Ebay Käufer Zahlt nicht >> jemand erfahrungen mit Anwalt etc. ?

arni051086

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Moin Moin,

Ich hab ein Problem und zwar zahlt ein Käufer einfach nicht. Ich weiß das ich das nur ebay sagen muss und dann bekomm ich die Provision zurück aber mir geht es ehrlich gesagt ums Prinzip und ich bin willens das ganze auch mit zum Anwalt zu nehmen. Nun meine Frage wie verhält sich das bei Ebay Auktionen

1. Hat Ebay immer echten Namen und Adresse des Käufers?
2. Wer trägt die Anwaltskosten (immer der Verlierer oder muss ich selbst was Zahlen auch wenn ich gewinne)
3. wie lange dauert sowas?

Ich würde mich über erfahrungen freuen!

PS: ich hab ne AdvoCard also eigentlich kostet mich der spaß max. 150€ Selbstbeteiligung.
 
Um wieviel Euro gehts denn? Ich glaube, das ganze lohnt sich nicht und kostet nur Zeit.
 
1. Ebay hat das was der Nutzer dort angibt. Das kannst du auch selbst überprüfen, ich meine der überprüfte bekommt dann eine Mail das du soeben seine Daten abgefragt hast. Das geht einfach über einen Link auf der ebay Seite.
2. keine Ahnung
3. höchstwahrscheinlich einige Wochen/Monate

4. Geht es hier um ein Auto oder Haus oder um ein uralt Handy für 20€?
 
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Bei ebay einen Fall eröffnen, ebay setzt dem Käufer Frist, zahlt er nicht, kannst Du den Fall schließen und bekommst die Provision zurück, der Käufer einen Vermerk in sein Konto.

Dann kannst Du ein Angebot an unterlegene Bieter machen und wirst Deinen Gegenstand mit etwas Glück für das zweit- oder drittbeste Gebot los, machst also keinen großen Verlust.

Alles andere ist Kinderkram, belastet die Justiz unnötig und bringt außer Ärger und Kosten gar nichts. Ist der Käufer nämlich z.B. zahlungsunfähig, bleibst Du auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.

Gruß
 
wolh um vetrag abschliessen und nicht zahlen

ja theoretisch aber wer sein anliegen schon so darlegt ist entweder noch sehr jung, hat ganz viel Zeit und Energie/kein Leben oder ist einfach blauäugig!

Wenn es sich nicht um ein Auto oder Haus handelt, einfach abhacken und Provision über ebay zurückholen oder dem unterliegendem Bieter die Ware anbieten!?
 
ja theoretisch aber sein anliegen schon so darlegt ist entweder noch sehr jung, hat ganz viel Zeit und Energie/kein Leben oder ist einfach blauäugig!

Wenn es sich nicht um ein Auto oder Haus handelt, einfach abhacken und Provision über ebay zurückholen oder dem unterliegendem Bieter die Ware anbieten!?

Ich bin 27 Jahre stehe mit beiden Beinen im Leben und habe auch nicht übermäßig viel Zeit! Mir geht es umdie sache des bieten und dann nicht Zahlen! Ich habe ein MS Surface Pro verkauft mit Zubehör und habe alles in allem 590€ vom Käufer zu erwarten dank der Zusammenfassung der Auktionen musste ich nun 30tage warten damit ich einen Fall eröffnen konnte. Nun ist das Gerät noch ein Monat älter und die Garantie somit auch kürzer also kann ich nun noch weniger erwarten. Also ist mein Anliegen da so unverständlich?

Jemand der das ohne murren einfach so akzeptiert ist meiner Meinung nach blauäugig und unterstützt so ein Mist auch Noch!
 
Na dann auf zum Anwalt, dann kannst du das Gerät verkaufen sobald die Garantie abgelaufen ist, so lange wird sich das ca. ziehen.
 
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Danke für die vielen hilfreichen und netten Antworten! Also hat keiner eigene Erfahrungen.... also so richtige aus erster Hand!

Trotzdem Danke nochmal an Alle!
 
ich denke nicht das da jemand erfahrung aus erster hand hat. du kannst ja mal ein beratungsgespräche beim anwalt machen, der erklärt dir dann deine erfolgsaussichten udn wie lange das ca. dauern wird.

ist bei der advocard nicht ne kostenlose beratungshotline dabei?
 
Ich empfehle Dir, selbst zum Amtsgericht zu gehen und einen Mahnbescheid zu beantragen.
Das kostet so um die 20 Euro.
Anwälte und Inkassounternehmen müssen das heute online machen, Privatleute müßten das noch persönlich machen können, ich bin allerdings nicht ganz auf dem laufenden.

Wenn der Antragsgegner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch einlegt, hast du einen vollstreckbaren Titel.
Wenn er Widerspruch einlegt, kannst Du immer noch überlegen, ob Du einen Anwalt einschalten willst.
Bei diesem Verfahren kannst Du bei geringem finanziellen Risiko mit etwas Glück einen Titel bekommen, da viele Leute aus Nachlässigkeit keinen Einspruch einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin 27 Jahre stehe mit beiden Beinen im Leben und habe auch nicht übermäßig viel Zeit! Mir geht es umdie sache des bieten und dann nicht Zahlen! Ich habe ein MS Surface Pro verkauft mit Zubehör und habe alles in allem 590€ vom Käufer zu erwarten dank der Zusammenfassung der Auktionen musste ich nun 30tage warten damit ich einen Fall eröffnen konnte. Nun ist das Gerät noch ein Monat älter und die Garantie somit auch kürzer also kann ich nun noch weniger erwarten. Also ist mein Anliegen da so unverständlich?

Jemand der das ohne murren einfach so akzeptiert ist meiner Meinung nach blauäugig und unterstützt so ein Mist auch Noch!

Ich kann deinen Ärger durchaus verstehen, mir ist das schon so oft passiert! Bin seit 2003 bei ebay, ich wollte dir nur sagen das sich das mit Anwalt u.s.w. einfach nicht lohnt, in keiner Hinsicht und schon garnicht bei diesem kleinen Betrag!

Biete das Gerät doch einfach dem unterliegenden Bieter an, dem sein Gebot sollte nur nen Euro niedrieger sein!

Du sparst dir einfach ganz viel Energie/Zeit/Kraft u.s.w.:rolleyes:

xyz
 
Stell das Ding neu rein oder biete es dem Unerliegenden an und fertig. Da sparst du dir Zeit, Nerven und letztlich auch Geld, da du das Gerät erst dann verkaufen kannst, wenn das Verfahren zuende gegangen ist. Und bis dahin ist schon das Surface 5 raus.
 
Ich hatte einmal solch einen Fall, habe dem Käufer dann ein Einschreiben über Epost geschickt und alle Kosten aufgeführt inkl. des Einschreibens.
Nach ein paar Tagen war das Geld da, ging aber auch nur um ein paar Euro. :)
 
Ich empfehle Dir, selbst zum Amtsgericht zu gehen und einen Mahnbescheid zu beantragen.
Das kostet so um die 20 Euro.
Anwälte und Inkassounternehmen müssen das heute online machen, Privatleute müßten das noch persönlich machen können, ich bin allerdings nicht ganz auf dem laufenden.
Für einen Mahnbescheid muss ein Summ feststehen, welche der Schuldner dir nachweisbar schuldet. Da aber weder klar ist welcher Schaden entstanden ist, noch das Surface beim Käufer ist wird das schwer.
Vor Gericht wird es auch sehr schwer werden einen wirklich Schaden nachzuweisen. Erspar dir den Stress und stell es neu rein.
 
So - durch den Zuschlag in der Auktion ist zwischen Anbieter und Ersteigerer ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach § 433 BGB geschossen worden. Dadurch besteht für den Verkäufer die Pflicht dem Käufer die Ware zu überlassen. Dieser ist umgekehrt durch den Kaufvertrag verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen. Das Übergabegschäft läuft bei eBay-Transaktonen quasi immer "Zug um Zug" sprich 1. Bezahlung des Kaufpreises 2. Lieferung der Ware.
Der Kaufpreis ist mit Abschluss der Auktion sofort fällig. Quasi ist der Käufer damit nach § 286 Abs. 3 BGB nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit automatisch im sog. "Zahlungsverzug". Wenn Du ihm also nicht noch schriftlich eine letzte Nachfrist zur Zahlung unter Hinweis auf ansonsten Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht setzen willst, kannst Du dies natürlich bereits jetzt tun.

Im Mahnbescheid ist die Art der Forderung anzugeben, hier Kaufpreiszahlung nach § 433 BGB mit Bezifferung des Preises, weiter sind bzw. können die Zinsen ab Fälligkeit beantragt werden. Nach Beantragung des Mahnbescheides erhältst du vom Mahngericht eine Gebührenrechnung, da du mit den voraussichtlichen Kosten des Mahnverfahrens (Abhängig vom der Summe des strittigen Betrages) erst einmal in Vorleistung treten musst. Dann erfolgt die Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner. Dieser kann Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben. Dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit abschließender Entscheidung = Urteil/Anerkenntnisurteil!

Zusätzlich ist ist die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes möglich, die durch den Verzug entstanden sind. Auch bei einem alternativen Verkauf an einen zuvor unterlegenen Bieter ist der Differenzbetrag zwischen dem Höchstgebot und dem Gebot des "unterlegenen Bieters" ein Schaden, der Dir durch die Nichtzahlung des eigentlichen Käufers entstanden ist. Auch dieser kann/könnte gegenüber diesem nach obigem Muster geltend gemacht werden.

Insofern Du also wirklich "aus Prinzip" den Weg beschreiten willst hast Du jetzt die ungefähre Richtung. Ich wünsche Dir gute Nerven und gutes Gelingen. Ich hoffe nur die Gegenpartei ist nachher auch liquide und somit in der Lage die Schulden tatsächlich auch zu begleichen. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein so bleibst du Mitunter auf den Verfahrenskosten auch noch sitzen und bist um die Erfahrung reicher quasi im Recht zu sein und doch kein Geld zu bekommen.

Edit#:
Du hast zwar mit dem Urteil einen vollstreckbaren Titel und kannst gegen den Schuldner vollstrecken lassen, verfügt dieser nämlich nicht über pfändbares Einkommen läuft die Vollstreckung ins Leere.

Ergänzung:
Du kannst Versuchen ein Schuldanerkenntis in der mündlichen Verhandlung heraus zu holen und den Schuldner zur Anerkennung der Forderung zu bewegen (versucht das Gericht i.d.R auch). Auf Basis des Anerkennungsurteiles kannst Du bei weiter ausbleibender Zahlung auf jeden Fall noch ins Strafrecht wechseln und eine Anzeige wegen Betruges (Eingehungsbetrug) stellen. Dann bin ich aber auch mit den Möglichkeiten nach "Prinzip" am Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinem Vorredner stimme ich zu.
Das Problem auch hier im Board immer mal wieder zu beobachten, ich spreche aus eigener Erfahrung, die Typen oder Tussies wissen ganz genau, wenn Du Deinen rechtlichen Anspruch geltend machen willst, werden sich die Amtsgerichte, die nur auf einen Vergleich aus sind, auf deren Seite schlagen, wenn nicht, erklären die Typen oder tussies ihre Zahlungsunfähigkeit, und wir haben ausser Kosten nichts gewonnen.
Es ist traurig, aber wahr, also runter schlucken und weiter.
Sowohl straf- wie auch zivilrecht sind heute leider absolut kuschel-täter-lastig!
 
...wenn Du Deinen rechtlichen Anspruch geltend machen willst, werden sich die Amtsgerichte, die nur auf einen Vergleich aus sind, auf deren Seite schlagen, wenn nicht, erklären die Typen oder tussies ihre Zahlungsunfähigkeit...

Naja - zum Glück sind nicht alle Gerichte so - wenn auch zugegeben diese aufgrund des chronischen Mangels an Personal und Zeit es sich leider zu oft zu einfach machen - und einfach pauschal erklären man sei Zahlungsunfähig - so einfach ist es dem Schuldner nämlich nicht. Die Zahlungsunfähigkeit ist nämlich im Vollstreckungsverfahren festzustellen. Und wer in einem geregelten Arbeitsverhältnis steht und/oder auch noch etwas erspartes auf der Bank hat der wird sich damit schwer tun - auch solche "Spassbieter" soll es geben.

Und wie peinlich eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber ist wenn erst mal im Kollegenkreis hinter dem Rücken über einen getratscht wird... oder die Erfahrungen einer Kontenpfändung/Sperrung mal mitzumachen - das kann dann auch prägend sein...zumal sowas ja auch nen Schufa-Eintrag mit sich ziehen kann...und wie siehts dann mit Händy-Verträgen/0%-Finanzierungen im Elektronikmarkt etc. aus - erst mal bisschen doof würd ich sagen.
 
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