Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
War sich damals mit der Rechtslage aber auch noch nicht so ganz sicher:Dreamwalker' schrieb:Nur weil ein Amtsgericht so urteilt, stellt das noch lange keine Legitimation für die Nutzung dar. Ca. 2 Jahre davor hat das selbe Amtsgericht in ähnlicher Sache komplett gegensätzlich entschieden.
MfG Dreamwalker
Heise Artikel 2008Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus.
u.mac' schrieb:"Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird."
Ja - und?
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html ... da wird ein öffentl. Netz (Internet) genutzt, wofür der Fremde sonst zahlen müsste.