Auf Kulanz hoffen oder auf Gewährleistung bestehen

Samurai

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21 Feb. 2007
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Hallo Zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen...

Vor knapp 2,5 Jahren habe ich mir im Mediamarkt ein Toshiba Laptop gekauft. 1 Woche vor Garantieende ist das Motherboard kaputt gegangen.

Symptome: Ging nicht mehr an - Stürzte nach 2-3 min ab - das Bild "fror ein"

Das Laptop wurde anschliessend von Toshiba repariert. Im Reparaturbericht der Werkstatt steht: Logic Upper gewechselt, Netzbuchse fixiert, HDD Recovered, Probelauf

Ich muss sagen, nach der Reparatur hat es auch bis gestern Abend funktioniert. Die Reparatur ist nun 5 Monate her. Ich habe wieder das selbe Problem mit den selben Symptomen wieder. Er stürzt einfach ab, geht nicht mehr an, fährt dann irgendwann hoch und "friert ein" usw.

Meine Frage: Muss Toshiba das wieder reparieren? Fällt das unter Gewährleistung? Oder muss ich auf Kulanz hoffen?

Ich bin für jeden nützlichen Beitrag dankbar!
 
So weit ich informiert bin, hat man nur 90 Tage nach der Reparatur Recht auf den erneuten Tausch.

Aber da können Dir die "Rechtsexperten" hier im Forum sicher mehr dazu sagen bzw. mich berichtigen, falls ich irre. ;)
 
Bin auch kein Rechtsexperte, aber meiner Meinung nach gilt folgendes:

Durch die Reparatur wird die Garantie nicht verlängert. Aber auf die Reparatur sollte es auch eine Gwährleistung geben, diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
Also, bin zwar auch kein Rechtsexperte, aber ich habe mich ausgiebig mit dem Thema befasst, weil ich mich auch täglich mit solchen Dingen rumschlagen muss.

1. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre.
2. Nur in den ersten sechs Monaten muss das Gerät vom Händler repariert/umgetauscht werden. Es sei denn, er kann beweisen, dass das Gerät durch unsachgemässe Behandlung durch den Kunden beschädigt wurde. Nach diesen sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. D.h., der Kunde muss beweisen, dass der Defekt von Anfang vorhanden war.
3. Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Garantie des Herstellers. Die Dauer und Bedingungen kann der Hersteller frei bestimmen.

In Deinem Fall heisst das jetzt konkret: Durch die Reparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht! Du hast streng genommen auf nichts einen Anspruch, es sei denn, Toshiba gibt Dir mehr als zwei Jahre Garantie. Du kannst nur versuchen auf dem Kulanzwege etwas zu erreichen.
 
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