Aufbewahrungsfrist für gekaufte Ware

Günter

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26 Sep. 2014
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Ein Kunde kauft einen Gegenstand im Geschäft und bezahlt diesen bar. Der Kunde bittet darum die Ware noch im Geschäft zu belassen,weil er noch andere Besorgungen zu machen hat. Die Ware bleibt im Geschäft ohne Namen, Adresse, Tel. des Kunden. Nun kommt der Kunde nicht mehr. Wie lange muss die Ware aufbewahrt werden? Es ist ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen und das Eigentum ist an den Käufer übergegangen.
 
Ich würde generell die Ware (selbst bei endgültiger Nichtabholung) nicht wegwerfen, oder anderweitig weiterverkaufen. Holt der Kunde das Ding nicht ab, würde ich die Ware nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in ein Fundbüro übergeben.
Wie lange die Aufbewahrungsfrist dauert, kannst du sicherlich in gängigen Gesetzesbüchern nachlesen.
Ansonsten sieh's al Lehre an: Nächstes Mal irgendeine Kontaktmöglichkeit geben lassen (am Besten Handy/Telefonnummer und Name)
 
Vielleicht kommt bei längerer Aufbewahrung auch eine Stand-/Liegegebühr zu Gunsten des Verkäufers in Betracht...(bei sperrigen Sachen z.B. KFZ gängige Praxis)
 
Ich wuerde nichts bezahlen, wa sich ohne Name hinterlegen lasse.
Wenn eine andere Schicht anfaengt und ein Verkaeufer den Artikel nicht zu ordnen kann, denn kann es passieren das es verkauft wird.
Wie will man denn, wenn man es bar bezahlt hat beweisen, das man es gekauft hat.
OK, man hat einen Kassenzettel aber da steht nur drauf, das man es bezahlt hat und nicht ob man es mitgenommen hat oder ob es im Laden hinterlegt wurde.
 
Zu ähnlichen Situationen (Käufer vereinbart Abholung, bezahlt aber im voraus z.B. per Paypal; ich nehme Paket für Nachbarn an, er holt es aber nie ab und weigert sich, es entgegenzunehmen) habe ich auch schonmal im Internet recherchiert und - so weit ich mich erinnere - gab es da keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Wenn man den Besitzer der Ware im Voraus darüber in Kenntnis setzt, kann man wohl eine Lagergebühr erheben. Aber ansonsten hat man einfach überhaupt keinen Handlungsspielraum: Die Ware ist nicht mehr mein Eigentum, also darf ich damit nicht einfach machen, was ich will - auch nach einem beliebig langen Zeitraum nicht.
 
Warum meldest du dich dafür in einem TP-Forum an?!

Ich mach den Thread erstmal zu.

Du kannst dich gerne per PN äußern.

Grüße
 
Thread wieder offen.


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