E550 bleibt komplett schwarz und TrackPad geht nicht mehr

tomalinski

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12 Dez. 2015
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Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

Ich habe gestern ein neues E550 erhalten und gleich sämtliche Updates, meine benötigten Programme usw. usw. installiert.
Heute habe ich dann ein paar Mails schreiben wollen und mitten drin wurde der Screen auf einmal schwarz und blieb dann auch so.
Zur Fehlersuche hab ich das Laptop dann via HDMI an einen Monitor angeschlossen und da war dann auch gleich der Desktop wieder zu sehen.
Aber die Steuerung über das TrackPad und den roten Knopf ging nicht mehr. Also USB-Maus dran gesteckt und mal in Gerätemanager nachgeschaut was
da los ist. Der sagt dann, dass weder ein LCD noch ein TrackPad vorhanden sind, die Treiber sind aber da.
Ich hab den Rechner dann mal neu gestartet und musste dabei feststellen, dass er auch während des Bootvorgangs komplett schwarz bleibt.
Nach dem Start von Windows ist weiterhin alles dunkel und das TrackPad geht auch nicht.

Ist das ein bekanntes Problem das man irgendwie selbst lösen kann, oder hilft da nur zurück schicken?

Danke vorab für Tipps.
 
Hallo,
reklamieren, was sonst....!
Das Display ist aber schon auf das interne Display eingestellt,oder?
Gruss
Desaster
 
Wie gesagt es lief ja anfangs problemlos. Sehr merkwürdig ist auch, dass es obwohl ausgeschaltet und ohne Netzkabel, warm wird/bleibt ... hab dann jetzt aus Vorsicht mal den Akku entfernt, nicht das hier die Hütte abbrennt und werde wohl das Martyrium einer Reklamation durchlaufen müssen. Und das kurz vor Weihnachten und Jahreswechsel, wird bestimmt ein riesen Spaß :(
 
Hallo,
im Rahmen der Gewährleistung sollte die Abwicklung kein Problem sein.
Entweder ein neues Gerät, oder Geld zurück.
Gruss
Desaster
 
Hi,
Kauf im Versandhandel oder beim Händler vor Ort?
 
Bei NBB gekauft und bereits wegen der Lieferung schon Ärger gehabt, weil das Lager "plötzlich" leer war.
 
Thinkpad´s sind doch immer schwarz. Wo ist das Problem :rolleyes:

Im Ernst: Wenn das Lager schon leer war, stand die ganze Abwicklung unter einem schlechten Vorzeichen.
Bevor Du nun lange vor einem schwarzen Display einen Fehlersuche betreibst, könnte es angebracht sein, sich bei dem Händler zu melden.
Vielleicht kann er nachbessern oder ein anderes Gerät liefern.
Wenn beides nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit der Rückwandelung.

Schau, wenn Du das Gerät zurückschickst, auch wenn es teurer für Dich ist, dass Du es versichert schickst.

Viel Erfolg
Lappes10
 
Der Händler steht in der Gewährleistungspflicht, insbesondere bei einem glasklaren DOA (dead on arrival) wie hier. Alle Versandkosten aus der Gewährleistung muss der Händler tragen, üblicherweise bekommst Du von dort einen Paketaufkleber. Wende dich an nbb und beharre ganz freundlich auf einem Austausch oder wenigstens Nachbesserung.
 
Sollte sich der Händler zieren (was ich mir nicht vorstellen kann), könntest du noch die Garantiekarte durch Lenovo ziehen.
servion.de bietet sich als Dienstleister dazu an.
 
Ich hatte jetzt schon eine Mail an NBB geschickt, mal sehen wann die sich melden. Auf der Reklamationsseite kann man zwischen Consumer und Business wählen, wobei letzteres wohl schneller geht und der Kontakt nicht auch noch zusätzliche Kosten verursacht (0180...), habe das Teil allerdings (dummerweise) als Privatperson gekauft ... :eek:
 
habe das Teil allerdings (dummerweise) als Privatperson gekauft
ThinkPads sind Business-Notebooks, daher trägt man das dort auch ein. Du scheinst nicht sonderlich entschlossen zu sein, deine Rechte als Verbraucher durchzusetzen, wenn Du dich von solchen Kleinigkeiten irritieren läßt?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du scheinst nicht sonderlich entschlossen zu sein, deine Rechte als Verbraucher durchzusetzen, wenn Du dich von solchen Kleinigkeiten irritieren läßt?!

Das würde ich so jetzt nicht unterschreiben, ich kann eher von Glück reden, dass ich mich bisher noch nie mit der Problematik auseinander setzen musste. Und zur gezielten Lösung meines Problems tragen ja eure Beiträge wunderbar bei ... ;)

Edit// NBB gibt gar nicht an ob das Notebook zu Consumer oder Business gehört, jedenfalls findet man da nichts auf Anhieb. Ich hätte die Frage jetzt auch eher darauf bezogen, ob man sich das Gerät als Firma oder Privatperson gekauft hat ... ich lerne ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und zur gezielten Lösung meines Problems tragen ja eure Beiträge wunderbar bei ...

Was erwartest du von uns, ich finde das einen ziemlich guten Service hier! ;)
Sei froh, dass du Verbraucher im Sinne des § 355 BGB bist.

Teile nbb mit, dass ein Garantiefall eingetreten ist. Dann warte ab, was passiert.
Falls nichts passiert, trittst du innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung von deiner Bestellung zurück

Mache dir erstmal keine Gedanken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Teile nbb mit, dass ein Garantiefall eingetreten ist. Dann warte ab, was passiert.
Falls nichts passiert, trittst du innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung von deiner Bestellung zurück

Hallo,
eben nicht Garantie, sondern Gewährleistung!!!
Bei Garantie hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung (Reparatur), bei Gewährleistung habe ich innerhalb der ersten 6 Monate das Recht auf ein neues Gerät oder Geld zurück.
Daher hier auf jeden Fall auf der Gewährleistung beharren!
Gruss
Desaster
 
Tja, die Theorie bzgl. Gewährleistung usw. ist ja ganz schön, nur die Praxis sieht da doch ganz anders aus.

Nachdem mir das Ding ja am Samstag abgeraucht ist, habe ich auch den Kundenservice wegen der Gewährleistung angeschrieben, anrufen ging nicht mehr.
Eine Rückmail kam auch direkt mit dem Hinweis, dass es in Einzelfällen auch mal 3-4 Tage dauern kann, bis der Kundenservice sich meldet ... war ja klar, dass ich der Einzelfall bin.

Deshalb hab ich seit gestern locker 20x bei denen angerufen und bin davon lediglich 3x in die Warteschleife gekommen um mir jeweils zwischen 15 und 20 Minuten den tollen Ohrwurm
"Computerliebe" anzuhören bevor ich entnervt aufgelegt hatte. Alle anderen Anrufe wurden von einer automatischen Ansage beendet ...

Heute dann endlich hab ich einen Menschen an die Leitung bekommen. Vom Regen in die Traufe ...

Nach längerem Hin und Her wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät nicht mehr lieferbar sei und NBB mir nur noch die Rücknahme des defekten Rechners und die Rücküberweisung
des Kaufbetrags anbieten kann .... klasse, oder? Der Witz dabei ist, dass das Gerät immer noch mit einer Lieferzeit von bis zu 10 Tagen bei denen auf der Webseite steht
wacko.gif


Egal, hab das selbe Gerät jetzt bei einem anderen Händler zum selben Preis geordert, bei dem ich mir zuvor telefonisch bestätigen lassen habe, dass das Teil auch wirklich sofort
lieferbar ist ... die haben mir dann auch kurz nach der Zahlung eine Versandmitteilung geschickt ... mal schauen ...
 
Tja, die Theorie bzgl. Gewährleistung usw. ist ja ganz schön, nur die Praxis sieht da doch ganz anders aus.

Hallo,
wieso? Hat doch offensichtlich geklappt.
Gut, wenn der Händler das Gerät nicht mehr vorrätig hat, dann gibt es kein Ersatzgerät, aber immerhin den Kaufpreis zurück.
Und da Du es offenbar zum gleichen Preis bei einem anderen Händler bekommst, ist doch für Dich alles wieder Paletti...!

Gruss
Desaster
 
Noch ist das Geld nicht auf dem Konto und im Endeffekt waren das jetzt 14 vergeudete Tage die mir nur graue Haare gebracht haben ... finde ich jetzt nicht so berauschend ... und die Verkaufstaktik des Händlers finde ich mehr als grenzwertig ... ich meine, wenn jemand Ware verkauft die er gar nicht hat und vielleicht gar nicht besorgen kann, grenzt das gewaltig an Abzocke, denn ich werde in diesen Tagen bestimmt nicht der einzige gewesen sein, der Probleme mit dem Laden hatte und dessen Geld halt einfach mal 14 Tage bei jemand anderem auf dem Konto gelegen hat, und das ohne echte Gegenleistung.
 
Hallo,
die Schnelligkeit der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles, also wie schnell der Kaufpreis wie in Deinem Fall erstattet wird, ist nun mal nicht Gegenstand dieser Vorschrift.

Darin geht es nur darum, das Dir entweder ein Fehlerfreies Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird, oder aber der Kaufpreis erstattet wird.
Du hast nun diverse Möglichkeiten, eine rasche Rückerstattung zu erhalten. Zuerst würde ich dem Händler eine angemessene Frist (8 Tage) für die Rückzahlung setzen.
Gruss
Desaster
 
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