Arbeitnehmer kündigt - Frage zu Resturlaub - keine pro rata temporis Klausel im Vertr

thommyf

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Hallo liebes Forum,

ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt, wechlse meinen Job und habe bezüglich meines Resturlaubsanspruches eine Frage.

Laut Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf 27 + 3 Tage (Sonderurlaub) also 30 Tage
Das steht in meinem Vertrag:

"Der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem Mitarbeiter werden zur Zeit - 27 Arbeitstage - als Urlaub vereinbart. Die Firma gewährt darüber hinaus
– 3 Arbeitstage - Sonderurlaub. Zusätzlicher Urlaub wie z.B. Bildungsurlaub ect. wird mit dem Sonderurlaub verrechnet. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter Berücksichtigung der Geschäftsinteressen festzulegen. Der zusammenhängende Jahresurlaub von mindestens 14 Arbeitstagen ist bis zum 31.01. des Jahres einzureichen und genehmigen zu lassen. "


Ich gehe zum Ende Oktober 2012 und habe noch 13 Tage Resturlaub.

Laut dieser Internetseite gibt es besagte pro rata temporis - Klausel die besagt, das man anteilig Urlaub hat wenn man z.B. 10 Monate gearbeitet hat - in diesem Falle auf 10/12 des Jahresurlaubes.

Bitte lesen:

http://m.darmstadt.ihk.de/recht_und...34B6BF2EBADD137EADCB4B2AC19.repl1?view=mobile

Diese Klausel steht aber in meinem Vertrag nicht drin. Ergo habe ich anrecht auf den vollen Jahresurlaub.

Wo kommt diese pro rata temporis Klausel her ?
Wieviel Resturlaub steht mir rechtlich zu ? Nur 10 Tage oder 10 Tage + 3 Tage ?
Mein Chef will mir aber 5 Tage abziehen, weil ich ja 2012 nur 10 Monate da bin. (was bei fehlender Klausel nicht i.O. wäre)
Mein Chef dreht gerne alles wie es ihm passt - die Frage ist aber - was gilt rechtlich ?

Ich habe den Ersteller des Artikels angerufen aber er darf mir nichts sagen - weil er keine Rechtsberatung machen und Anwälten Konkurenz machen darf. Er dürfe nur Mitgliedsunternehmen seiner IHK beraten.
In was für einem armseligen Land leben wir eigentlich ? Ich habe nur gefragt, ob es eine rechtliche Grundlage dieser Klausel gibt , bzw. wenn ich ihm sage was im Vertrag steht, wieviel mir dann zusteht.

Wer hier nicht schreiben darf oder will kann mir gerne per PN schreiben.
Ich wäre euch sehr dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergo habe ich anrecht auf den vollen Jahresurlaub.
Würde mich wundern. Ich persönlich kenne das nur mit dem anteiligen Urlaubsanspruch, egal was im Vertrag stand. Somit hätte Dein Chef schon recht, was die 5 Tage angeht (da 30 Tage im Jahr auf 10 Monate runtergbrochen 25 Tage ergibt)
 
Ich würde mich dem anschließen. War bei mir auch immer so und klingt auch logisch. Anteilig aufs Jahr.
 
Hallo hha81667,

hast Du mir den Artikel mal durchgelesen ?
Da steht ja was anderes drin.
Ich blicke da auch nicht durch - ich will nur wissen was mir rechtlich zusteht.

Ich wollte zitieren, aber das darf ich ja aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht.
Sinngemäß steht aber drin, das bei fehler der Klausel der volle Urlaubsanspruch besteht.
 
Moin,
ich denk das steht u.a. im BUrlG oder in dem jeweiligen Tarifverträgen. Auskunft sollte dir deine Gewerkschaft geben, dafür ist die auch da. Das dir die Arbeitgebervertretung (IHK/HWK) keine Auskunft geben möchte ist eigentlich logisch.
Grüße

ingo
 
Hast du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr untunterbrochen für die Firma gearbeitet hast, hast du vollen Urlaubsanspruch. Sonderurlaub ist freiwillig. Den werden sie dir streichen können.
Hab dieses Jahr zum 30.09 gekündigt. Ich hab meinen Urlaub komplett genommen.

mfg
 
Hallo hha81667,

hast Du mir den Artikel mal durchgelesen ?
Da steht ja was anderes drin.
Ich blicke da auch nicht durch - ich will nur wissen was mir rechtlich zusteht.

Ich wollte zitieren, aber das darf ich ja aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht.
Sinngemäß steht aber drin, das bei fehler der Klausel der volle Urlaubsanspruch besteht.
Ich muß gestehen, ich hatte ihn nicht gelesen. Und so wie's aussieht, habe ich bei Stellenwechseln dann bisher wohl immer Urlaub verschenkt :facepalm:
 
Ist doch aber auch vollkommen logisch, unabhängig von irgendwelchen Regeln, Klauseln und Gesetzen.
Wenn du "Jobhopper" bist und 12mal im Jahr den Job wechselst, willst du dann für jeden Monat Job immer den Monat Jahresurlaub?
Dann kommst du garnicht mehr zum Arbeiten...

Und das sagt ja alles: "Der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz."
Wer anteilig am Jahr arbeitet, bekommt auch nur anteilig am Jahr Urlaub.

Die restliches Jahresurlaubstage bekommst du im neuen Job.
 
Ich war vier Jahre für die Firma tätig, und in diesem Jahr halt 10 Monate ununterbrochen.
Ich bin kein Jobhopper... 2 Jobwechsel in 12 Jahren...

@Blacksmith
Warum sollte eine IHK (als Arbeitgebervertreter) so etwas schreiben ,wenn es nicht stimmt ?
Im Artikel steht, das prinzipiell der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt - wenn aber lt. Vertrag mehr Urlaub gegeben wird - muss dieser auch gegeben werden.

Ich habe keine Lust wegen 5 Tagen einen Riesenaufstand zu machen - wenn das Recht aber auf meiner Seite steht will ich es auch einfordern.
 
Ich würde daher Deinem (baldigen Ex-)Chef einfach mal den ausgedruckten Artikel unter die Nase halte ;)
 
Bzgl. Jobhopper, das ist aufs extrem runtergebrochen um es besser zu verdeutlichen.

Du kannst den Urlaub schon "einklagen", allerdings ist es Möglich das dein neuer Arbeitgeber dann die Urlaubsbescheinigung des alten AG sehen möchte um einen Doppelanspruch auszuschließen.

Unabhängig davon hast du nur einen Teilurlaubsanspruch. Denke das ist § 5 Abs. 1 b) BUrlG

Mir hat die Rechtsabteilung der IHK auch schon Mist erzählt. Es sind eben auch nur Menschen. Davon ab gibt es ja auch immer irgendwo einen Passus der einen vorangegangenen Passus wieder ausschließt, den man überliest.

Die 3 extra Tage kann man auch als Belohnung für 27 Urlabstagsansprüche verstehen.
Und wer sich den Anspruch nicht verdient hat bekommt auch das Extra nicht. :whistling:
 
Zuletzt bearbeitet:
so, jetzt gelesen was da in dem Artikel steht (und ich denke auch verstanden)

ist der Artikel richtig, dann

- hast Du tatsächlich Anspruch auf 30 Tage Urlaub bei deinem "alten" Arbeitgeber

wobei die Frage nach der Richtigkeit des IHK Artikels noch zu klären wäre... (werde ich nach mal ein wenig recherchieren und dann ggf. hier ergänzen)

dein "neuer" Arbeitgeber muss/ braucht Dir jedoch KEINEN Urlaub in 2012 mehr geben!
(Bundesurlaubsgesetz - § 6, Vermeidung von Doppel-Ansprüchen)

Frage: stehst Du dir wirklich besser damit, wenn Dein "alter" Arbeitgeber Dir jetzt den Urlaub in vollem Umfang gewährt ? -> dann muss der auch bis 31.10. genommen werden.... und Du dann aufgrund § 6 (Ausschluss von Doppel-Ansprüchen) im November und Dezember KEINEN einzigen Tag Urlaub von deinem "neuen" Arbeitgeber erhälst? -- dann doch lieber Weihnachten/ zwischen den Feiertagen zuhause bleiben und "neuen" Urlaub nehmen :cool:
 
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