Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN

Nur weil ein Amtsgericht so urteilt, stellt das noch lange keine Legitimation für die Nutzung dar. Ca. 2 Jahre davor hat das selbe Amtsgericht in ähnlicher Sache komplett gegensätzlich entschieden.

MfG Dreamwalker
 
Finde ich lustig... da hat das AG Wuppertal etwas entschieden und Heise titelt allumfassend, als wäre nun für die ganze Republik entschieden: "Nutzung offenes WLAN nicht strafbar".

1. Das AG Wuppertal hat das entscheiden, entgegen einem früheren Urteil. Ist ja fast ein Wechsel der Ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung ;) Zu gut deutsch: das Urteil eines AG kann ein Indiz sein, mehr aber auch nicht.

2. Was das AG Wuppertal nun etschieden hat, wusste jeder, der sich mal ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat, schon lange. Dazu gab es genügende fundierte Aufsätze und Ansichten in der Literatur, jedoch war der damals mit der Sache befasste Richter anscheinend wenig mit dem TKG und BDSG und den technischen Umständen vertraut.

Grüße,
Cunni
 
Dreamwalker' schrieb:
Nur weil ein Amtsgericht so urteilt, stellt das noch lange keine Legitimation für die Nutzung dar. Ca. 2 Jahre davor hat das selbe Amtsgericht in ähnlicher Sache komplett gegensätzlich entschieden.

MfG Dreamwalker
War sich damals mit der Rechtslage aber auch noch nicht so ganz sicher:
Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus.
Heise Artikel 2008
 
"Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird."

Ja - und?

http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html ... da wird ein öffentl. Netz (Internet) genutzt, wofür der Fremde sonst zahlen müsste.
 
u.mac' schrieb:
"Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird."

Ja - und?

http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html ... da wird ein öffentl. Netz (Internet) genutzt, wofür der Fremde sonst zahlen müsste.

"öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes"... frag mal den Anschlussinhaber, ob er ein zu "öffentlichen Zwecken dienendes Kommunikationsnetz" bereithält ;)
 
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