eBay: Auktion vorzeitig beendet

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enrico

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Hallo,

ich glaube ich muss ein bisschen Risikomanagement betreiben. :facepalm: Ich bitte um begründete Antworten, da ich selber durch den ganzen "Auslegungs-Dschungel" nicht 100 %-ig durchsteige.

Ich habe aufgrund eines Fehlers im Angebot eine Auktion von mir vorzeitig beendet. Es gab ein Gebot i. H. v. 1 Euro. Die Auktion hätte noch 8 Tage und paar Stunden gedauert.
Theoretisch könnte der Höchstbietende nun von mir die Herausgabe für 1 Euro verlangen, oder?
(Allerdings hat der User knapp 600 positive Bewertungen, daher hoffe ich dass das kulanterweise nicht vorkommt.)

Weiterhin: Falls ich die Herausgabe verweigen würde, könnte er morgen ins Geschäft gehen und den Artikel neu kaufen (auch wenn er nur bestenfalls einen sehr ähnlich aussehenden Artikel kaufen könnte, denn der Artikel ist älter als 15 Jahre und wird so nicht mehr hergestellt) und mich dann auf die Differenz wegen Nichterfüllung verklagen. Korrekt?
 
Ich kann es zwar nicht jursitisch begründen, aber ich kann versuchen, dir ein bisschen die Sorgen zu nehmen... :)


Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man dir daraus einen Strick drehen kann.
1. Jeder "normale" Interessent/Bieter würde das eigentlich verstehen
2. Jeder nicht völlig bescheuerte Interessent/Bieter würde da sicher nicht versuchen, dich zu verklagen o.ä.
3. Bei Ebay gibt es offiziell die Möglichkeit, Auktionen vorzeitig zu beenden. Da kenne ich ganz andere Fälle, die die Auktion kurz vor Ende abgebrochen haben, weil ihnen der Preis nicht passt - und bei denen ist auch nichts passiert
4. Du hast die Auktion (sehr frühzeitig, nämlich sobald du es bemerkt hast) aufgrund eines Fehlers im Angebot abgebrochen - wo ist da das Problem? Das passt doch wunderbar, genau dafür ist diese Möglichkeit doch eigentlich da.

Fazit: Mach dir keinen Stress, das passt schon so! ;)

Gruß, Jonny



/Edit: Habs reingemacht! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit welcher Begründung hast Du die Auktion beendet?
"Fehler in der Auktion" oder was genau auch immer da stand. Genauere Angaben muss man da nicht machen und ... glaube, sind hier jetzt auch nicht von Nöten.
Ich kann es zwar nicht jursitisch begründen, aber ich kann versuchen, dir ein bisschen die Sorgen zu nehmen... :)

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man dir daraus einen Strick drehen kann.
1. Jeder "normale" Interessent/Bieter würde das eigentlich verstehen
2. Jeder nicht völlig bescheuerte Interessent/Bieter würde da sicher nicht versuchen, dich zu verklagen o.ä.
3. Bei Ebay gibt es offiziell die Möglichkeit, Auktionen vorzeitig zu beenden. Da kenne ich ganz andere Fälle, die die Auktion kurz vor Ende abgebrochen haben, weil ihnen der Preis nicht gepasst - und bei denen ist auch nichts passiert
4. Du hast die Auktion (sehr frühzeitig, nämlich sobald du es bemerkt hast) aufgrund eines Fehlers im Angebot abgebrochen - wo ist da das Problem? Das passt doch wunderbar, genau dafür ist diese Möglichkeit doch eigentlich da.

Fazit: Mach dir keinen Stress, das passt schon so! ;)

Gruß, Jonny
Ah, gut danke. :) An der einen Stelle beim 2. Punkt fehlt aber ein "nicht", oder? :D
So sehe ich das im Gros ja auch, nur theoretisch ... will ich mich natürlich nich verrückt machen, aber mal abwarten, ne.
 
Es gibt kein Anrecht auf Zuschlag von vorzeitig beendeten Auktionen, Punkt.
 
Entspannt bleiben. Falls was kommt, immer noch entspannt bleiben.
 
Es gibt kein Anrecht auf Zuschlag von vorzeitig beendeten Auktionen, Punkt.
Klingt gut, wirklich. Habe ich auch schon sehr oft hier und da in Foren gelesen. Genau so oft das Gegenteil.

Und wie schon im OP angedeutet: Wieso sagt du das so definitiv? :)



@chill: Der Name ist wohl Programm. ;) Dann mache ich das mal, entspannt bleiben.
 
Bevor die Aktion vorzeitig beendet wird, werden automatische die Gebote gestrichen.
Ergo gibt es keinen Kaufvertrag. (ca 6000Tätigkeiten bei Ebay liegen hinter mir)
Also entspannen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich ebenfalls bestätigen. Auktion vorzeitig beendet = Gebotsstreichung. Der Bieter bekommt auch eine entsprechende Info das das Gebot gestrichen wurde. Du bist somit raus aus der Sache.

Gruß
Bounty
 
Würde ich mir keine Sorgen machen, wenn hier offensichtlich ein Fehler vorlag und du sie ja recht frühzeitig abgebrochen hast.

Ich weiß nicht ob eBay da Probleme macht, wenn man es danach nicht erneut (mit korrekter Artikelbeschreibung) einsetzt, meine mich aber zu erinnern, dass es da keine Probleme gibt (sofern man diese abbrechen Sache nicht ständig nutzt).

Kann natürlich sein dass dir der User mit allem möglichem droht, einfach ignorieren.

Ob man da nun Ansprüche hat oder nicht ist immer vom Fall abhängig, da gab es soweit ich weiß auch schon Urteile in die eine und in die andere Richtung - ob hier ein Kaufvertrag laut eBay zustande kam ist erstmal egal, eBay kann das eh nicht entscheiden, es gibt ja auch noch sowas wie Schadensersatzansprüche etc. Aber afaik ging es da meist um Fällen wo halt grundlos abgebrochen wurde (und dann womöglich woanders verkauft wurde), was hier ja nicht der Fall ist. (Ist aber nur Laienwissen ... )

Einfach entspannen,... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

jetzt hat sich die Sache auch praktisch erledigt, der User schickte noch sein (freundliches) Einverständnis. :)
Danke für eure hilfreichen Erläuterungen!

Falls es beim erneuten Reinstellen Probleme gibt, melde ich das hier innerhalb der nächsten 11 Tage. ;) Danach wird es wohl keine Probleme mehr geben.
 
@ enrico: Hey, wollte mal hören, ob du noch was von der Sache gehört hast :) Hat sich jemand beschwert??
 
@marion

Hast du alles gelesen? :) Es kann sich Keiner beschweren da er ja alles richtig gemacht hat.
 
Oha, der Thread ist bei Google schon unter den Top 20 mit den einschlägigen Begriffen...

Genau, habe alles richtig gemacht, denn die Gebote werden gestrichen. eBay muss sich wohl der ewigen rechtliche Keilerei bewusst gewesen sein, die es durch das Prinzip "im Voraus das Höchstangebot akzeptieren" geben kann. Und im Nachhinein hatte sich der Höchstbietende noch einmal gemeldet udn/ihr sein OK gegeben.
 
Die Meinungsmacht dieses Forums finde ich auch ab und zu beeindruckend. Da suchst du komplett notebook-, sogar technikfremdes Zeug und landest bei Google auf Seite zwei oder drei dann doch wieder hier. Cheers! :thumbsup:

Gerade deswegen: Sooo einfach ist das IMO nicht. Ohne dass der Höchstbietende mit dem Cancel einverstanden ist, kann es vermeidbaren Ärger geben, wenn der es arglistig drauf anlegt: Kaufangebot bei eBay ist laut Gerichtsurteil verbindlich.

eBay-Richtlinien und BGB sind zwei Paar Schuhe. Ist wahrscheinlich bei einem so frühen Abbruch weniger zu erwarten als bei deutlich höheren Geboten. Hauptsache, dass sich damit hier niemand ein Eigentor schießt.
 
Bei dem zitierten Fall ist das nachvollziehbar. Bei unserem Fall wurde nur das Mindestgebot erreicht und die Streichung erfolgte ohne schuldhaftes Zögern nach Angebotseinstellung. Es wird niemand ernsthaft davon ausgehen das der Bieter für 1,00€ den Zuschlag erhalten hätte :)

Gruß
Bounty
 
Ohne dass der Höchstbietende mit dem Cancel einverstanden ist, kann es vermeidbaren Ärger geben, wenn der es arglistig drauf anlegt: Kaufangebot bei eBay ist laut Gerichtsurteil verbindlich

Interessanter Link. Vermutlich ein Gewerblicher, der die Mindestpreisangabe vergessen hatte. Das ist natürlich blöd für den Verkäufer gelaufen?
Lt. AGB ist ein Abbruch einer Verkaufsauktion bis 6 h vor Gebotsende, problemlos möglich(steht zumindest dort geschrieben)

War bisherig auch der Meinung, dass ein Kaufvertrag ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft ist und erst durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande kommt?(lt. BGB/ Kaufvertrag, privat) Aber wenn es das OLG anders meint?

 
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