Ebay - Auktionsabbruch 8-9 Tage vor Ablauf mit Mindestgebot von 1 Euro unzulässig

enrico

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"Unzulässig" insofern, sodass man dann dem Mindestbieter die Wertdifferenz erstattet werden muss falls es eingeklagt wird.

Artikel bei Spiegel Online: BGH-Urteil zu Ebay: Auktion abgebrochen? Das kann teuer werden
Schon einmal das relevante Zitat:
In dem vom BGH zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro bei Ebay angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch bereits nach zwei Tagen brach er die Auktion ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.

edit:
Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Sort=12288&Seite=1&nr=69653&linked=pm&Blank=1
 
Zuletzt bearbeitet:
jeder auktionsabbruch ist unzulässig sobald ein gebot drauf ist, egal wie lange die auktion noch läuft.
das ist so bekannst und man wird vor jedem abbruch auf der ebayseite darauf hingewiesen!
 
Oh. Stimmt.

Thread ist eigentlich irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
da wurde auch vor kurzem ein ganzes Auto für nen Euro aus diesem Grund verkauft...
 
das is nich erst seit Gestern so....
und wenn es immer noch Leute gibt die zu blöd sind dafür zu sorgen das Jemand der Höchstbietende beim beenden der Auktion ist der sie definitiv nicht verklagt dann is denen echt nich mehr zu helfen... :facepalm:
aber ich erwarte vermutlich zu viel Intelligenz von der Menschheit....
gibt ja auch Leute die bei ebay-Kleinanzeigen sich freun 2 Konzerttickets zum Preis von einem zu bekommen und das Geld dann überweisen und sich dann wundern das da nix kommt... :cursing:
 
jeder auktionsabbruch ist unzulässig sobald ein gebot drauf ist
Nicht unbedingt: Wenn der Artikel beispielsweise ohne Eigenverschulden kaputt geht und nicht mit vertretbarem Aufwand wiederbeschafft werden kann, ist unter Umständen auch ein Abbruch der Aktion gerechtfertigt (man sollte sich dabei aber umbedingt an die AGB's von Ebay dazu halten, sonst gibt's nur Scherereien)
Abbruch weil "doch behalten wollen" gibt's bei Ebay offiziell nicht (aber wofür gibt's denn Startpreise und zur Not muss halt ein Freund mit ebay-Account einspringen:Ich sag nix:)
 
unter umständen kann der höchstbietende aber auch auf den dann kaputten auktionsgegenstand bestehn, den es gibt zuviel die genau diesen grund zum abbruch nutzen. da gabs auch schon mehrere fälle, das ebayforum ist voll davon.


ich hab auch schonmal ein iphone eingefordert das angeblich kurz vorm beenden kaputt ging. war halt falsch eingestellt mit fast leerer artikelbeschreibung, daher nur ganz wenig angebote. der verkäufer hatte aber über 1500 bewertungen zu 100%, sojemand sollte wissen wie man ebay benutzt. es ging um ein iphone4 ende 2011, also da war das 4s um die 3 monate aufm markt.
auktion wurde bei 120 euro 6 stunden vor ende abgebrochen mit dem grund, defekt aus eigenverschulden.
naja, hab das iphone trotzdem gefordert, vk weigerte sich erst, aber nach drohung mit anwalt kam das iphone dann feb 12.
und was soll ich sagen, ein mackelloses iphone mit einem hammereinschlag mitten im display :P
damit war klar, nimmt haut mitm hammer just4fan auf ein iphone ...
ein sachverständiger hat den hammereinschlag bestätigt und die aussergerichtliche einigung (mitte 2012) war, das ich halt ein nagelneues 4er bekommen hab. ich musste mir damals aber auch viel anhören das ich doch ein arsch sei ....
 
unter umständen kann der höchstbietende aber auch auf den dann kaputten auktionsgegenstand bestehn, den es gibt zuviel die genau diesen grund zum abbruch nutzen. da gabs auch schon mehrere fälle, das ebayforum ist voll davon.


ich hab auch schonmal ein iphone eingefordert das angeblich kurz vorm beenden kaputt ging. war halt falsch eingestellt mit fast leerer artikelbeschreibung, daher nur ganz wenig angebote. der verkäufer hatte aber über 1500 bewertungen zu 100%, sojemand sollte wissen wie man ebay benutzt. es ging um ein iphone4 ende 2011, also da war das 4s um die 3 monate aufm markt.
auktion wurde bei 120 euro 6 stunden vor ende abgebrochen mit dem grund, defekt aus eigenverschulden.
naja, hab das iphone trotzdem gefordert, vk weigerte sich erst, aber nach drohung mit anwalt kam das iphone dann feb 12.
und was soll ich sagen, ein mackelloses iphone mit einem hammereinschlag mitten im display :P
damit war klar, nimmt haut mitm hammer just4fan auf ein iphone ...
ein sachverständiger hat den hammereinschlag bestätigt und die aussergerichtliche einigung (mitte 2012) war, das ich halt ein nagelneues 4er bekommen hab. ich musste mir damals aber auch viel anhören das ich doch ein arsch sei ....
Interessant. Richtig so!

Wie kam denn der Sachverständige dazu? Hast du ihn bestellt?

"damit war klar, nimmt haut mitm hammer just4fan auf ein iphone ..." Den Satz verstehe ich nicht.
 
"damit war klar, nimmt haut mitm hammer just4fan auf ein iphone ..." Den Satz verstehe ich nicht.
Geärgert über den Käufer, rechtlich muss er das "offiziell defekte" Teil wegschicken => fetten Hammer genommen, volle Kanne drauf auf das Ding (ist zwar blöd, aber nicht das untypischste was Leuten in solchen Situationen einfällt)
 
das sollte niemand heissen, nicht nimmt. sry. den sachverständigen hab ich beauftragt, nach einem gespräch mit einem anwalt.

der vk wollte das iphone hat nicht für so wenig geld verkaufen, also meinte er die auktion mit dem grund "ware defekt" abbrechen zu müssen.
ich hab dann nach dem defekt gefragt und bekam dann eine sehr pampige antwort und dann hab ich halt auf das iphone bestanden.
mal ehrlich, das iphone war damals ein jahr alt, zu den 120 euro hätte ich dann noch die 160 für ein refurbished bei apple draufgelegt und hätte für unter 300 euro ein iphone gehabt, die gingen damals ja noch für 500 euro weg.
das wollte der vk nicht, nachdem er einen brief von meinem anwalt bekommen hat, der ihn auch aufforderte das defekte iphone zu schicken kam es dann auch. zwischenzeitlich meinte er es wäre runtergefallen und beide gläser gesprungen. <- das war dann auch der fehler, den das iphone wurde muttwillig zerstört (hammerschlag vorne drauf) und auf anraten meines anwalts haben wir das dann durchgezogen.
am ende wars nunmal so das der vk sein selbst zerstörtes iphone wieder bekommen hat udn mir für 600 euro ein neues kaufen musste. zudem musste er den sachverständigen und meinen anwalt bezahlen. da wurden 2000 euro in den sand gesetzt.
 
Wenn ich mir nur mal die Beiträge #7 und #11 ganz langsam - und ohne das zwischen den Zeilen zu vermutende (auch hier ungeachtet der Rechtschreibung und einer sachlich mehr oder weniger korrekten Darstellung) zu übersehen - durchlese, dann ist das wieder mal eine, und wohl immer wieder der Erneuerung bedürfende Bestätigung für mich: Nie(!) etwas mit eBay und seinen gar zu oft etwas halbseidenen Verkäufern und Käufern zu tun haben zu wollen. Das erspart mir so viel Zeit und Ärger, dass es mit Geld gar nicht aufzuwiegen ist.

Und, mit Verlaub(*): Das konnte ich jetzt einfach nicht einfacher sagen.

* http://de.wiktionary.org/wiki/mit_Verlaub
"...eine möglicherweise Ärger erregende Aussage einleitend..."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mir nur mal die Beiträge #7 und #11 ganz langsam - und ohne das zwischen den Zeilen zu vermutende (auch hier ungeachtet der Rechtschreibung und einer sachlich mehr oder weniger korrekten Darstellung) zu übersehen - durchlese, dann ist das wieder mal eine, und wohl immer wieder der Erneuerung bedürfende Bestätigung für mich: Nie(!) etwas mit eBay und seinen gar zu oft etwas halbseidenen Verkäufern und Käufern zu tun haben zu wollen. Das erspart mir so viel Zeit und Ärger, dass es mit Geld gar nicht aufzuwiegen ist.

Ich bin seit über 15 Jahren auf Ebay und verkaufe auch gelegentlich etwas. Vor einem halben Jahr hatte ich das erstemal den Fall, daß jemand eine Auktion beendet hat, wo ich mit einem Euro (eingegeben waren angemessene 10) Höchtbietender war. Ich hab das bereits gezahlte Geld nach 3 Tagen zurückbekommen. Ansonsten hatte ich bisher keine Probleme mit Verkäufern, außer einem der sein "E-Mailsystem" nicht im Griff hat undkommunikationsunfähig ist (insgesamt auch nur ein Fall, sieht man in meinen Bewertungen, wen man sucht), Vielleicht liegts daran. daß ich fast nur Dinge kaufe oder verkaufe, die einen recht eingeschränkten Interessentenkreis haben. Das, was da in den beiden Beiträgen zu lesen ist. mag juristisch korrekt sein, für mich ist das doch mindestens moralisch recht fragwürdig.

Guido
 
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