Gemäß Lenovo License Agreement [1] bleibt von Lenovo bereitgestellte Software Eigentum von Lenovo. Der Nutzer erhält nur ein Nutzungsrecht, jedoch keine Eigentumsrechte.
Dort findet sich folgende Passage:
Eine "Verschlüsselung" ist laut Wikipedia [2]:
Ebenfalls laut Wikipedia [3] stellt jede Verschlüsselung einen "wirksamen Kopierschutz" dar:
Das wird zwar für Software sogleich wieder eingeschränkt ...
Frage:
Wäre damit nach neuer Forenregel die Diskussion über, und Zugänglichmachung von modifizierten BIOS in diesem Forum verboten?
Falls nein, warum nicht?
[1] https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht104242-lenovo-license-agreement
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verschlüsselung
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
Dort findet sich folgende Passage:
Im Falle eines BIOS' ist es also nach dieser Lizenz untersagt, es zu modifizieren, oder es in modifizierter (oder unmodifizierter) Form weiterzugeben.Sie dürfen a) das Softwareprodukt nicht verwenden, kopieren, modifizieren oder verteilen, sofern dies nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen ist; b) Reverse-Assemblierung, Reverse-Compilierung oder anderweitige Übersetzung des Softwareprodukts, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, ohne dass eine vertragliche Verzichtserklärung möglich ist; oder 3) Unterlizenzierung, Miete oder Leasing des Softwareprodukts.
Eine "Verschlüsselung" ist laut Wikipedia [2]:
Nach dieser Definition unterliegt ein aus Quellcode compiliertes Binary einer Verschlüsselung, nämlich der Compilierung.die von einem Schlüssel abhängige Umwandlung von „Klartext“ genannten Daten in einen „Geheimtext“ (auch „Chiffrat“ oder „Schlüsseltext“ genannt), so dass der Klartext aus dem Geheimtext nur unter Verwendung eines geheimen Schlüssels wiedergewonnen werden kann.
Ebenfalls laut Wikipedia [3] stellt jede Verschlüsselung einen "wirksamen Kopierschutz" dar:
Ein BIOS-Binary ist also laut UrhG ein verschlüsseltes Werk, das einem wirksamen Kopierschutz unterliegt. Verschlüsselte Werke dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis generell nicht kopiert werden.Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG).
Das wird zwar für Software sogleich wieder eingeschränkt ...
... aber hier wird vom "berechtigten Benutzer" gesprochen. Eine entsprechende Rechteeinräumung seitens Lenovo fand jedoch nie statt (s.o.: kein Eigentumsübergang, explizite Rechtsausschlüsse).Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.
Frage:
Wäre damit nach neuer Forenregel die Diskussion über, und Zugänglichmachung von modifizierten BIOS in diesem Forum verboten?
Falls nein, warum nicht?
[1] https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht104242-lenovo-license-agreement
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verschlüsselung
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz