Hallo,
ich glaube ich muss ein bisschen Risikomanagement betreiben. :facepalm: Ich bitte um begründete Antworten, da ich selber durch den ganzen "Auslegungs-Dschungel" nicht 100 %-ig durchsteige.
Ich habe aufgrund eines Fehlers im Angebot eine Auktion von mir vorzeitig beendet. Es gab ein Gebot i. H. v. 1 Euro. Die Auktion hätte noch 8 Tage und paar Stunden gedauert.
Theoretisch könnte der Höchstbietende nun von mir die Herausgabe für 1 Euro verlangen, oder?
(Allerdings hat der User knapp 600 positive Bewertungen, daher hoffe ich dass das kulanterweise nicht vorkommt.)
Weiterhin: Falls ich die Herausgabe verweigen würde, könnte er morgen ins Geschäft gehen und den Artikel neu kaufen (auch wenn er nur bestenfalls einen sehr ähnlich aussehenden Artikel kaufen könnte, denn der Artikel ist älter als 15 Jahre und wird so nicht mehr hergestellt) und mich dann auf die Differenz wegen Nichterfüllung verklagen. Korrekt?
ich glaube ich muss ein bisschen Risikomanagement betreiben. :facepalm: Ich bitte um begründete Antworten, da ich selber durch den ganzen "Auslegungs-Dschungel" nicht 100 %-ig durchsteige.
Ich habe aufgrund eines Fehlers im Angebot eine Auktion von mir vorzeitig beendet. Es gab ein Gebot i. H. v. 1 Euro. Die Auktion hätte noch 8 Tage und paar Stunden gedauert.
Theoretisch könnte der Höchstbietende nun von mir die Herausgabe für 1 Euro verlangen, oder?
(Allerdings hat der User knapp 600 positive Bewertungen, daher hoffe ich dass das kulanterweise nicht vorkommt.)
Weiterhin: Falls ich die Herausgabe verweigen würde, könnte er morgen ins Geschäft gehen und den Artikel neu kaufen (auch wenn er nur bestenfalls einen sehr ähnlich aussehenden Artikel kaufen könnte, denn der Artikel ist älter als 15 Jahre und wird so nicht mehr hergestellt) und mich dann auf die Differenz wegen Nichterfüllung verklagen. Korrekt?