eBay-Kauf durch fehlerhafte Produktbeschreibung

think-pad

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Hallo Leute
habe bei eBay ein Thinkpad für 300 EUR geschossen.
In der Artikelbeschreibung war die Rede von 1.8GHz, 80GB, 512MB, wLan DVD±RW/-RAM ...

hier nochmal der Link


Habe die Verkäuferin leider erst nach dem Kauf nach dem Model gefragt. bekomme wohl ein T23.

Soweit ich weiss gibt es aber kein T23 mit dieser Ausstatung

2 Tage vor Ende der Auktion wurde mir vom Verkäufer bestätigt das der Akku noch 3,5 Std. durchhält und es keine Pixelfehler oder sonstigen Mängel gibt.


Wie gehts jetzt weiter?
Rücknahme, Wandlung oder Minderung des Kaufpreises?
 
?sich gerade mühsam kurz vor dem schlafen gehen wieder unter dem Schreibtisch hoch rappelt.

T23 zwei Monate alt? Wandlung? Kinderspielzeug? Ich schmeiß mich weg

Immer wieder schön was lustiges zu lesen 8o

Hatte ich vergessen, würde mal sagen ebay Kauf durch eigene Blödheit
 
Original von think-pad
Soweit ich weiss gibt es aber kein T23 mit dieser Ausstatung
Im Angebot steht doch Pentium II und 1,8 GHz.
Der T23 hat aber Pentium III bis 1,2 GHz.

T23 und sogar der T30 hat aber auch kein USB 2.0.

Vom Bild her könnte es ein T23 oder darunter sein.
Also kannst Du einfach vom Kauf zurück treten.

USB 1.1 oder USB 2.0 ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Gruß Flexibel



PS: Er hat die Garantie, soviel ich bisher gesehen habe, aber nicht
eingeschränkt. Du hast somit volle Garantie und Gewährleistung.
"2 Monate" wird er den wohl benutzt haben.
 
hast du schon gezahlt? ich würde nicht zahlen wenn der verkäufer dir nicht versichern kann dass du exakt das gerät kriegst das beschrieben war.

auf dem foto ist glaube ich ein t23
 
Jo, hallo

lasse dich überraschen, es könnte wie Ostern werden, alles ist möglich, auf dem Bild sieht es aus wie mein R32 aber die eBay-Angaben passen nicht zur üblichen Konfiguration; Ich rate, lerne daraus, bei einer solch ungenauen Beschreibung kauft man nicht von privat, erst recht nicht bei nur drei Bewertungspunkten; Lasse mal hören, was es ist, wenn du es hast :)
 
hast du denn schon bezahlt?

Sagen wir es mal so ( Meine Meinung dazu KEINE Rechtsberatung):

Der VK hat ein IBM Notebook mit 1,8 GB was 2mon. alt zum Verkauf angeboten.
Von einem T23 war nie die rede.
Das heißt Du hast einen Kaufvertrag für ein 2 mon. altes Notebook mit einem 1,8 GHz Prozessor abgeschlossen.

Ein T23 ist weder 2 Monate alt noch hat es eine 1,8 GHz CPU somit entspricht der Artikel nicht der Beschreibung.
Da der VK keine Gewährleistung ausgeschlossen hat tritt diese Kraft.
Das heißt der Vk muss Dir ein 2 Mon. altes Notebook mit einem 1,8 Ghz Prozessor von IBM liefern.
Er hat also zwei o.drei Versuche um den Fehler nachzubessern.
Kann er das Nicht so muss er Dir das Geld zurückgeben .

Wenn Du nicht überwiesen hast ist die Sache leicht da Du einfach wegen falscher Artikelbeschreibung von Kaufvertrag zurücktreten kannst.
Hast du schon bezahlt so setze Dich mit dem VK, Ebay und einem RA in Verbindung. Und versuche die Sache zu klären.
sag dem VK das sein Artikel von der Beschreibung abweicht, das eine Gewährleistung besteht, und Du zumindestens Dein Geld zurück haben willst.
Wenn Das nicht hilft frage einen RA
Allerdings ist es nicht gewiss ob Du deinem recht kommst.

edit: alliene schon durch die magelhafte Rechtschreibung der niedrigen Bewertung, und dem Foto ( was ein T2X sein kann) ist ersichtlich das da was nicht stimmen kann.
PS. Seit wann gibt es einen 1,8 GHz PII ?
 
Diesen/solschen Fall hatte ich schon mehrmals! Wenn dir dein Gefühl sagt da stimmt was nicht, egal ob schon "ersteigert" oder nicht! dann zahl einfach nicht!!! :evil:

xxx
 
Jo Hallo,

MCPixl, ich glaube du irrst, die Beschreibung ist so schwammig und voller Rechtschreibfehler, das man alles hineininterpretieren oder genau andersrum erklären kann, hier ist es sogar möglich, das die aufgezählten Eigenschaften nur per PCMCIA-Karten zur Verfügung stehen könnten und diese mitgeliefert werden;
Richtig ist ist, es fehlt der Hinweis auf eine Gewährleistungs-/Garantieeinschränkung, aber ob das hilft wenn er in Ordung ist? und 2 Monate kann auch bedeuten, dass sie es zwei Monate hatte; Ich binn gespannt, was rauskommt;
 
Harald: ich gehe von zwei Punkten aus es wurde ein Notebook angeboten was 2 Mon alt ist und eine CPU von 1,8 GHz hat.
Da kann man nix anders reininterpretieren.
Einen1,8 GHz Prozessor kannst Du auch niht durch Pcmcia karten erweitern.
was das Alter betrifft sie hat von einem Alter gesprochen nicht davon wie Lange es in Ihrem Besitz war.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.



Da ein T23 keine Cpu von 1,8 GHz hat weicht der Artikel schon mal sehr stark von der Beschreibung ab und IST auf jeden fall ein Gewährleistungsfall.
 
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