Ebay Verkäufer reagiert nicht auf Beschwerde, was tun?

Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Tja, hab einen Artikel bei ebay gekauft, auch geschickt bekommen doch er entspricht nicht der Beschreibung. Verkäufer habe ich schon kontaktiert, doch es kommt keine Antwort zurück. Der Verkäufer hat allerdings ein Rücknahmerecht und eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Was denken die Experten hier im Forum, was ich jetzt am besten tun sollte?

Danke euch allen
 
gibts da nicht so ein vorgefertigten ablauf?
"Gelieferter artikel entspricht nicht der Beschreibung oder so?"
 
Bin sehr an einer Antwort interessiert. Mir geht es genauso X(

Gruß
Rüdiger
 
bei mein ebay auf gekaufte artikel: dann auf "problem klären" dann nimmt das alles seinen lauf :)
mehr weiß ich nicht, hatte den fall gottseidank noch nicht.
 
Seit Ebay den neuen Anstrich hat, findet man das nicht so leicht. Auf Mitgliedskonto drücken (obere Reiter), dann steht unter Testberichte und Ratgeber "Probleme klären". Merke dir vorher die Artikelnummer, die brauchste!

Gruß
Rüdiger
 
Alles, was an Regulierung über eBay läuft ist unverbindlich. Kann funktionieren, aber letztendlich stellen die nur die Plattform für den Handel bereit.

Ist der Anbieter privat oder gewerblich? Um welchen Betrag geht es?
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=576180#post576180]Der Verkäufer hat allerdings ein Rücknahmerecht und eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen.[/quote]Wenn Du auf das Versäumnis abzielst, musst Du AFAIK die Ware zuerst zurücksenden, sofern der VK unkooperativ ist. Erst dann kannst Du im Ernstfall per Mahnbescheid Dein Geld einfordern. Wenn bei Deinem Verkäufer nichts zu holen ist, gehst Du ganz leer aus.
 
Die Funktion "Probleme online klären" ist meiner Meinung nach nur guter Wille.
Ich war erst vor Kurzem gezwungen sie zu benutzen.
Der Verkäufer reagierte gar nicht, woraus ebay sagte, sie schalten sich ein.
Es passierte natürlich nichts!


Ich rate dir, so gut es geht persönlichen Kontakt zu dem VK aufzubauen.
Ruf ihn an, schick ihm einen Brief.
 
Beschwerde

Hallo,
lief der Verkauf privat oder gewerblich und wann ist der "Kaufvertrag" zustande gekommen? Hast Du mit mit paypal bezahlt? Wie hoch wäre der "Streitwert"?
Mit den Infos zu den Fragen können wir Dir vielleicht besser helfen :) !
Grüße,
Innocent
 
Hi,

meine BGB-Vorlesung liegt schon n paar Jahre zurück und ich bin auch kein Jurist, aber soweit ich weiß, handelt es sich bei einem Kauf über Ebay um einen Fernabsatzvertrag. Deshalb hast Du generell ein Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB (keine Sorge wegen 312 b (4) BGB: rein rechtlich ist ein Kaufabschuß über Ebay keine Versteigerung). Dieses lässt sich auch nicht durch Klauseln auf der Ebay-Seite aufheben! Einfach Ware innerhalb von zwei Wochen zurücksenden (falls Du keine Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten hast verlängert sich dieser Zeitraum weiter) oder zumindest den Willen zur Rücksendung kundtun - dann hast Du Recht auf Rückerstattung des Kaufbetrags sowie des Portos.

Alle Angaben ohne Gewähr :)

EdIT: Ups, ich sehe gerade, das gilt nur für Verträge zwischen Verbraucher und Unternemer.

LG
 
ebay ist nicht mehr brauchbar...

erstmal hauptsächlich Sofort Kaufen von Gewerblichen Anbietern und wenn man doch mal was Privates findet wird Schrott verkauft, meistens relativ schleche Bilder aber im Text steht dann zum Beispiel, 3 Jahre alte Uhr im sehr guten Zustand... was bekommt man eine Unbrauchbar zerkratzte uhr mit tiefen Kratzern im Glas... hab ich den Kerl angeschrieben hab ich als Anwort bekommen "das ist normal bei einer 3 Jahre alten Uhr", daraufhin bei ebay gemeldet und negative Bewertung reingehauen und natürlich ist nichts passiert...

und das war nur einer der Fälle...

Inzwischen kauf ich lieber in Foren da hab ich noch garkeine schlechten Erfahrungen machen müssen.
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=576180#post576180]Tja, hab einen Artikel bei ebay gekauft, auch geschickt bekommen doch er entspricht nicht der Beschreibung. Verkäufer habe ich schon kontaktiert, doch es kommt keine Antwort zurück. Der Verkäufer hat allerdings ein Rücknahmerecht und eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Was denken die Experten hier im Forum, was ich jetzt am besten tun sollte?[/quote]

Ich nehme an, es handelt sich um einen privaten Verkäufer? Dann besteht zunächst einmal keine Rücknahmepflicht, die Gewährleistungspflicht spielt auch keine Rolle. Wenn der Artikel der Beschreibung (wesentlich) nicht entspricht, stellt das einen Sachmangel dar, und der Verkäufer ist zur Nachbesserung/Nachlieferung verpflichtet. Der theoretische Weg ginge nun über eine Anmahnung des Mangels und Forderung der Behebung mit angemessener Fristsetzung, wenn der Verkäufer dies verweigert oder nicht innerhalb der Frist reagiert, dann erst kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, müßtest die Ware zurücksenden und Dein Geld fordern etc. pp. Um das bis zum Ende (gerichtlicher Mahnbescheid, der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt wird) durchzuziehen, braucht's vieeeeel Geduld und einiges an Geld für Einschreibesendungen mit Rückschein...
 
Ich geb hier mal noch n paar Infos:

1. gekauft von privat
2. Verkäufer sitzt in Luxemburg
3. Streitwert 30,50 Euro
 
[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=576583#post576583]Ich geb hier mal noch n paar Infos:

1. gekauft von privat
2. Verkäufer sitzt in Luxemburg
3. Streitwert 30,50 Euro[/quote]

Na das sind ja perfekte Voraussetzungen :pinch:
Ich nehme mal an, Du kommst nicht aus Luxemburg. Dann würde ich dem Verkäufer über eBays "Problem klären"-Funktion eine Frist setzen, bis zu der Du eine Einigung erwartest, und dann eine entsprechende Bewertung hinterlassen. Und immer alles gut dokumentieren...
 
[quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=576708#post576708]Na das sind ja perfekte Voraussetzungen :pinch: [/quote]Von mir auch :pinch:. Wenn klar ist, dass der VK sich tot stellt und nicht verhindert ist (passiert selbst den besten Luxemburgern), schreib die Kohle ab.

Alles andere lohnt sich bei nem internationalem VK und dem Betrag nicht. Die Ware ist offenbar kein Totalschaden? Dann leb damit oder stell sie mit ehrlicher Beschreibung wieder ein.

Dumm gelaufen, aber kannst ihm ja zum Dank ne fette Rote reinknallen...
 
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