Kurze Frage:
Wenn ich bei einem gewerblichen Händler etwas kaufe, dieser verschickt den Artikel dann wie in der Artikelbeschreibung angegeben (und von mir ausgewählt) als Warensendung und der Artikel kommt bei mir nicht an. Wer trägt dann die Verantwortung und haftet dafür? In einem Rechts-Forum (und zahlreichen anderen) habe ich folgendes gelesen:
Wenn ich bei einem gewerblichen Händler etwas kaufe, dieser verschickt den Artikel dann wie in der Artikelbeschreibung angegeben (und von mir ausgewählt) als Warensendung und der Artikel kommt bei mir nicht an. Wer trägt dann die Verantwortung und haftet dafür? In einem Rechts-Forum (und zahlreichen anderen) habe ich folgendes gelesen:
In den AGB des Händlers steht folgendes:Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde.
Wer muss nun dafür aufkommen, wenn die Warensendung (=Brief) nicht ankommt? Bin ich als Käufer dann derjenige, der das Pech hat (weil ich hätte ja auch den Versand als DHL Päckchen wählen können) oder muss der Verkäufer dafür gerade stehen? Einen konkreten Einlieferungsbeleg hat der Verkäufer ja nicht, mit dem er beweisen könnte, dass er den Artikel auch wirklich an mich verschickt hat. Aber ich kann ja auf der anderen Seite auch nicht beweisen, dass ich den Artikel nicht erhalten habe.[...] Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von AH-Shopping verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über. [...]