Ebay-Problem

RetroReturns

Active member
Themenstarter
Registriert
1 Mai 2008
Beiträge
1.060
Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem mit einem Ebay-Verkäufer.
Vor 3 Wochen habe ich eine CPU ersteigert und wollte die gerne persönlich Abholung, da der Verkäufer keine 10 Min. weg wohnt. Termin vereinbart, alles okay!
Leider musste ich diesen Termin absagen, da ich beruflich verhindert war. Ich bat den Verkäufer um einen neuen Termin, er argumentiert aber, dass er "sehr selten" zuhause ist und bot mir wiederum an, dass ich das Geld überweise. Ich tat das nicht und habe den Verkäufer um einen neuen Terim zur Abholung gebeten oder das man das Geschäft cancelt. Er hatte wieder abgesagt und mir eine Frist gesetzt, bis wann ich zahlen muss.
Ich zahlte nicht um gleich am nächsten Tag bekomme ich ein Schreiben von einem Inkasso-Büro. :huh:
Die haben natürlich auch eine Gebühr drauf gesetzt und mir wieder eine Frist gegeben.

Mir ist schon klar, dass ich bei der Sache nicht ganz unschuldig bin. Aber ist das rechtens, dass eine Privatperson mir ein Inkassobüro aufm Hals jagt, nur weil wir uns nicht über die Zahlungsmodalitäten einig werden? Ich habe Ihm ja angeboten, dass wir das Geschäft canceln, er bekommt seine Gebühren zurück und gut ist!
Wie komm ich aus diesem Problem am saubersten raus bzw. was könnten im schlimmsten Fall passieren wenn ich nicht zahle? Geht die Sache dann vor Gericht?? (Wert 100,-)

Danke für eure Hilfe!
 
Hy,

nix fuer ungut...

Du kaufst auf Ebay, gehst mit dem Verkaeufer ein rechtsgueltiges Handelsgeschaeft ein, akzeptierst damit seine Bedingungen..

er bietet Dir einen Abholtermin an, was er vermutlich laut Auktion nicht machen muss, Du kannst an diesem Termin nicht, obwohl er nur
10 Minuten von Dir weg wohnt... (beruflich bedingt)

Der Verkaeufer moechte keinen neuen Abholtermin vereinbaren, da er nicht oft daheim is, Bittet Dich um Ueberweisung..

Du lehnst dies ab und wunderst Dich, das der Verkaeufer nun Massnahmen ergreift ??

ist der Verkaeufer im Recht, Ja ist er..... Ebay = gewonnene Auktion = "Vertrag" sprich Erfuellung beider Seiten
der Verkaeufer hat nun mehrfach Dir die Moeglichkeit gegeben, Du verlangst nun, da er einen erneuten Abholtermin nicht zulaesst, die
Auktion zu canceln..??? Warum ???

ueberweis den Betrag und gut is..

In diesem Sinne

Gruss Bimbo-01
 
Es geht ja nicht um Recht haben oder nicht. Ich hab oben schon geschrieben, dass ich nicht unschuldig bin.
Aber warum stellt er sich so stur und dann noch Inkasso. Sowas wäre mir nicht mal eingefallen...
Wenn ich im Außendienst 300km weit weg bin, dann kann ich ja kaum aufn Sprung vorbeikommen oder heißt bei dir immer beruflich bedingt zuhause sitzen??
 
Im Grunde genommen gebe ich Bimbo-01 da Recht. Dass Du weiter auf Abholung bestehst, verstehe ich natürlich angesichts der Entfernung. Andererseits kann ich auch den Verkäufer verstehen. So eine Abholung verursacht beim Verkäufer gerne mal mehr Aufwand, als sich Käufer vorstellen können. Dann kommt der Käufer obendrein auch nicht zum vereinbarten Termin und schon ist der Verkäufer genervt. So schnell kanns gehen.

Dennoch halte ich das für eine sehr fragwürdige Handelsweise, da so ratzfatz ein Inkassobüro einzuschalten. Ich vermute mal, dass der Verkäufer wirklich einfach genervt ist von solchen Dingen und solche Fälle dann automatisch an sein Inkassobüro weitergibt, damit die sich darum kümmern. Ich würde mich beim Verkäufer nochmal für die verursachten Unannehmlichkeiten entschuldigen, auch dafür, falls das "Angebot" die Auktion zu canceln bzw. rückabzuwickeln, ihn verärgert haben sollte. Schreib ihm, dass Du das Geld natürlich gerne und sofort überweist und bitte ihn, diesen Inkassofall zu canceln. Inwieweit das in seiner Macht steht, die entstandenen Inkassokosten untern Tisch fallen zu lassen, weiß ich nicht. Ich weiß aber auch nicht ob das so in Ordnung ist, so schnell ein Inkassobüro einzuschalten. Hätte da nicht vorher eine Mahnung ergehen müssen? Wie auch immer. Ich würde den Verkäufer an Deiner Stelle nicht weiter unter Druck setzen oder so. Überweis den Schotter und gut is.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=832048#post832048]Hy,

nix fuer ungut...

Du kaufst auf Ebay, gehst mit dem Verkaeufer ein rechtsgueltiges Handelsgeschaeft ein, akzeptierst damit seine Bedingungen..

er bietet Dir einen Abholtermin an, was er vermutlich laut Auktion nicht machen muss, Du kannst an diesem Termin nicht, obwohl er nur
10 Minuten von Dir weg wohnt... (beruflich bedingt)

Der Verkaeufer moechte keinen neuen Abholtermin vereinbaren, da er nicht oft daheim is, Bittet Dich um Ueberweisung..

Du lehnst dies ab und wunderst Dich, das der Verkaeufer nun Massnahmen ergreift ??

ist der Verkaeufer im Recht, Ja ist er..... Ebay = gewonnene Auktion = "Vertrag" sprich Erfuellung beider Seiten
der Verkaeufer hat nun mehrfach Dir die Moeglichkeit gegeben, Du verlangst nun, da er einen erneuten Abholtermin nicht zulaesst, die
Auktion zu canceln..??? Warum ???

ueberweis den Betrag und gut is..

In diesem Sinne

Gruss Bimbo-01[/quote]

Also ich verstehe die ganzen Leute nicht die zwar immer wieder über den rechtskräftigen Vertrag über ebay plappern, dann wiederrum die kosequenzen dieser Verträge nicht beachten.

Also kurz um, er muss dich SCHRIFTLICH mit NACHWEIS zeimalig mit FRISTSETZTUNG (angemessene Zeitrahmen) abmahnen bevor er überhaupt den nächsten Schriftt tut (Inkasso, Anwalt, etc.). Das gilt für private personen genauso wie für gewerbliche Tätige. Eine vereinbarte Abholung ist keine Fristsetztung... Also daher kannst du das Schreiben vom Inkassobüro getrost in Papierkorb werfen, sollte bei Ihm in der Auktion die Abholung als Möglichkeit angegeben werden, kannst du darauf bestehen. wenn ers nicht mehr machen will (warum auch immer) ist der Vertrag nicht mehr erfült und finito...
 
Nochmal: Ich habe das Ding ersteigert und bin einen Kaufvertrag eingegangen. Dasist mir klar. Ich würde auch gerne die CPU haben und bezahlen, aber was soll der Dreck mit dem Inkasso-Büro?
Ich habe auch grade so einen Fall. Habe bei Ebay was verkauft, Käufer zahlt nicht. Ich bin in diesem Augenblick froh, die Gebühren von Ebay zurückzubekommen und würde nie auf die Idee kommen ein Inkasso-Büro zwischenzuschalten. Mir geht es hier nur um die Art und Weise! Mal ganz abgesehen davon habe ich erstmal 5 Tage nach Auktionsende gewartet, bis sich der gute Herr gemeldet hat wegen einem Termin zur Abholung!
 
Na dann ist doch alles klar, setz Ihm ne Frist (7Werktage) zur Abholung bzw. Terminnennung der Abholung, falls er die verstreichen lässt, nochmals und dann, also nach zweimaliger Verstreichung, schickst das deinem Anwalt. Der freut sich über leicht verdientes Geld.

Du kannst auch einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, da er diesen ja nciht erfüllt, wenn du keinen Ärger haben willst.
 
Ohne jetzt eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben, also nur so aus dem Bauchgefühl :)
Welche Leistung hat der Verkäufer erbracht, dass er ein Inkassounternehmen einschalten kann? Keine, er hat die Ware noch. Der Käufer sprach nun mindestens zweimal von Canceln der Auktion, rechtfertig dies ein Inkassounternehmen zu beauftragen? (Stichworte: Kanonen, Spatzen). Glaube auch nicht, dass ein Gericht sich die Mühe macht 100 Euro zu verhandeln.

Alle Äußerungen von mir ohne Gewähr, hatte nur ein Semester BGB und mein Professor sagte immer, gutes Bauchfgefühl aber gesetzesgemäß :rolleyes:

Gruß
Rüdiger
 
1. Mal ne blöde Frage: kannst du nicht einfach den Lebensgefährten/Freund usw. zu dem Verkäufer schicken?

2. Die Kosten für das Inkassobüro kannst du knicken. Diese Kosten sind Kosten, die man als Verzugsschaden geltend machen kann. Verzug setzt aber nach § 286 BGB voraus:

§ 286
Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.



Folge: Der Verkäufer muss erst einmal mahnen und auch seinerseits die Ware anbieten. Eine Mahnung kann man nun im Schreiben für das Inkassobüro sehen.

Weiterhin: Damit man in Verzug kommt, dürfen einem selbst keine Einreden zustehen; hier wäre § 320 BGB denkbar (Zug um Zug, d.h. Ware gegen Geld, wenn nichts anderes vereinbart ist).

Also würde ich nun mit ihm einen Termin ausmachen und die Sachen abholen oder -lassen und gleich bezahlen. Wenn er das ablehnt, das Geld überweisen, dann soll er die Sachen halt schicken... Am Besten direkt an ihn oder an das Inkasso-Büro, dann aber ohne Bearbeitungsgebühr.
 
Danke für eure Hilfe - habe zwischenzeitlich den Glauben an den Rechtsstaat verloren!
 
Achtung,


nicht an das Inkasso - Büro leisten sondern usschließlich an den Verkäufer. Die Zahlung bei Überweisung auch genau als den Kaufpreis für die Ware kenntlich machen.

Sonst saugt die Inkasso - Fa. das Geld erst mal bis zur Höhe derer "angeblichen" Auslagen.

Sofern du nicht eindeutig in Verzug gesetzt wurdest, wirst du für die Inkassogebühren nicht aufkommen müssen.
Das man mal einen Termin absagen muss ist doch wohl alles andere als weltfremd und sollte vom VK so hingenomen werden.

Ich würde eher vom Kauf zurück treten wenn der VK keinen weiteren Abholtermin anbietet.
Ich kann mir vorstellen das er die Lieferung nach Eingang der Überweisung verweigert weil er ja noch seine Inkasso - Gebühren haben möchte.

bis denn vom Sven
 
[quote='dudelpudel',index.php?page=Thread&postID=832107#post832107]Achtung,


nicht an das Inkasso - Büro leisten sondern usschließlich an den Verkäufer. Die Zahlung bei Überweisung auch genau als den Kaufpreis für die Ware kenntlich machen.

Sonst saugt die Inkasso - Fa. das Geld erst mal bis zur Höhe derer "angeblichen" Auslagen.


Ich kann mir vorstellen das er die Lieferung nach Eingang der Überweisung verweigert weil er ja noch seine Inkasso - Gebühren haben möchte.
[/quote]Beides ist das Problem des Verkäufers, das er dann mal mit seinem Inkasso-Büro ausdiskutieren darf. Aber wenn vermeidbar kann man das natürlich durch Zahlung bei Abholung oder Überweisung an den VK direkt umgehen.
 
[quote='RetroReturns',index.php?page=Thread&postID=832037#post832037]Vor 3 Wochen habe ich eine CPU ersteigert und wollte die gerne persönlich Abholung, da der Verkäufer keine 10 Min. weg wohnt.[/quote]
[quote='RetroReturns',index.php?page=Thread&postID=832037#post832037]Ich tat das nicht und habe den Verkäufer um einen neuen Terim zur Abholung gebeten oder das man das Geschäft cancelt.[/quote]
[quote='RetroReturns',index.php?page=Thread&postID=832065#post832065]Mal ganz abgesehen davon habe ich erstmal 5 Tage nach Auktionsende gewartet, bis sich der gute Herr gemeldet hat wegen einem Termin zur Abholung![/quote]
Wenn er sich nach 5 Tagen gemeldet hat und nun 21 Tage (das vierfache) um sind und Du dem noch sagst, dass man den Auftrag auch löschen könnte obwohl Du nur 10 Minuten entfernt wohnst. Das alles passt irgendwie nicht unter einem Hut. Der Verkäufer muss annehmen, dass er auf die Ware sitzen bleibt und neu einstellen muss.

Gruß Flexibel
 
Tröste Dich,

bei eBay gibt es mittlerweile soviele *rschlöcher, dass ich den Glauben an eine zivilisierte Gesellschaft beinahe verloren habe.
Mich hatte auch einer mal sogar über Feiertage hinweg terrorisiert, wo denn sein Paket abbliebe. Ich hatte nicht innerhalb von 24h nach Geldeingang ein Paket weggeschickt. Als wenn ich den ganzen Tag wie ein Soldat im Stand-by stünde und nichts anderes zu tun hätte.
Ich habe zwar immer über Paypal geflucht, bin aber mittlerweile (und gerade heute!) froh, es benutzt zu haben, weil da dann eine 3.Instanz da ist, die korrigierend und vor allem verhaltensregulierend eingreifen kann. Habe auch was größeres als Geschenk gekauft und mich extra beim Verkäufer vergewissert und nachgefragt. Erhalten habe ich totalen Schrott. Der Verkäufer hatte mich total belogen und verweigert jede Kontaktaufnahmen.
Zufällig habe ich bemerkt, dass ich völlig ausnahmsweise mal mit Paypal bezahlt habe. Mal sehen, wie es weiter geht... :thumbdown:
 
[quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=832118#post832118]Tröste Dich,

bei eBay gibt es mittlerweile soviele *rschlöcher, dass ich den Glauben an eine zivilisierte Gesellschaft beinahe verloren habe.
Mich hatte auch einer mal sogar über Feiertage hinweg terrorisiert, wo denn sein Paket abbliebe. Ich hatte nicht innerhalb von 24h nach Geldeingang ein Paket weggeschickt. Als wenn ich den ganzen Tag wie ein Soldat im Stand-by stünde und nichts anderes zu tun hätte.
Ich habe zwar immer über Paypal geflucht, bin aber mittlerweile (und gerade heute!) froh, es benutzt zu haben, weil da dann eine 3.Instanz da ist, die korrigierend und vor allem verhaltensregulierend eingreifen kann. Habe auch was größeres als Geschenk gekauft und mich extra beim Verkäufer vergewissert und nachgefragt. Erhalten habe ich totalen Schrott. Der Verkäufer hatte mich total belogen und verweigert jede Kontaktaufnahmen.
Zufällig habe ich bemerkt, dass ich völlig ausnahmsweise mal mit Paypal bezahlt habe. Mal sehen, wie es weiter geht... :thumbdown:[/quote]

Jupp das kenne ich die vielen Schnäppchenjäger die dann die Ware sofort haben sollen, ich habe bei mir auch jetzt die Bearbeitungszeit nach erhalt des Geldes auf 5 Werktage eingestellt, schließlich kann ich die Pakete nur am We wegschicken oder selten in der Woche...
 
[quote='audino',index.php?page=Thread&postID=832126#post832126]Jupp das kenne ich die vielen Schnäppchenjäger die dann die Ware sofort haben sollen, ich habe bei mir auch jetzt die Bearbeitungszeit nach erhalt des Geldes auf 5 Werktage eingestellt, schließlich kann ich die Pakete nur am We wegschicken oder selten in der Woche...[/quote]
Auf der einen Seite sollen Käufer schnell bezahlen, wenn sie dann aber auch schnell ihre Ware haben möchten, wird rumgezackert. Ich bin auch den Großteil vom Tag im Büro, trotzdem komme ich wunderbar mit 1 Tag Bearbeitungszeit aus. Die Ware ist schnell verpackt und zum Glück gibt es ja Packstationen...
 
Finde die Angelegenheit doch schon komisch.

Wieso sollte der VK Probleme bezüglich der Abholung machen? Zumal es um 10 Minuten Fahrt geht.

Wenn er diese Probleme bezüglich der Abholung macht und angeblich selten daheim ist, weshalb agiert er dann mit Inkasso?
Dies zeigt doch, dass er seinen Artikel einfach schnell und konform verkaufen wollte.

Weshalb hat der thread-Eröffner das Geld nicht überwiesen, wenn er den Artikel wirklich haben will?

Das passt alles nicht zusammen, sorry ...

Manchmal sollte nicht zwangsläufig Partei für den Käufer ergriffen werden. Würde ja gerne mal die Version des bisherigen Ablaufs von Seiten des Verkäufers hören ;-)
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=832136#post832136][quote='audino',index.php?page=Thread&postID=832126#post832126]Jupp das kenne ich die vielen Schnäppchenjäger die dann die Ware sofort haben sollen, ich habe bei mir auch jetzt die Bearbeitungszeit nach erhalt des Geldes auf 5 Werktage eingestellt, schließlich kann ich die Pakete nur am We wegschicken oder selten in der Woche...[/quote]
Auf der einen Seite sollen Käufer schnell bezahlen, wenn sie dann aber auch schnell ihre Ware haben möchten, wird rumgezackert. Ich bin auch den Großteil vom Tag im Büro, trotzdem komme ich wunderbar mit 1 Tag Bearbeitungszeit aus. Die Ware ist schnell verpackt und zum Glück gibt es ja Packstationen...[/quote]

Nein ich schreibe jedem das er die Ware erhält nachdem er zahlt, wenn er dafür ne Woche braucht, ist das so und fertig. Diese hetzerei empfinde ich im privaten Bereich mehr als nervtötend!!!
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben