Ich hab zwar studiert, bin mir aber nicht sicher ob ich richtig verstehe was der Zoll zum Thema Versandkosten zu sagen hat.
Konkret geht es darum: Ich möchte bei ebay aus den USA einen Laptop kaufen. Das Ding selbst kostet 220€, Versandkosten leider nochmal etwa 50€.
Soweit ich informiert bin liegt der Einfuhrabgabensatz für Laptops bei 0%. Ich muss demnach nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% löhnen, aber keinen Zoll. Richtig?
Worüber ich dann gestolpert bin ist die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer. Im Original heißt es:
Dass ich die Versandkosten selbst zahle ("werden mir in Rechnung gestellt") bedeutet dann dass ich für diese auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss? Oder was hat es mit diesen "kommerziellen Erwägungen" auf sich?
Daran angelehnt folgende Frage: weiß jemand einen günstigeren Weg (günstiger als 50€) um einen Laptop aus den USA nach Deutschland zu verschicken? Der Verkäufer wäre da wohl flexibel.
Konkret geht es darum: Ich möchte bei ebay aus den USA einen Laptop kaufen. Das Ding selbst kostet 220€, Versandkosten leider nochmal etwa 50€.
Soweit ich informiert bin liegt der Einfuhrabgabensatz für Laptops bei 0%. Ich muss demnach nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% löhnen, aber keinen Zoll. Richtig?
Worüber ich dann gestolpert bin ist die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer. Im Original heißt es:
Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe, d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland zum Zollwert. Da sich das Porto nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht in Betracht.
Dass ich die Versandkosten selbst zahle ("werden mir in Rechnung gestellt") bedeutet dann dass ich für diese auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss? Oder was hat es mit diesen "kommerziellen Erwägungen" auf sich?
Daran angelehnt folgende Frage: weiß jemand einen günstigeren Weg (günstiger als 50€) um einen Laptop aus den USA nach Deutschland zu verschicken? Der Verkäufer wäre da wohl flexibel.






