Beugehaft für Forumsbetreiber ...

andy

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5 Feb. 2004
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Mitarbeiter eines Portals droht Beugehaft weil er die Identität einen Users nicht preisgeben möchte!

Ein interessanter Bericht bei zeit.de

Bin mal gespannt wie das ausgeht ...

Gruß
Andy
 
Wir befinden uns derzeit in einer merkwürdigen Zwischenphase. Aus der Zeit, in der das Internet quasi rechtsfreier Raum und Spielwiese war, sind wir lange heraus. Im Augenblick haben wir eine Menge rechtlicher Unsicherheiten, verbunden mit teilweise üblen Rechtspraktiken (Abmahnungsindustrie, Haftung von Forenbetreibern, keine Avatare mehr im Thinkpad-Forum...), die sich vielfach noch an Bedingungen der Pre-Internet-Ära orientieren. In die Phase, in der sich das Recht in adäquater Weise an die digitale Welt (insbesondere "2.0" mit den verschwimmenden Grenzen von Webseitenbetreiber und Autor) angepasst hat, müssen wir erst noch kommen, und solche Klagen vorm BVerfG sind, neben einigen Konzepten von Splitterparteien wie den Piraten, wohl der einzige Weg in diese Richtung geworden.
 
Interessant werden solche Rechtsprechungen doch erst, wenn es sich bei den Betroffenen mal um das Kind eines Juristen handeln würde...
Bis dahin gilt doch der alte römische Grundsatz: Das Recht ist dort wo das Geld am nächsten ist.
 
Wie war das noch mit dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit??? Wenn der Beitrag tatsächlich so schlimm ist - meine Güte! - soll das Gericht verfügen, den Beitrag löschen zu lassen. Aber Beugehaft? Man wundert sich in diesen Zeiten wirklich, was sich manche Gerichte so ausdenken... Wie mit dem einen Jungen, der jetzt - weil er ein Mädchen geküsst hat - in eine Vergewaltigerkartei soll. Sowas von überzogen, da kommt mir die Galle hoch!
 
nicht alles was sich Richter schimpft hier in Deutschland kann auch als solcher angesehen werden.

ich sag nur: Kinderschänder 2 Jahre auf Bewährung mit Sozialstunden (am besten noch im Kindergarten bitte!) aber jemand der mal 2 Musikalben auf BearShare zum Download angeboten hat wandert für 8 Jahre in Knast.
Unverhältnismäßigkeit hoch 3.
Noch geiler: Parkste 3x falsch kannst in diese Beugehaft kommen wenn die Knöllchen nicht gezahlt werden. Kostet pro Tag mit allem drum und dran (inkl. kostenloser Shuttleservice im Polizeiauto vom Haus zum Knast und zurück!) an die 1200 Euro. Das Knöllchen hätte 30 Euro gekostet.
Wer zahlts? Der Steuerzahler.
Wer hats verbockt? Die deutsche unfähige Justiz. Mit allen Möchtegernrichtern da draußen, die keinen Plan haben ...
 
Falls ich mich nicht irre zahlt jeder die Kosten seiner Beugehaft selbst. Und ohne solche Maßnahmen wären Ansprüche überhaupt nicht durchsetzbar. Dies kann auch jeden Meckerer passieren, wenn er von einem Betrüger über's Ohr gehauen wird und dann seine berechtigten Ansprüche einfordert.
 
Die Beugehaftkosten werden vom Staat getragen, allerdings ist ohne so etwas das ganze System nicht durchsetzbar.
Man muss auch etwas differenzieren, te_zwo, man bekommt keine Beugehaft wegen 3 knöllchen, sondern man kann in Beugehaft genommen werden, wenn man wegen einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid (gegen den man keine Rechtsmittel eingelegt hat bzw diese erfolglos waren) das Bußgeld nicht trotz eines vollstreckbaren Titels und nach mehrfacher Mahnung nicht bezahlt.
DAS ist ein großer Unterschied zu dem, was du einfach polemisch dahergeredet hast.
Es mag sein, dass Strafzettel ärgerlich sind, aber würde es die nicht geben, würde jeder parken wie er will, zB vor DEINER Einfahrt oder halb auf der hauptstraße etc. Es gibt nunmal Regeln, die notwendig sind und dem Allgemeinwohl dienen (auf Kosten der Freiheit des Einzelnen), und wenn man diese Regeln befolgt passiert auch nichts. Natürlich gibt es auch Fälle, wo es trotzdem ungerecht ist, aber sowas lässt sich einfach nicht vermeiden.
Ungerecht ist höchstens, dass im Bußgeldverfahren alle gleichartige Bußgeldhöhen bekommen, erst ab 250€ wird das persönliche Einkommen berücksichtigt. Da wären Tagessätze gerechter, wie beim Strafverfahren, weil dem Professor das 30 € Knöllchen nicht wehtut, dem ALG II - Empfänger aber sehr.

Zum Topic:
Etwas verwundert bin ich über den Fall auch. Ich kenne die Details des Falles nicht, deswegen spare ich mir eine Bewertung.
 
Naja, Dr. Helmut Kohl wurde wegen der Schwarzgeldaffäre jedenfalls nicht in Beugehaft genommen um die Namen seiner Mitstreiter preiszugeben, war ja auch ein weniger schweres Vergehen 100 Mio. DM in die Schweiz zu schaffen.
Frei nach Orwell: "Alle Menschen sind gleich!"
 
Naja, Dr. Helmut Kohl wurde wegen der Schwarzgeldaffäre jedenfalls nicht in Beugehaft genommen um die Namen seiner Mitstreiter preiszugeben, war ja auch ein weniger schweres Vergehen 100 Mio. DM in die Schweiz zu schaffen.
Frei nach Orwell: "Alle Menschen sind gleich!"

Als Beschuldigter hat man eben andere Rechte und Pflichten als wenn man Zeuge ist. Man muss sich nicht selbst belasten - das gehört nunmal zur Grundordnung in Deutschland, zum Glück. Und auch muss der Staat dir das nachweisen und nicht umgekehrt.
Das muss man eben so hinnehmen - in der Gesamtbetrachtung ist das sehr gerecht, aber manchmal eben nicht im Einzelfall.

Man müsste in der Schule mal ein Fach "Grundkurs Recht" einführen, damit man wenigstens ansatzweise als Nichtjurist versteht, warum was so geregelt ist und was wäre, wenn es nicht so ist wie es ist.
 
Mir stellt sich gerade die Frage, warum der Betreiber nicht einfach die ihm bekannten Daten an die berechtigten Behörden herausgibt. Das sollte ihm doch nicht wehtun. Wenn er keine Daten hat, bringt die Beugehaft auch nichts.
 
im verlinkten artikel steht, dass der mitarbeiter das zeugnisverweigerungsrecht für journalisten für sich beansprucht. wehtun würde ihm persönlich die weitergabe nicht direkt, doch er möchte seine "quelle" schützen. bei diesem fall geht es somit auch darum, wann ein internetangebot als jounalismus anerkannt werden muss. in der heutigen zeit eine imho sehr fundamentale frage. wobei heutzutage auch der umstand journalist zu sein nicht vor fragwürdigen durchsuchungen von redaktionsräumen nach beweisen gegen dritte schützt.:pinch:
 
In der heutigen Zeit ist es aber auch eine berechtigte Frage, was alles als Pressearbeit gilt.
Ich sehe nicht, daß es sich hier um eine Quelle handelt.

Journalisten haben nicht immer Recht, wenn sie einen Eingriff in ihre Arbeit beklagen.
Und selbst dann, wenn es ein solcher Eingriff ist, müssen sie sich manchmal die Frage gefallen lassen, ob ein sie ihre ach so wichtige Unabhängigkeit nicht manchmal als Ausrede benutzen.
 
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