sei eingetroffen und sie hätten (mit 5 Technikern) einen Pixelfehler finden können. Das Gerät sei innerhalb der Spezifikation und werde mir wieder zurückgeschickt. Und sowieso, es verlassen nur Geräte das Haus, die einwandfrei sind. Hat man ja an meinem Austauschgerät gesehen.
Ok, ich war inzwischen leicht sauer, weil ich als unfähig hingestellt wurde (ein Pixelfehler statt reklamierten 6), ich 45 Minuten Arbeitszeit vertelefoniert und inzwischen viel Ärger mit dem Gerät habe.
Tüpfelchen auf dem i: der Händler hat mir gedroht, wenn ich das Gerät jetzt bei ihm zurückgebe, darf ich alle Kosten übernehmen, die ihm aufgrund des unrechtmäßigen Einschickens meines ersten Monitors entstanden sind. Abholung durch UPS, nachschauen der Techniker.

Das wars bis hierher, bin jetzt ratlos was ich tun soll.... Gerät mit Pixelfehlern und/oder zahlen (steht noch nicht ganz fest). :(
 
Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Anwalt einschalten! Ohne jetzt hetzen zu wollen.
 
Hallo,

ich bin Jurastudent und wollte eigentlich eine Frage zu meinem TP stellen. Aber nun habe ich das gelesen...

Entscheidend sind die Beweis- und die Rechtslage:

1. Beweislage:
Du hast natürlich nur Rechte, wenn der Monitor wirklich Pixelfehler hat. Wenn Du den Pixelfehlertest richtig gemacht hast, sollte das aber keine Problem sein. Im (theoretischen) Ernstfall würde ein Gutachter vor Gericht feststellen, dass die Fehler da sind. Dann spricht sehr viel dafür, dass sie das ab Werk waren. Wenn Du den Monitor privat gekauft hast, wird das sogar gesetzlich vermutet, 476 BGB.

2. Rechtslage:
Zuallererst: Du bist vollkommen im Recht.
Dein erstes Gerät ist mangelhaft (wegen der Pixelfehler). Du hast daher das Recht ein neues Gerät zu verlangen (Nacherfüllung, 439 I Var. 1 BGB) oder das Gerät reparieren zu lassen (Nachbesserung, 439 I Var. 2 BGB). Du hast Nacherfüllung gewählt. Der Verkäufer hat dabei "alle Aufwendungen zu tragen, Transport-, Wege- und Materialkosten, 439 II BGB)

Auch Dein Austauschgerät ist mangelhaft ("abgeraucht"). Wieder hast Du die oben beschriebenen Rechte. Du musst also weiter nichts zahlen und hast Anspruch auf einen neuen Monitor. Das ist der Stand der Dinge.

Sollte sich der Verkäufer nun weigern, das Gerät noch einmal zu ersetzen, oder es noch einmal fehlerhaft zu ersetzen, hast Du weitere Möglichkeiten: Du kannst jetzt gem. 323, 440 BGB ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

All diese Rechte hast Du übrigens verschuldensunabhängig. Du musst also nicht nachweisen, dass der Verkäufer oder irgendwer sonst geschlampt hat. Lass Dir also Dein Recht nicht nehmen!
Vom Vorgehen würde ich empfehlen mit diesem Wissen erst mit dem Verkäufer (Eizo) zu reden. Erst wenn das wirklich nichts bringt, solltest Du einen Anwalt nehmen.

Beste Grüße.
 
Ui, vielen Dank! Und wie ists jetzt, wenn nach meinem Ermessen Pixelfehler da waren, sie aber sagen, dass keine da sind?! (so von wegen 5 Techniker und so...)
 
Hi,

das ist natürlich keine juristische Frage mehr.
Wie gesagt solltest Du keine Fehler beim Pixelfehlertest gemacht haben. :wink:
Aber 6 Pixelfehler klingen für mich schon nach einem eindeutigen Mangel. Der allgemeine Tip wäre: Beharre auf Deinem Recht und versuche Dich von der Position mit denen zu einigen.

Viel Erfolg!
 
Ach ja, das habe ich vergessen:
Wenn Du das Ding bestellt hast, hast Du auch noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht, 355 BGB.
Das übersteigt jetzt ein wenig meine Kenntnisse: Zu 99% kann ich aber sagen, dass dieses Recht nicht erlöschen kann, wenn Du keines der Geräte für sich 14 Tage bei Dir hattest.
Deshalb kannst Du also sowieso zurücktreten. Das solltest Du vielleicht machen, wenn Dich die Leute nerven. In dem Fall ist es auch egal, was die Techniker sagen.

Allerdings: Das ist dann wieder wichtig dafür, wer auf den Kosten des Reparatureinschickens und Austauschgeräts sitzen bleibt.

Mein Gott, der Fall wird kompliziert. Ich hoffe, Du kannst das nachvollziehen. :wink:
 
Bei Fernabsatzgeschäften (solche, die via Telefon, Internet usw. also ohne Beratung vor Ort abgeschlossen wurden) hast du so oder so 14 Tage Rückgaberecht. Das Gerät darf nur keine Gebrauchsspuren haben. Du hast das Teil jetzt genau eine Woche. An deiner Stelle würde ich den Monitor zurückgeben und mich auf §§ 312 ff BGB berufen.

Wenn dein Händler ein Arsch ist, kann er dir uU den Rückversand aufbürden (da sind wir wieder bei der Diskussion, ob du das Ding zurücksendest, weil du zu doof warst dir den richtigen Monitor auszusuchen oder weil er eben kaputt war). Hast du nicht jemanden, der zufällig neben dir stand, als du den Pixelfehlertest gemacht hast und bezeugen kann, dass da 6 Pixelfehler waren?

Grundsätzlich würde ich aber mal dem Geschäftsführer deines Händlers einen Brief zukommen lassen, in dem du auf den exorbitant schlechten Service seiner Mitarbeiter hinweist und auch darauf, dass du in diversenen Online-Foren dein Wissen mit anderen teilen möchtest, wenn er dich nicht vom Gegenteil überzeugen kann. Ach ja, weitere Geschäftsbeziehungen mit denen sind natürlich jenseits jeglicher Vorstellungskraft.

Normalerweise sollten die dann einlenken. Ansonsten ist das nur ein Grund mehr, mit denen keine Geschäfte mehr zu machen. :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
 
Wenn die Appelle an die Kulanz nichts bringen, sollte man innerhalb von 14 Tagen sein Widerrufsrecht geltend machen.

Allerdings werden dann die (Porto-) Kosten für das Eisenden der Ware nicht zurückerstattet.

Für das Austauschmodell schon.

Wenn die Herrschaften das telefonisch ablehnen, sollte man sie auffordern, es selbst abzuholen.

Habe solch ein Theater selber schon mal erlebt.

Das ist eben der Nachteil von e-deal. Du kannst die Ware erst an- oder einsehen, wenn sie verschickt ist, nicht VOR dem Kauf.

Die berühmte Katze im Sack....
 
Original von NSA


Grundsätzlich würde ich aber mal dem Geschäftsführer deines Händlers einen Brief zukommen lassen, in dem du auf den exorbitant schlechten Service seiner Mitarbeiter hinweist und auch darauf, dass du in diversenen Online-Foren dein Wissen mit anderen teilen möchtest, wenn er dich nicht vom Gegenteil überzeugen kann.

Der Tipp mit dem Geschäftsführer ist bei Großunternehmen sicher angebracht, dürfte in diesem Fall aber wenig Erfolg bringen, da der Geschäftsführer oft selbst am Telefon ist. ;)

Ich habe den Händler eigentlich sehr freundlich und kompetent in Erinnerung, würde also erstmal versuchen, das Problem ohne Eskalation zu lösen. Freundlich aber bestimmt bleiben, wie man in den Wald ruft, etc. Ab einem gewissen Punkt schaltet jeder auf stur. Falls das wirklich nichts hilft, kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen.
 
gut, Monitor kam, hatte Pixelfehler: 3 leuchtende und 3 Subpixelfehler.

Der Monitor hat Pixelfehlerklasse 1?
Ansonsten mußt Du Pixelfehler ja tolerieren.


Was kann ich jetzt noch machen?

Wenn die Pixelfehlerklasse =1 ist, liegt ein Mangel vor.
Abgesehen davon würde ich den Monitor einpacken und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Kein Grund zur Aufregung.


Grüße,
 
@adam-green:

Ganz so einfach scheint mir das Thema "Mangel" nicht zu sein - Stichwort Pixelfehlerklassen. Die sind i.d.R. sehr großzügig bemessen.

@Maestro:

Hast Du das mit jener Teleplan Repair 2000 GmbH (Vor-Ort-Service) abgewickelt, die auf eizo.de genannt wird? Bei meinem EIZO-Display löst sich anscheinend die Folie der Hintergrundbeleuchtung ab. Wollte deshalb eigentlich in diesen Tagen den Service in Anspruch nehmen... habe aber die Befürchtung, dass man mir dann auch irgendein minderwertiges Gerät hinstellt.

Gruß,
herbie
 
Ja das war Teleplan - die haben laut Eizo keine Neugeräte zum Austausch sondern nur bereits reparierte Geräte dort, also Vorsicht!

Ich fürchte der freundliche Weg ist schon verbaut, weil mir heut Mittag bei Herrn Fleischer (Chef dort) der Kragen geplatzt ist, soviel Ignoranz war zuviel.. Können die mir die Kosten für den aus meiner Sicht berechtigten Austausch nun aufbürden? Zeugen? Ja meine Eltern....

Edit: Pixelfehlerklasse 2.... so wie ich das verstanden habe 2 defekte Pixel :(
 
Pixelfehlerklasse 2.... so wie ich das verstanden habe 2 defekte Pixel

Fehlerklasse 2:

- 2 leuchtende Pixel
- 2 schwarze Pixel
- 5 defekte Subpixel

Wenn Du also 3 leuchtende Pixel hast, liegt ein Sachmangel vor. Du hast das Recht auf Nacherfüllung (Fristsetzung nicht vergessen). Alle Kosten dafür muß der Händler tragen.

Verstreicht die Frist, darfst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. Will heißen: Geld zurück.

btw: Pixelfehler sind nicht diskutierbar. Sie liegen vor oder nicht. Dafür kann man Zeugen gucken lassen. Dann ist die Sache eindeutig. Ich verstehe allerdings nicht, warum Du nicht einfach von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst.


Grüße,
 
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