Diskussion zu: T41p für 479 Euro von tb-computers - kein Verkauf

adam-green

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2.527
Ich arbeite nicht für TB-Computers und habe auch sonst nix mit denen zu tun. Dennoch finde ich dieses Angebot sehr günstig:

http://www.tb-computers.de/shop/not...ad-t41p-intel-centrino-1-7ghz-14-1tft-sx.html

Imho sind das Preise bei denen man auch die Flexing Gefahr kalkulieren kann*

Gruß, Jan.

*aber nicht mich nachher haftbar machen ;)

Update: Hehe, hat ja wieder nur eine Nacht gedauert bis alles ausverkauft ist ;) Vielleicht kann ja jemand von den Käufern berichten, wie es gelaufen ist.
 
Hallo Jan,

ich habe das letzte Gerät gekauft und wollte es persönlich abholen. Bis auf eine Auftragsbestätigung habe ich aber nichts weiter davon gehört. Nachdem ich dann mehrfach nachgefragt habe, wann ich das Teil abholen kommen kann, erhielt ich heute diese Nachricht:

"vielen dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen besagtes Gerät nicht mehr anbieten, da es leider durch einen Systemfehler nicht mehr zur Verfügung steht. Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."

Ich bin ja kein Jurist. Aber wenn ich eine Auftragsbestätigung bekommen habe, muß der Verkäufer dann nicht auch liefern?

Was ist hier zu tun?

Schöne Grüße aus Berlin, Stephan
 
Hallo Stephan.

Das ist ja dumm gelaufen.

Theoretisch muss er tatsächlich liefern.
Evtl. kann er sich aber immer noch auf eine Irrtumsanfechtung berufen. Er sagt, dann, er habe irrtümlich etwas falsches im System eingegeben und "der Computer" habe dann ungewollt alles weitere inkl. Auftragsbestätigung verarbeitet. Das kommt drauf an, sieht cunni. ;)

Es lohnt sich aber auf jeden Fall, dran zu bleiben. Versuche notfalls, Dich zu einigen. Krawunke hat damals iirc mal durch sehr viel Hartnäckigkeit ein extrem günstiges R50 ersteigert.

Gruß, Jan.
 
Original von sas9907
Hallo Jan,

ich habe das letzte Gerät gekauft und wollte es persönlich abholen. Bis auf eine Auftragsbestätigung habe ich aber nichts weiter davon gehört. Nachdem ich dann mehrfach nachgefragt habe, wann ich das Teil abholen kommen kann, erhielt ich heute diese Nachricht:

"vielen dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen besagtes Gerät nicht mehr anbieten, da es leider durch einen Systemfehler nicht mehr zur Verfügung steht. Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."

Ich bin ja kein Jurist. Aber wenn ich eine Auftragsbestätigung bekommen habe, muß der Verkäufer dann nicht auch liefern?

Was ist hier zu tun?

Schöne Grüße aus Berlin, Stephan

Das kommt auf den Wortlaut der Auftragsbestätigung an und nach der Rechtsprechung auch auf die u.U. gültigen AGB.

So pauschal kann man das nicht sagen...
 
(also als erstes mal den thread in die kaufberatung verschieben...)

"Ich bin ja kein Jurist. Aber wenn ich eine Auftragsbestätigung bekommen habe, muß der Verkäufer dann nicht auch liefern?"

Naja, die Frage wäre ob es eben wirklich kaputt gegangen ist oder ob sie es dir schlicht und einfach nicht ausliefern wollen.
Könnte ja gut sein, dass jemand anderes seines reklamiert hat und sie nun das dir verkaufte einfach an denjenigen weitergegeben haben - wäre blöd für dich und von denen sicher nicht ganz fair aber dagegeben kannst du nichts machen.
Letzendlich solltest du das Ganze positiv betrachten.
Immerhin geben sie dir rechtzeitig Bescheid.
Es gab hier auch schon Leute denen Geräte mit Flexing, oder auch anderen Mängeln die bei Prüfung durch den Händler eigentlich sofort auffallen sollten, ausgeliefert wurden.

Falls du also mit dem Gedanken spielst auf deine Ware zu Pochen wird das wohl kaum was werden. Es steht sicherlich auch in deren AGB's, dass bei Beschädigung der Ware oder sonstigen Umständen keine Lieferverpflichtung besteht. Das Gleiche eben auch im Garantie und Gewährleistungsfall: wenn sie nicht reparieren oder austauschen können, dann gibts eben Geld zurück, du hast da eher keinen Anspruch auf ein Austtauschtgerät - auch wenn du es vielleicht als Megaschnäppchen bei Ebay oder sonstwo gekauft hast.

Warte einfach auf ein neues gutes Angebot oder falls sie weitere Gerät gleichen Typs anbieten, Weise auf deinen Bereits getätigten aber nicht zustande gekommenen Kauf hin.
 
Original von newt3
(also als erstes mal den thread in die kaufberatung verschieben...)
Ganz meine Meinung. Ursprünglich habe ich den Thread im Smalltalk erstellt und dann wurde er nach Biete verschoben :rolleyes: Ich werde es mal umbenennen.

Original von newt3
Naja, die Frage wäre ob es eben wirklich kaputt gegangen ist oder ob sie es dir schlicht und einfach nicht ausliefern wollen.
Darauf kommt es nicht an. Es ist egal, ob bei denen im Lager was kaputt gegangen ist oder nicht. Wenn Sie keins mehr haben, müssen sie den Wert ersetzen (der im Zweifel über 480 Euro liegt).

Aber wie gesagt: Man sollte mal in die AGB schauen.

Gruß, Jan.
 
Original von adam-green
Vielleicht kann ja jemand von den Käufern berichten, wie es gelaufen ist.

Das würde mich auch interessieren. Soooo berauschend fand ich die Berichte bisher allerdings nicht als dass ich in Versuchung kommen würde.
 
Ich weiß nicht wer ihn verschoben hat aber ich habe ihn jetzt
in Smalltalk verschoben.

Wie ich es kenne wird er eh in ein paar Tagen/Stunden geschlossen
da wieder rechtliche Dinge abgekaspert werden und dann wieder
User A User B beleidigt.

Aber macht mal :)

Edit:

LOL goonie, ich hab ihn grad in den Smalltalk verschoben :)

Thats f***** Teamwork :D
 
In Kaufberatung verschoben.

Edit LOL, ingope, das war klasse :D :D :D
Edit 2: Das muss uns erstmal einer nachmachen :D

G.
 
"Darauf kommt es nicht an. Es ist egal, ob bei denen im Lager was kaputt gegangen ist oder nicht. Wenn Sie keins mehr haben, müssen sie den Wert ersetzen (der im Zweifel über 480 Euro liegt)."

Der Satz macht irgendwie nicht so richtig Sinn.
Wenn das Notebook für 480 Verkauft wurde, hat er maximal Anspruch auf 480 EUR oder eben auf die Ware(die aber eben nicht zu haben ist)
Klar KANN ein Notebook was ihm für 480 EUR verkauft wurde THEORETISCH deutlich mehr Wert sein.
Einfach betrachtet ist es aber erstmal 480 EUR Wert.
Wenn er also schon bezahlt hat gibts die 480 EUR zurück.
Hat er noch nicht bezahlt, gibts gar nichts zurück.

Wie gesagt als erstes Mal die AGBs durchlesen. Gegen solche Fälle der Zerstörung vor Auslieferung stehen in der Regel ein paar Sätze in den AGBs. Klar können die ABGs teilweise oder komplett unwirksam sein aber ohne Rechtsstreit usw gilt erstmal das was dort steht.
Wie gesagt, wenn sie die gleichen Geräte nächste Woche für 550 dahaben, dann stehen seine Chancen gut mit etwas Telefonieren usw das Gerät aufgrund der Bereits getätigten Bestellung noch zum alten Preis zu bekommen.
Vermutlich haben sie aber
a) gar keine mehr
b) bekommen erst später wieder welche rein und somit fällt wohl auch der Preis weiter
c) die Konfiguration geändert, so das ein Vergleich schwer möglich ist

Wie gesagt, das beste ist einfach zu Akzeptieren, dass man das Gerät eben nicht bekommen hat. Es sind eben Gebrauchsgeräte und die sind nur einmal da - auch wenn es oft große Posten gleich ausgestatteter Geräte sind (meist Leasingrückläufer).
Wenn du irgendwo nen Kaufvertrag für nen Gebrauchtwagen unterschreibst, gerade kein Bargeld dabei hast und ihn deshalb nicht direkt mitnehmen kannst und es hagelt zwischendurch oder der Wagen wird bei evtl Anlieferung beschädigt oder gar zwischendurch gestohlen, bist du vermutlich auch froh, wenn du den Wagen nicht bekommst, nicht repariert annehmen mußt usw usw sondern einfach nur deine Kohle nicht bezahlen brauchst.
 
Mit Wert meine ich das, was man zahlen muss um jetzt (!) ein vergleichbares T41p vom Händler zu bekommen. Da liegen die Angebote so bei 650 Euro.

@ ingope: Es geht schon los :P

Gruß, Jan.
 
Sooo, dann wollen wir mal:

Auszug aus den AGB:

§2 Bestellungen

1. Die Angebote von TODAYSBEST sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen sind für TODAYSBEST erst dann bindend, wenn TODAYSBEST sie schriftlich, fernschriftlich, per Email oder formularmäßig bestätigt hat oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entspricht.

2. TODAYSBEST behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn man mal davon absieht, dass § 2 Nr. 2 wohl keiner AGB-Kontrolle standhält (unkare AGB, wann genau sollen Bestellungen abgelehnt werden? Vor, nach dem Vertragsschluss? Warum denn Ablehnung? Man kann auch einfach den Vertrag nicht schließen!), so bedeutet Ablehnen wohl nur vor Vertragsschluss, nicht danach.

Der Vertrag kommt also dann zustande, wenn die Bestellung bestätigt ist (was wohl im vorliegenden Fall passiert ist).

Damit ist der Vertrag wohl geschlossen.

Im Gegensatz dazu findet man oft Klauseln, in denen geregelt wird, dass der Vertrag erst mit der Auslieferungsbestätigung oder dem Zustellen der Ware geschlossen wird... hier aber nicht!
 
Danke erst mal für die vielen Kommentare und das lustige Verschieben.

@ cunni
Eine schriftliche Bestätigung der Bestellung habe ich per Email wie gesagt erhalten. Nach §2.1 ist die Bestellung demnach für TB bindend.

Was heißt das nun konkret? Kann ich die Lieferung eines Geräts verlangen? Und wie kann ich einen solchen Anspruch durchsetzen?

Das kommt mir alles sehr aufwendig vor, zumal ich selber kaum so überzeugend auftreten kann. Der einfachste Weg wird wohl sein, darauf zu hoffen, daß die demnächst eine ähnliche Lieferung bekommen und sich dann an die Absprache halten, so wie von newt3 vorgeschlagen.

Einen schönen Gruß, Stephan
 
Original von sas9907
Danke erst mal für die vielen Kommentare und das lustige Verschieben.

@ cunni
Eine schriftliche Bestätigung der Bestellung habe ich per Email wie gesagt erhalten. Nach §2.1 ist die Bestellung demnach für TB bindend.

Was heißt das nun konkret? Kann ich die Lieferung eines Geräts verlangen? Und wie kann ich einen solchen Anspruch durchsetzen?

Einen schönen Gruß, Stephan

Nun, alles andere als meine abstrakten Ausführungen wäre Rechtsberatung... ;)

Aber ich sage nur: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Eine gute Verhandlungsposition ist es allemal.

Davon mal abgesehen, das zu klären wäre, ob sie den Vertrag durch Anfechtung ("aufgrund eines Systemfehlers...nicht mehr verfügbar") wieder beseitigen konnten. Die Scharmützel in der Rechtsprechung bzgl. der Anfechtung bei automatisierten Willenserklärungen/Systemfehlern lass ich dann mal außen vor ;)

Oftmals bringt der bestimmt auftretende Kunde ("so geht das aber nicht, wir haben einen Vertrag!") mehr als juristische Exaktheit - da muss man dann im Zweifel vor Gericht.
 
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