eBay - Wer trägt das Versandrisiko

phil83

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2.579
Kurze Frage:
Wenn ich bei einem gewerblichen Händler etwas kaufe, dieser verschickt den Artikel dann wie in der Artikelbeschreibung angegeben (und von mir ausgewählt) als Warensendung und der Artikel kommt bei mir nicht an. Wer trägt dann die Verantwortung und haftet dafür? In einem Rechts-Forum (und zahlreichen anderen) habe ich folgendes gelesen:
Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde.
In den AGB des Händlers steht folgendes:
[...] Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von AH-Shopping verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über. [...]
Wer muss nun dafür aufkommen, wenn die Warensendung (=Brief) nicht ankommt? Bin ich als Käufer dann derjenige, der das Pech hat (weil ich hätte ja auch den Versand als DHL Päckchen wählen können) oder muss der Verkäufer dafür gerade stehen? Einen konkreten Einlieferungsbeleg hat der Verkäufer ja nicht, mit dem er beweisen könnte, dass er den Artikel auch wirklich an mich verschickt hat. Aber ich kann ja auf der anderen Seite auch nicht beweisen, dass ich den Artikel nicht erhalten habe.
 
[quote='phil83',index.php?page=Thread&postID=590183#post590183]ich hätte ja auch den Versand als DHL Päckchen wählen können[/quote]

Päckchen ist auch unversichert und in der Hinsicht wie eine Warensendung.
 
Bei gewerblichen Verkäufern tragen die grundsätzlich das Versandrisiko.

Die AGB sind Quark und möglicherweise abmahnfähig. Ob man mit solchen Menschen handeln möchte... :S
 
[quote='2647-4EG',index.php?page=Thread&postID=590193#post590193]Ob man mit solchen Menschen handeln möchte... :S[/quote]Naja, man - zumindest ich - liest sich ja nicht bei jedem kleinen Artikel, den man kauft, die AGB von vorne bis hinten durch.
Und wenn ein Händler 99,9% positive Bewertungen hat (insg. 2 negative Bewertungen in den letzten 12 Monaten), seit sieben Jahren angemeldet ist der Artikel nur ~10 Eur kostet, kauft man einfach. Ist auch eher eine allgemeine Frage von mir, mit dieser Problemstellung wird man ja öfters konfrontiert.
 
Das Risiko trägt in diesem Fall der Verkäufer. Ausschliessende Risikohaftung in den AGBs ist unwirksam.

Gruss
 
Klar, bei Kleinkram wär es mir auch sehr egal. Aber wenn es um größere Summen geht, ist mir das suspekt: Lieber für 10 EUR mehr beim ehrlichen Mitbewerber.
 
das hat doch nichts mit ehrlich oder unehrlich zu tun, der Verkäufer bemüht sich doch nur so billig wie möglich zu versenden! Aber er trägt das Risiko!!!
Bei wertvolleren Waren heisst es, Kauf nur per versichertem Paket
 
So ist es, sehe die "Schuld" auch eher bei der Deutschen Post, da verschwinden halt schon mal Sachen :( .
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=590214#post590214]Bei wertvolleren Waren heisst es, Kauf nur per versichertem Paket [/quote]Wertvolle Waren würde ich auch nicht bei eBay kaufen und wenn doch, dann nicht per Vorkasse.

Aber hier geht's ja nur ums Prinzip. Noch bin ich ja nicht geschädigt.
Was sollte man dann tun, falls der Verkäufer behauptet, er hätte den Artikel schon lange losgeschickt?
Einen Nachforschungsauftrag kann man ja schlecht bei der Post stellen. Oder machen die das auch für einfache Briefe und Warensendungen? 8|
 
moin,


ich hab auch schon bei ebay bei händlern gekauft, und etwas ist nicht angekommen, was unversichert versendet wurde. dann schickne die es halt nochmal.


das kommt die in der rgele billliger, als versicherter versand.

mal angenommen, es verschwände jede 5te sendung, bei einem warenwert im einkauf von 7 euro.

dann würde versicherter versand bei 5 artikeln etwa 15-20 euro kosten, warensendung kostet nur 8 euro bei 5 sendungen. es bleibt also schon bei sehr hoch angesetzten "verlusten", noch eine deftige ersparnis übrig.
da in der regle nur villeicht jed 20igste sendung "verschwindet", lohnt sich bei artikeln unter 10 oder 20 euro ein versicherter versand einfach nicht. kenne zwar die genauen schwund-zahlen nicht, aber solange die mehrheit der käufer hier in D es noch nicht nötig hat, bei 10 euro-beträgen den erhalt der ware abustreiten, lohnt es sich nicht, versichert zu versenden, und wegen der hohen versandgebühren kunden an konkurrenten zu verlieren ;)
kann sich aber bald ändern, wenn erst die mehrheit beginnen muss, auch bei kleinstbeträgen unehrllich zu werden.....


[quote='phil83',index.php?page=Thread&postID=590221#post590221]Was sollte man dann tun, falls der Verkäufer behauptet, er hätte den Artikel schon lange losgeschickt?[/quote]

na, einfach nach einer gewissen wartezeit erneute zusendung oder geld zurück verlangen ;)

gruß
 
Ein gewerblicher Händler, der seine Kunden falsch über den Gefahrenübergang beim Versand unterrichtet, arbeitet für mich unseriös:

Er verschafft sich einen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern, indem unaufgeklärte Kunden, die auf die vermurkste AGB vertrauen, beim Verlust keine Ansprüche gegen ihn gelten machen werden.

Wenn jemand gewerblich handelt und so vorgeht, ist das für mich eben nicht ehrlich.
 
@Phil

nette Mail an den Verkäufer schreiben, mit dem Hinweis das die Ware nicht angekommen ist. Da du aber einen riesigen Bekanntenkreis hast, welchen du gern die Empfehlung für den betreffenden Shop aussprechen möchtest, empfändest du es als "Schade", wenn aufgrund so einer Bagatelle das Vertrauensverhältnis gestört würde...

Ich konnte so bisher immer eine Zweitlieferung erwirken, Nachforschung bei der Post ist leider sinnlos

@2647-4EG

soll er für 5,95 zum Anwalt laufen? der Verkäufer hat diese Aussage in den AGBs wahrscheinlich aus Unwissenheit gemacht...

Gruss
 
Jetzt mal nicht sofort die Leute köpfen. Es ist überhaupt nicht unseriös, den Gesetzestext in den AGB wiederzugeben. Wo ist das Problem? Und am besten erst mit Kanonen schießen, wenn man die Spatzen besprochen hat: Also kontaktiere den Verkäufer erst einmal ;) .

[quote='2647-4EG',index.php?page=Thread&postID=590193#post590193]Bei gewerblichen Verkäufern tragen die grundsätzlich das Versandrisiko. [/quote]

Woher ziehst Du diesen Schluss?
 
ergibt sich aus § 474 Abs. 2 S. 2 iVm § 446 BGB

§ 446
Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.
 
[quote='erixxx',index.php?page=Thread&postID=590260#post590260]Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden. [/quote]

Ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil :D (peinlich).

Aber was bleibt ist, - wie immer - ein ruhiges Gespräch suchen, ist für den Anfang immer der richtige Tipp.
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=590234#post590234]soll er für 5,95 zum Anwalt laufen? der Verkäufer hat diese Aussage in den AGBs wahrscheinlich aus Unwissenheit gemacht...[/quote] Bloß nicht. Ich bin der letzte, der mit §§ wirft und Anwälte holt. :D

"ruhiges Gespräch" find ich auch immer am Besten. :)
 
Das hier immer alles so hochkocht. Man erwartet ja fast, dass jemand schreibt "Geh hin und hau dem Verkäufer auf's Maul" :D
Immer schön ruhig. Ich habe weder gesagt, dass ich selber betroffen bin (kann sich aber jederzeit ändern), noch dass ich im Moment irgendetwas unternehmen will.

Ich wollte einfach für die Zukunft eine Info, um nicht auf dünnem Eis zu stehen, falls es irgendwann mal soweit kommt und der geschilderte Fall eintritt. Denn Kleinkram kauft man ja doch immer wieder bei eBay (trotz widrigen Verkäuferbedingungen), weil es inkl. Versandkosten häufig immer noch am günstigsten ist.

Wie lange sollte man im allgemeinen denn abwarten, bis man irgendwas unternimmt?
Wie lange darf eine Warensendung bei der Deutschen Post unterwegs sein?
 
wenn wir hier über 10 Euro reden ist doch jede Aktion die über das Schreiben einer Email hinausgeht verschwendete Lebenszeit,... Und wer sich etwas "Wertvolles" per Brief schicken lässt dem ist auch nicht mehr zu helfen, bei Warenwerten > 50 Euro spare ich doch nicht an den 8 Euro für die Post ?!!!1

MfG Hanussen
 
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