[quote='Aviator',index.php?page=Thread&postID=576180#post576180]Tja, hab einen Artikel bei ebay gekauft, auch geschickt bekommen doch er entspricht nicht der Beschreibung. Verkäufer habe ich schon kontaktiert, doch es kommt keine Antwort zurück. Der Verkäufer hat allerdings ein Rücknahmerecht und eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Was denken die Experten hier im Forum, was ich jetzt am besten tun sollte?[/quote]
Ich nehme an, es handelt sich um einen privaten Verkäufer? Dann besteht zunächst einmal keine Rücknahmepflicht, die Gewährleistungspflicht spielt auch keine Rolle. Wenn der Artikel der Beschreibung (wesentlich) nicht entspricht, stellt das einen Sachmangel dar, und der Verkäufer ist zur Nachbesserung/Nachlieferung verpflichtet. Der theoretische Weg ginge nun über eine Anmahnung des Mangels und Forderung der Behebung mit angemessener Fristsetzung, wenn der Verkäufer dies verweigert oder nicht innerhalb der Frist reagiert, dann erst kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, müßtest die Ware zurücksenden und Dein Geld fordern etc. pp. Um das bis zum Ende (gerichtlicher Mahnbescheid, der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt wird) durchzuziehen, braucht's vieeeeel Geduld und einiges an Geld für Einschreibesendungen mit Rückschein...