Darf man in den Kleinanzeigen einen youtube Produkt-Link einfügen ?

Thinksurfer

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13 Juni 2007
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Hallo.

Ich habe mich vorab schon erkundigt und das hier gefunden:


Würde das jemand von euch bitte für mich "übersetzen" ? Wenn auch mit einem einfachen JA oder NEIN, was die Betreffzeile betrifft. Hintergrund des ganzen. Wir haben einen Artikel, der so viele Möglichkeiten bietet, die es uns unmöglich machen, sie alle zu beschreiben. Dieses kleine Video sagt mehr, als Worte es je könnten.

Ich habe mich kürzlich auf einer Heimwerkerseite registriert und dort kann man Links erst ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beiträgen reinsetzen. Also lässt man diesen ganzen hhtps:// Kram einfach weg. Das müsste mir doch auch, was die KA betrifft, besser in die Karten spielen, oder? Das wäre sogar noch neutraler, als die Version der KA selbst, die den kompletten Link lediglich als nicht anklickbaren Text durchwinken. Was meint ihr zu dem ganzen ?

EDIT: Hatte ich noch ganz vergessen. Das Video wurde nicht vom Hersteller selbst eingestellt, sondern es handelt sich um eine Online Redaktion, die sich mit solchen Produkten befasst und u.a. auf youtube vorführt.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand einen einen Artikel sucht, dann benötigt das in der Regel keinen biblischen Text.

Sollte eine spezifische Frage auftauchen, kann man das per Nachricht klären.

Schreibe eine ordentliche Produktbeschreibung und mache gute Fotos.

Einen Link darfste einfügen, ist aber nicht "klickbar". Ergo, lohnt nicht.
 
Zitiert aus den Nutzungsbedingungen von Kleinanzeigen (Hervorhebung durch mich):
Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen (im Folgenden „rechtswidrige Inhalte“), ist untersagt.
Es müsste also vorab und von dir selbst für jeden einzelnen möglichen Link auf andere Inhalte geklärt werden, ob eine Nutzung als Teil einer Kleinanzeige erlaubt ist. Und zwar beim bzw. mit dem Inhaber der Rechte für jene anderen Inhalte. Nicht mit dem Kleinanzeigen-Portal. Deren Bedingungen verbieten "rechtswidrige Inhalte" generell, unabhängig davon, gegen welches Recht konkret solche Inhalte verstoßen würden.

Da die Prüfung auf etwaige Urheberrechtsverstöße sehr aufwändig sein kann und man dabei leicht Fehler machen kann, ist die Antwort auf die Frage recht simpel: Besser bleiben lassen.
 
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