CampusRabat

ivanis

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31 Jan. 2005
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6
Hat jemand irgendwelche Erfahrung mit dieser Firma gemacht?
Die haben ein sehr gutes Angebot

T42 PM-1.7 GHz/512MB/40GB CDRW/DVD/14z XGA/Radeon 7500
Fingerprintreader für 1500 ?.

Was mich unsicher macht ist die Lieferzeit - 20 TAGE.
Ist das normal? Auch bei anderen Händlern?

Oder ist es vielleicht besser abzuwarten bis andere (OK1, NOFOST) mit ahnlichem Angebot bald reagieren? Glaubt ihr, dass das bald passieren würde?

thanx
 
Also ich hab vor ner halben Woche das M1G für 2000? dort bestellt, bis jetzt noch keine Reaktion. Naja, ist auf Nachnahme, von daher müssen die schauen, dass sie das Ding zu mir bekommen, sonst gibts halt kein Geld ;)
Da war ok1.de deutlich schneller und vom Service besser, aber leider haben die kein vergleichbares Angebot (vom M3G zum gleichen Preis aber schlechterer Ausstattung abgesehen)
 
Nicht mal eine Bestaetigung deiner Bestellung???? Das ist ja seltsam
 
Hab' schon zweimal bei ADD/Campusrabatt ein Noti bestellt, das war eigentlich ganz positiv. Vor allem ist mir der freundliche Kontakt aufgefallen.

Ging auch flott - würde schon mal nachhorchen, ob die Bestellung überhaupt eingegangen ist. Dass nicht alle Modelle lagernd sind und die Lieferungsintervalle etwas länglich sind, ist soweit ich weiss üblich.

Gruß,
herbie
 
Naja, ne automatische Bestellbestätigung kam schon, allerdings stand in der nichts wohin man die "Lehrnachweise" schicken muss. Hab am Mittwoch letzter Woche bestellt und dann halt am Freitag mittag einfach mal die Sachen an office@campusrabatt.de geschickt. Naja, meiner Meinung nach alles noch im Rahmen, war ja Wochenende und jetzt ist Fastnacht und da das Notebook sowieso erst in 3 Wochen lieferbar ist hab ichs da jetzt auch nicht eilig. Aber von ok1 bin ich halt Besseres gewöhnt (da kam gleich ein Tag nach Bestellung eine kurze Mail, dass mein Auftrag bearbeitet werde und von wem). Aber naja, ich denk da kommt schon noch was, und wenns nur das Notebook ist :)
Meine bisherigen "Erfahrungen" sind auch etwas geteilt, ich hatte 1 Woche bevor ich bestellt hatte noch mal nachgefragt wegen einem etwas seltsamen Absatz in den AGB (das mit den 10% siehe preissturz thread) und hab darauf nach 2 Tagen einen etwas (genervt klingenden) Einzeiler, der mich eigentlich nicht weitergebracht hat, bekommen. Darauf hab ich noch mal etwas konkreter nachgefragt und bekam innerhalb von ein paar Stunden von der gleichen Person eine deutlich ausführlichere und höflichere Antwort.
 
Ich denke dieser Absatz ist mir wohlbekannt. Was meinte man denn seitens ADD dazu?

Also meine letzte Bestellung lief so, dass ich mittags oder vormittags per Mail wegen Verfügbarkeit und Bedingungen Kontakt aufnahm, dann gingen ein paar Mal Mails hin und her (Bestellung, Nachweis etc.), und nachmittags wurde das Noti versandt.

Gruß,
herbie
 
Also wie gesagt waren es 2 Mails.. meine erste:
Original von Grinch


Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Stöbern durch Ihren Shop bin ich auf ein interessantes Angebot gestoßen. Allerdings bin ich bei einem Punkt Ihrer AGB unsicher. Unter der Überschrift ?Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen? Punkt 4 räumen Sie sich eine Pauschale von 10% des Warenwertes ein. Ist diese für alle Rücksendungen (nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen? Wenn nein, bei welchen? Ausserdem würde ich gerne wissen, ob Sie bei einer Rücksendung das Porto für das versicherte Paket zurückerstatten.

Für eine baldige Antwort bin ich Ihnen dankbar
Original von c*r*.de


Sehr geehrter Herr Grinch,

Dieser Punkt gilt für alle versendeten Artikel. das Porto wird von uns zurückerstattet.

Haben Sie noch Fragen oder Wünsche ?

Mit freundlichen Grüßen
Dann hab ich in der 2. Mail noch mal konkret angefragt und folgende Antwort erhalten
Original von c*r.de

Wenn das Gerät ohne Gebrauchtsspuren hier eintrifft, das Paket ordentlich verpackt ist und die einzelnen Packungen nicht über die Gebühr aufgerissen sind sehen wir in der Regel von der 10% Klausel ab.
 
Und wie ich schon im anderen Thread gesagt habe ist daran auch nichts suspekt. Die setzen halt den Kunden etwas unter Druck, wenn er schon das Notebook zurückschickt, dafür zu sorgen, dass die OVP noch komplett und in Ordnung ist.
 
Jo, das hab ich mir auch von Anfang an gedacht (hört man eigentlich auch aus meiner Fragestellung raus) aber trotzdem hiess es in der 1. Antwort (in eigenen Worten): Nö, das gilt generell. Und daraufhin hab ich ja noch mal nachgefragt, weil ich mir das schlicht und ergreifend nicht vorstellen konnte, und siehe da :)
Ich schätze halt die hatten früher öfters Probelme mit Leuten die die Laptops 2 Wochen benutzt haben und dann nach FAG zurückgeschickt haben... Aber dann hätte man doch gleich sagen können, dass dieser Absatz nur in Ausnahmefällen zum Greifen kommt und nicht zuerst behaupten, das gilt für alle Bestellungen, weil ich persönlich finde das doch schon eher abschreckend dort überhaupt was zu kaufen.
Naja, ich werde weiter berichten in Bezug auf meine Bestellung und hoffentlich nicht über den Gebrauch vom FAG ;)
 
Hmm, seit über einer Woche 'Lieferbar in 20 Tagen".
Ob sich das irgendwann in den nächsten 20 Tagen ändert? :?:

JD
 
Original von kaiser

Und wie ich schon im anderen Thread gesagt habe ist daran auch nichts suspekt. Die setzen halt den Kunden etwas unter Druck, wenn er schon das Notebook zurückschickt, dafür zu sorgen, dass die OVP noch komplett und in Ordnung ist.

Doch, es ist suspekt. Ich habe Zweifel, dass diese Klausel überhaupt Rechtsbestand hat. ADD nennt es eine Pauschale für die Zeit der Überlassung im Falle eines Widerrufs. Tatsächlich wird hier das "gute Recht" des Kunden untergraben, ein Gerät zu testen und ggf. zurückzusenden.

Wenn ich nicht der Meinung gewesen wäre, dass die Klausel des Händlers nichtig ist, hätte ich bestimmt nicht dort bestellt!

Gruß,
herbie
 
Rechtens ist es (sogar fast wörtlich aus dem Gesetz übernommen), aber ich hab jetzt keine lust alles von mir selber zu quoten, steht alles schon im preissturz thread ;)
 
Welchen Thread meinst Du? Habe "Preissenkungen in Sicht" gefunden, aber dort sehe ich keine Begründung.

Könntest Du mal den entsprechenden BGB-Paragraphen oder einen Verweis auf einen entsprechenden Beitrag nennen? Ich bilde mir ein über die Fernabsatzregelungen halbwegs informiert zu sein, jedoch wüsste ich nicht was diese ADD-Klausel rechtfertigt.

Gruß,
herbie
 
Oh sorry, habs verwechselt :oops:
war in nem andern Forum:
http://www.forumdeluxx.de/forum/showpost.php?p=1519134&postcount=188
oder extra für dich nochmal hier:
Original von Fernabsatzgesetz §3 A2


Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


und das ist genau das was campusrabatt hier:
Original von AGB Widerrufsrecht A4


ADD Datensysteme GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, für die Überlassung der Ware in der Zeit nach Übergabe der Ware an den Spediteur bis zum Eingang der Rücksendung eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% des Warenwertes zu berechnen. In diesem Betrag sind die Kosten für die bestimmungsgemäße Nutzung nicht enthalten und werden durch ADD Datensysteme GmbH & Co. KG getragen.


Mit 10% des Warenwertes veranschlagt.
 
Danke. Aber das Fernabsatzgesetz gibt es überhaupt nicht mehr.

Jedenfalls im Wortlaut finde ich den zitierten Absatz nicht im BGB.
 
Moin!

Guck mal unter dem § 312b ff. im BGB nach. In Verbindung mit §355, wirst Du fündig.

Gruß,
BOB
 
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