DHL Paket Weg

canon

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Hallo habe mal ne frage wie lange dauert ein Nachforschungsauftrag bei der DHL.


canon
 
Kann man pauschal nicht sagen. Mein letzter hat ein bis zwei Wochen gedauert und dann wurde das Paket schließlich doch noch zugestellt. Kann aber sicher auch schneller (oder auch langsamer) gehen... Und manchen Pakete sollen ja gar nicht mehr auftauchen...

Für das Tracking kann ich diese Seite hier empfehlen: http://www.trackntrace.de/

Man kann sich den Sendungsstatus auch per E-Mail zustellen lassen, sodass man jedes Mal eine Mail bekommt, wenn sich etwas ändert. Dann weißt du wenigstens sofort, wenn es wieder auftaucht....
 
hört sich ja super an :cursing: :cursing: :cursing:
vom wem bekomme ich das Geld wieder DHL oder vom Verkäufer
 
Das hängt vom VK ab. Gewerblich oder Privat?

Weiterhin ist eig. der Auftragssteller der Ansprechpartner für DHL. (Eigentlich stellt auch dieser den Nachforschungsauftrag.)

Falls es ein gewerblicher Kauf ist, kanns dir egal sein, da muss der VK dann dafür sorgen dass er die Ware zu dir bringt.

Beim privaten Kauf hingegen hat der VK eigentlich mit der (nachweisbaren) Einlieferung seine Pflichten erfüllt. (Sofern er natürlich die vereinbarte Versandmethode gewählt hat.)

Aber alles nur laienhaftes Wissen ;)

Grüße,
Andreas
 
Du hast also was gekauft und die ware ist auf dem Weg zu dir verlorengegangen?

Privatkauf: du bekommst nix, da die Gefahr (des Untergangs der Sache etc.) mit Aufgabe der Sache zur Post auf dich übergagangen ist.

gewerbl. Verkäufer: der Verkäufer hat das alleinige Risiko bis zur Auslieferung der Ware an dich. Er muss seinen Vertrag erfüllen und dir ggf. neue Ware zuschicken.

Die Transportversicherung der dhl kann nur der in Anspruch nehmen, der das Paket aufgegeben hat. Die werden allerdings erst "tätig", wenn das Paket endgültig weg ist...


mist. zu spät. Und kein laienhaftes Wissen...
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=833619#post833619]

.... Die werden allerdings erst "tätig", wenn das Paket endgültig weg ist...[/quote]

... mal ne Frage, wann ist das Paket endgültig weg?
 
Erstattet bekommst du das Geld vom Verkäufer. Der muss aber auch selbst den Nachforschungsantrag stellen. (Also der Absender -der hat ja auch das Porto auf den Tisch gelegt und damit einen Vertrag mit DHL abgeschlossen) Du als Empfänger hast da leider wenig bis garnix zu vermelden..
Wichtig wäre noch das es wirklich ein Paket war und kein Päckchen. Seit ebay und Co. kommt oft auf die Frage versichertes Paket oder Päckchen nur eine Antwor, nämlich diese: "Das billigste!"
Ausreichend versichert sollte es auch gewesen sein und auch entsprechend gut verpackt.
 
[quote='Tilly',index.php?page=Thread&postID=833622#post833622]... mal ne Frage, wann ist das Paket endgültig weg? [/quote]

Tja - da frag mal dhl. Die haben da sehr eigene Regeln....allerding kommen die wirklich auch zu einem Ende. Bei mir hat das mal (mit einer Sache, die versehentlich in einen Briefkasten geraten war) etwa 6 Wochen gedauert. Dann bekam ich eine Nachricht, dass die Suche nichts ergeben hat und diese Sache als "verloren" gilt...oder so ähnlich.

EDIT: und das steht in den FAQ zum Nachforschungsauftrag:
Der Absender erhält vom DHL Servicecenter die Rückmeldung über das Nachforschungsergebnis sowie über Art und Umfang der Ersatzleistung im Namen und für Rechnung des betroffenen Unternehmens des Konzerns Deutsche Post DHL per Post.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Reklamationsbearbeitung ca. 14 Tage (ab Reklamationseingang) in Anspruch nehmen kann.
 
@goemichel
... hab da auch nix eindeutiges gefunden, trotzdem Danke.
 
Hab das gleiche Prob.
Seit dem 3.04. keine Paketbewegung mehr, DHL sucht aber der Verkäufer hat noch keine genaueren Auskünfte.
Wenigstens gibt sich der Verkäufer Mühe und bohrt und bohrt bei DHL, aber als Empfänger kann man absolut nichts machen.

Murxer,
der Track'n'Trace auch mal testet. Muss ich mich wenigstens nich mehr auf die DHL Page
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=833619#post833619]Die Transportversicherung der dhl kann nur der in Anspruch nehmen, der das Paket aufgegeben hat. Die werden allerdings erst "tätig", wenn das Paket endgültig weg ist...


mist. zu spät. Und kein laienhaftes Wissen...[/quote]Nicht ganz vollständig bzw. so nicht richtig:

§ 421 HGB
Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.


Nun ist der Ersatzanspruch des Empfängers gegen den Frachtführer explizit geregelt. Früher gabe es ja nur die gute alte Drittschadensliquidation ;)
Man kann sich aber nun auch noch den Erstattungsanspruch des Absenders (zur Sicherheit) abtreten lassen, weil dieser ja neben dem Empfänger weiterhin zur Geltendmachung berechtigt bleibt.
Grüße,
Cunni
 
moin,

das probem ist dabei ja wohl, dass man zwar als empfänger den schadenersatz geltend machen kann, aber den nachforschungsantrag nicht stellen?


btw, gundsätzlich ist es ein glücksfall, wenn das paket weg ist, anstatt nur beschädigt zu sein. bei beschädigung gibts nämlich sozusagen generell keinen schadenersatz.
da hat grundsätzlich der versender zu shlecht verpackt ;)

gruß
 
[quote='cunni',index.php?page=Thread&postID=833646#post833646]Nicht ganz vollständig bzw. so nicht richtig:
[/quote]

Hi cunni,

mir war so, als ob das HGB nur unter Kaufleuten Geltung hat oder?
 
[quote='cunni',index.php?page=Thread&postID=833646#post833646]Nicht ganz vollständig bzw. so nicht richtig:

§ 421 HGB[/quote]
wann und für wen gilt noch mal das hgb ;)
 
Ich selber habe 3Monate benötigt, um das Geld von DHL wieder zubekommen.

Als VK habe ich alles mit DHL abgewickelt, da ich im Besitz der Trackingnummer und des Paketscheins war.

Nobby
 
343[/url] - 475h)
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 343 - 372)


§ 345 HGB

Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt.


Haben wir also den Rechtsirrtum Nr. 143 aufgedeckt: "Das HGB gilt nur unter Kaufleuten!" ;)
 
Fein! :)

Dann haben wir ja auch die Lösung für den TO bzw.Tilly: § 424 Absatz 1 HGB
Der Anspruchsberechtigte kann das Gut als verloren betrachten, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt
.
 
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