moin,
du verwechselst da scheinbar etwas....
die 1. abmahnung soll kostenlos werden, das bedeutet jedoch nicht, dass damit das urheberrecht eingeschränkt wird.
man würde dich also kostenlos anschreiben, dass du das bild entfernst, und in einer anderen sache dann den schadenersatz für die urheberrechtsverletzung einfordern. das sind 2 paar schuhe....
joa, und ne rechtschutzversicherung ist eine der überlüssigsten versicherungen.
entweder, du bist im recht, dann legt die versicherung für den gegner die kosten aus...., zahlt also selbst garnichts,
oder du bist im unrecht, und das denkt die versicherung ebenfalls, dann verweigert sie eh die kostenübernahme, zahlt also wieder nichts....
es handelt sich also defakto um eine bürgschaft/klagevorfinanzierung, für den fall, dass Du nach menschlichem ermessen vor gericht recht bekommst.
diese gilt nicht, wenn vom unterliegen bei einem gerichtsverfahren ausgegangen werden muss....
gruß