Beseitigung von Baumängeln: Auch Nebenkosten gelten machen?

chris1308

Moderator i.R.
Themenstarter
Registriert
23 Jan. 2011
Beiträge
3.672
Hallo,

ich weiß, es ist ein ganz spezielles Thema, aber ich habe immer den Eindruck das hier im Forum eine hohe Kompetenz ist.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe letzten November Schlüsselfertig eine Eigentumswohnung gekauft. Dabei ist Küche und Wohnzimmer ein gemeinsamer offener Raum.
Und mit diesem gefliesten Raum habe ich ein Problem: Einige Bodenfliesen an unterschiedlichen Orten klingen hohl, es beginnen schon die erste Fugen zu reißen.
Ich habe schon meinen Bauträger drauf aufmerksam gemacht und er hat es vor Ort mit dem Fliesenleger begutachtet. Dieser ist natürlich der Meinung das er nichts dafür kann und der Estrich gerissen ist. Im Grunde ist mir egal was die Ursache ist, ich will den Mangel behoben haben.
Der Fliesenleger will nun nach seinem Urlaub eine Fliese zum Test rausnehmen und sich die Sache ansehen.
Da aber die holen Fliesen wirklich über das ganze Zimmer verteilt sind, fürchte ich wir müssen das gesamte Wohnzimmer ausräumen, eventuell sogar die Küche abbauen (das möchte ich gerne noch vermeiden).
Jetzt meine Frage: Muss ich diese Vorarbeiten zum Beheben des Mangels selbst machen oder kann ich das vom Bauträger verlangen?
Mir geht zum Ausräumen mind. ein Tag drauf, noch dazu habe ich gar keinen Platz das alles irgendwo hin zu stellen.
Und ich werde meine Wohnung mehrere Tage überhaupt nicht nutzen können, kann ich hierfür die Erstattung der Hotelkosten verlangen?

Bitte klärt mich mal auf

Gruß
Chris
 
Im Zweifelsfall besteht durch Dich eine Mitwirkungspflicht, sonst macht der Handwerker auf dem Absatz kehrt und kommt erst wieder, wenn die Arbeitsstellen zugänglich sind. Aber auch so würde ich die vorbereitenden Maßnahmen lieber selbst durchführen, um "Kollateralschäden" zu vermeiden.

Ist der Estrich tatsächlich gerissen, muss der Bauträger auch diesem Mangel beseitigen - selbst, wenn Du die Wohnung noch einmal komplett räumen musst.

Angaben ohne Gewähr

Und ich werde meine Wohnung mehrere Tage überhaupt nicht nutzen können, kann ich hierfür die Erstattung der Hotelkosten verlangen?
Mit Deinen Fragen wärest Du in einem "Fachforum" besser aufgehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hotelkosten?! Der Fliesenleger, als auch der Bauträger werden ihre Anwälte einschalten ... und Du?
 
Hotelkosten?! Der Fliesenleger, als auch der Bauträger werden ihre Anwälte einschalten ... und Du?

Es gibt wohl zumindest ein BGH-Urteil zu diesem Thema:
http://www.baurechtsurteile.de/baur...attungsfaehiger-schaden-bei-mangelbeseitigung

Der Auftragnehmer errichtet auftragsgemäß ein Reihenendhaus. Die VOB/B ist nicht vereinbart. Nach dem Einzug treten Risse in den Fußbodenfliesen auf, weshalb der Bauherr Schadenersatz in Höhe von ca. 70.000,00 DM verlangt. Die Hälfte entfällt auf die Kosten der Mangelbeseitigung durch die Neueinbringung des Estrichs. Knapp 30.000,00 DM betreffen Folgekosten, wie Malerarbeiten, Auf- und Abbau der Küche und ähnliches. Darüber hinaus fordert der Auftraggeber einen Betrag von 6.300,00 DM für die Unterbringung in einem Hotel während der Bauarbeiten. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind die Mängel nicht beseitigt worden.

Der BGH spricht dem Auftraggeber Schadenersatz in voller Höhe zu....

Du solltest Dir aber schon mal einen Anwalt suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben