Autoreparatur - wie verhält man sich richtig?

Noreia

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Salute,

bei meinem geliebten Volvo S60 springt seit kurzem der Rückwärtsgang raus.
Daher habe ich den Wagen zu Volvo gebracht, nach einer kurzen Testfahrt war die erste Vermutung dass das Getriebe defekt wäre.
Anschließend (ich war nicht mehr dabei) wurde der Wagen auf eine Hebebühne gefahren & die Gänge irgendwie manuell von unter dem Fahrzeug eingelegt.
Dabei haben alle Gänge inkl. Rückwärtsgang funktioniert. Der (Volvo-Vertrags-)Händler informierte mich darüber, dass anscheinend ein Teil der Kupplung (keine Ahnung was genau) defekt wäre, eine Reparatur inkl. Ersatzteil würde 400 Euro kosten... Ich war heilfroh so "glimpflich" davonzukommen, stimmte dem Einbau/der Reparatur zu.

Heute hat mich der Händler informiert, dass das Problem immer noch besteht, ein Austauschgetriebe 2000 Euro kosten würde....
Ich tendiere dazu das Getriebe von einem Spezialisten (http://www.getriebereparaturen.de) Instand setzen zu lassen (alle anderen Gänge laufen einwandfrei).

Aber: Was ist mit den 400 Euro die der Händler in den Wagen gesteckt hat? Er meint zwar dass der Volvo nun wesentlich "knackiger" schaltet- aber mir hat das Schaltverhalten von früher auch gereicht...

wie würdet ihr reagieren? ?(
 
Doofe Frage: hast du den Wagen in der Zwischenzeit schonmal wieder gefahren / gesehen?
Was würde die Reperatur vom Fachmann / Link kosten und was für eine Garantie hättest du? Oder geht dadurh ggf. eine noch vorhandene Garantie verloren (ähnlich wie bei einem Notebook)?
 
Garantie ist keine mehr drauf... ich schätze dass ich mit der Instandsetzung weniger als die Hälfte zahlen müsste...

es geht mir wie gesagt darum dass der Händler etwas verbaut hat was ich eigentlich gar nicht benötige... evt. entschließe ich mich ja noch dazu das Getriebe von Ihm austauschen zu lassen.
aber die 400 Euro möchte ich eigentlich so oder so nicht zahlen... sehe ich das falsch?
 
ärgerlich. ich glaub aber dass du auf den kosten für die kupplung hocken bleibst. hast du den s60 mit der neuen kupplung schon gefahren? vielleicht ist das schaltgefühl deutlich besser und du kannst es als investition ausbuchen.
 
ADAC mal kontaktieren. Ich bin mir sicher das hier nur die Schaltbetätigung eingestellt gehört. Schmarrn mit der Kupplung-wer mir sowas erzählt dem fahre ich kommentarlos vom Hof! Rück mal weitere Details raus-Bj. Laufleistung etc.



lg roberto
 
Da müsste dir ein Kfz-Sachverständiger wohl erst mal die Frage beantworten, ob das denn nun eine totale Fehldiagnose war oder eine "vertretbare". Wenn es völig Banane war, die Kupplung zu erneuern, muss er dir m.E. die alte wieder einbauen und kann kein Geld dafür verlangen. Wenn es "vertretbar" war, erst mal diese geringere Reparatur durchzuführen, um zu sehen, ob der Fehler dann behoben ist, musst du m.E. die Reparatur anteilig bezahlen. Und zwar umso mehr, wie der "normale" Austausch der Kupplung bevorstand. Du musst ihm also den Vorteil ausgleichen, den du dadurch hast, dass du die Kupllung jetzt nicht schon in 10.000, 20.000 oder 30.000 km austauschen musst sondern erst wieder in 80.000 oder 100.000 km. Wenn der Austausch in 10.000 km ohnehin nötig gewesen wäre, müsstest du ihm also 90% bezahlen. Wenn sie erst vor 10.000 km erneuert wurde, also fast noch neu war, müsste er sich wohl mit 10% zufrieden geben. (Wenn man mal 100.000 km als normale Kupplungs-Lebensdauer für diesen Fahrzeugtyp annimmt.)
 
BJ 94, 260000 KM ;-) . Ist ein Langstreckenfahrzeug. Bin mir relativ sicher das bei ca. 180000 das Getriebe bereits einmal getauscht wurde...

Alle andren Gänge gehen buttersanft rein, und wenn der Rückwärtsgang "zackig und robust" einrastet auch dort kein Problem. Wenn man beim rückfährtsfahren den Gang festhält springt er auch nicht so leicht raus...

wie meinst du das mit adac kontaktieren? haben die werkstätten oder soll da ein gelber Engel vorbeikommen?

die kupplung wurde nicht ausgetauscht, sondern nur irgendein "Gelenk" oder ähnliches welches Spiel hatte...
 
Nö, Rechtsberatung mit einem Sachverständigen andenken! Und beim nächsten Mal einfach einen Stützpunkt anfahren und um Begutachtung des Schadens bitten. Zum jetzigen Zeitpunkt auf jeden Fall das Altteil zurückfordern!



lg roberto
 
Ist aber nicht der erste Volvo der dieses Problem hat, im Bekanntenkreis hat jemand nen 940 oder so (der eckige lange Kombi) bei dem Wagen wurde auch schon n Menge getauscht, es wurde dann zeitweilig besser aber ganz wurde das Problem dann doch nie behoben. Kupplung mit Ausrücklager etc., das Gestänge und das Getriebe wurden getauscht...

Und naja, 16 Jahre sind ja auch schon was, mit den 400 Euro, ist ärgerlich, aber wenn der Heizungsmonteur kommt, weil die Therme spinnt und er tauscht ein Teil, welches den Fehler verursachen könnte und der Fehler ist nicht weg, dann bekommt man sein Geld ja auch nicht zurück. Mit Glück bekommt man nen Rabatt aufs nächste Teil...

Bei oben genanntem Volvo wurde der Rückwärtsgang dann halt festgehalten... :-)
 
Ich würde an deiner Stelle darauf bestehen dass die Werkstatt das funktionierende Teil - dass sie ausgebaut haben - wieder einbauen, da es daran ja offensichtlich nicht gelegen hat.

Deren Problem wird sein, dass sie das Teil nicht mehr haben werden. Das verbessert deine Verhandlungsposition, wenn du hart bleibst und dich nicht bequatschen lässt.

Viele Grüße
 
Selbst ist der Mann, der Volvo ist noch nicht mit Blackbox&Co verseucht. Hatte mal damals den P1800 Coupe, davor den "Schneewitchensarg.. :love: "
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=855615#post855615]die kupplung wurde nicht ausgetauscht, sondern nur irgendein "Gelenk" oder ähnliches welches Spiel hatte...[/quote]
Nach Deinen Beiträgen hört es sich an, dass Du die 400 EURO noch nicht bezahlt hast.
Auch wäre es wichtig zu wissen ob Du auf das Auto dringend angewiesen bist.

Ich würde die 400 EURO auch nicht einfach bezahlen. Wie oben schon geschrieben ist es ein bekannter Fehler an dem Fahrzeugmodell, da hätte Dich die Werkstatt richtig beraten müssen. Im Zweifelsfalle hätten die bestimmt auch Rücksprache mit dem Werk halten können woher der Fehler kommen könnte.

Wenn Du den Wagen schnell zurück haben möchtest lasse Dir vor dem bezahlen auf der Rechnung (Deine Quittung) vermerken, dass Du nur unter Vorbehalt bezahlst um den Wagen zurück zu bekommen.

Sollten Die das nicht machen wollen zahlst Du per Überweisung und schreibst den Satz "Zahlung unter Vorbehalt." auf der Überweisung. Auch wenn Du den Wagen dann erst bei Geldeingang bekommst.

Dann stehen Dir noch alle Mittel offen um das Geld zurück zu fordern. Du könntest evtl. ja noch handeln, dass Du nur 1.600 oder 1.500 EURO draufzahlen müsstest. Aber ob man der Werkstatt noch vertrauen kann ist eine andere Frage.

Ich würde sehr hoch Pokern weil ich mich im Recht sehe und eine Rechtsschutzversicherung habe.

Wenn Du einen guten Versicherungsvertreter hast spreche den mal an, evtl. weiß er einen Rat.

Gruß Flexibel
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=855736#post855736]Ich würde sehr hoch Pokern weil ich mich im Recht sehe und eine Rechtsschutzversicherung habe.

[/quote]hi,

ich mag hier ungern den Spielverderber machen ...

aber eine Rechtschutz zu haben , und die Rechtschutz für sich zu haben sind 2 DINGE !!! die nicht unbedingt konkruent sind ...

das will heissen, das die meisten rechtschutzversicherungen sich irgendeinen weg suchen um nicht zahlen zu müssen . Eine Versicherung zu haben bedeutet also nicht das diese für EINEN da ist !!!!!!

bitte dies zu beachten bei evtl. rechtlichen Schritten !

Grüße


Think
 
[quote='IamThink',index.php?page=Thread&postID=855738#post855738]ich mag hier ungern den Spielverderber machen ...
aber eine Rechtschutz zu haben , und die Rechtschutz für sich zu haben sind 2 DINGE !!! die nicht unbedingt konkruent sind ...[/quote]
Richtig! - Aber egal ob nun die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder nicht bekomme ich eine Erstberatung beim Rechtsanwalt bezahlt. Soweit war ich schon mal. Habe die Beratung aber wegen des geringen Schadens gar nicht in Anspruch genommen. Habe die Sache aber auch mit meinem Versicherungsvertreter besprochen der mir geraten hat die für mich kostenlose Erstberatung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Außerdem ist ja noch die Frage wo man die Rechtsschutzversicherung hat. Wenn die sich bei mir quer stellen habe ich keine Scheu, aber nur wenn ich mich wirklich im Recht sehe, eine Drohung aus zu sprechen und durchzusetzen. Der Versicherungsvertreter könnte so schnell einige Versicherungsverträge verlieren wenn er sich keine Mühe gibt. Ich habe da alleine 7 Versicherungsverträge am laufen. Bevor man mich später unten fragt. Es sind alles Versicherungen die man unbedingt haben muss.

Gruß Flexibel
 
hi,

leider muss ich auch hier wieder negative erfahrungen zum besten geben ...

in einem aktuellem Fall mag die rechtschutz nicht mal die Erstberatung ( was einem eigentlich immer zusteht ) bezahlen ...
( es ist eine GROßE DEUTSCHE Versicherung !! )

und dazu kommt noch das die meisten wohl auch aus kostengründen einen Vetrag abgeschlossen haben mit Selbstbeteiligung .. des heisst wenn eine "soganannte Rechtsberatung" 190euronen kostet ( meist selbstbeteiligung um die 150 euro ) dann bekommt man im idealfall wenn die versicherung des wieder holen kann denn 40 euronen wieder ... und hat ne menge stress und nerv und weis der geier...


Grüße

Think
 
Zu Deinem Problem

Hallo Noreia:

Zuerst solltest Du mal das Gespräch mit dem "Freundlichen" probieren. Meine Erfahrungen mit Volvo-Werkstätten (850 Kombi -> C70 Coupe -> C70 Cabriolet) sind bisher sehr gut. Als ich einmal mein C70 Cabriolet verschmutzt von einer Inspektion bekam, habe ich mich beschwert. Seither erhalte ich den Wagen immer gewaschen und ausgesaugt zurück.
Mit Deinem Problem kannst Du Dich vielleicht auch mal beim Volvo-Forum melden (http://www.motor-talk.de/forum/volvo-s60-s80-i-v70-xc70-ii-xc90-b172.html). Die Meinung, daß die Volvos (ich nehme an, daß Dein S60 Bj.2004 ist, denn 1994 gab es den S60 noch nicht) ein Problem mit dem Getriebe haben, kann ich nach über 500.000 km mit Volvos nicht teilen (auch im Volvo-Forum gibt es keine Hinweise darauf). Sollte Dich das Fahrzeug aber sonst nicht im Stich lassen, dann bleibe beim S60 (denn wie ThinkDifferent geschrieben hat, ist dieses Fahrzeug noch nicht so heftig mit Elektronik vollgestopft wie andere Fahrzeuge - ein riesen Vorteil).
Wie gesagt, rede mit Deiner Werkstatt, denn ich denke, daß man im Normalfall Kunden behalten will und Kulanz walten lassen kann. Sollte das nicht klappen, dann schreibe einfach mal an Volvo Deutschland (sitzen ja eigentlich bei Dir in Köln "um die Ecke"). Die Sache mit Anwalt kannst Du Dir immer noch vorbehalten, aber es sollte nicht Deine erste Aktion sein.

Viel Erfolg (und gute Fahrt), Ingolf.
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=855587#post855587]Aber: Was ist mit den 400 Euro die der Händler in den Wagen gesteckt hat? Er meint zwar dass der Volvo nun wesentlich "knackiger" schaltet- aber mir hat das Schaltverhalten von früher auch gereicht...[/quote]

also für mich hört sich das einfach nach einer rechtfertigung an, dass es einen "vorteil" gebracht hat, der vielleicht gar nicht da ist... ich mein "laien" können die alles erzählen denken die sich... hast du den wagen jetzt schonmal gefahren?
 
Ich hab ähnliche Erfahrungen mit meinem ehemaligen Händler gemacht... die erforderliche (billige) Reparatur wurde nicht durchgeführt, stattdessen wurden funktionierende (teure) Teile ersetzt. Falls mir sowas nochmal passieren würde, würde ich mich zuerst mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen bzw. mit der KfZ-Innung, in Deinem Falle mit dieser hier:
http://www.kfz-innungkoeln.de/schiedsstelle/index.html
 
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