Anzeige erstatten?

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cyberjonny

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Hi miteinander,

ich habe in einem anderen Forum von einer Privatperson einen Gegenstand für 50 EUR gekauft.
Von der Anpreisung des Gegenstands selbst abgesehen, verlief der Kontakt (Interessensbekundung, Verhandlung, Einigung, Austausch der Kontakt- bzw. Kontodaten...) via E-Mail.
Den abgemachten Betrag (50 EUR) habe ich via Online-Banking auf ein deutsches Bankkonto transferiert.

Das ist nun ungefähr 6 Wochen her.
Bisher habe ich weder den Gegenstand, noch eine Antwort auf die zahlreichen zwischenzeitlichen Kontaktversuche meinerseits erhalten.
Vor einiger Zeit habe ich eine Frist zur Lieferung (2 Wochen) gesetzt, die vor Kurzem nun auch reaktionslos verstrichen ist.

Nun überlege ich, ob ich Anzeige erstatten soll. Der Wert ist mit 50 EUR zwar relativ gering, allerdings geht es mir auch einfach ums Prinzip.
Ich möchte, sofern der Aufwand nicht zu groß ist, gerne etwas dagegen tun, dass solch eine Tat nicht einfach so durchgehen kann.

Ich habe einen Namen und eine Anschrift (keine Ahnung, ob die korrekt sind) sowie ein Konto bei einer deutschen Bank (wobei Kontonummer und Name ja seit einiger Zeit nicht mehr abgeglichen werden und somit nicht zwingend übereinstimmen müssen) und eine (anonyme) Mail-Adresse. Eine Telefonnummer habe ich leider nicht (die sollte damals nachgereicht werden, da der Verkäufer meinte, er wäre gerade unterwegs und sei kürzlich umgezogen, weshalb er die neue Nummer noch nicht auswendig kennen würde - worüber ich mir damals keine großen Gedanken gemacht habe). Der angegebene Ort und die BLZ/Bankfilliale, wohin die Überweisung ging, passen zusammen.


Jetzt ist die Frage, wie ich weiter vorgehen könnte/sollte.
Was würdet ihr tun? Was habt ihr in einem solchen Fall schon getan?

Postalisch an die angegebene Adresse schreiben und abwarten?
Versuchen, via Internet/Telefonbuch eine möglicherweise passende Telefonnummer zum Namen/zu der Adresse zu finden und dann dort anrufen (es gibt nichts exakt Passendes, aber z.B. ein paar Mal den Nachnamen im Ort, evtl. könnte es ja auch ein Kind/Jugendlicher sein...)?
Einen Anwalt einschalten?
Einfach noch weiter abwarten?
Anzeige erstatten (geht ja auch online recht problemlos)?

Ich tendiere momentan klar zur Anzeige - allerdings hatte ich vor langer Zeit mal einen ähnlichen Fall, wobei sich nachträglich rausgestellt hat, dass der Verkäufer einen schweren Autounfall hatte, einige Zeit im Koma lag und deshalb nicht reagieren konnte... andererseits... wie wahrscheinlich ist das...?

Als Inhaber eines deutschen Bankkontos kann man doch nicht völlig anonym sein und mit so etwas problemlos durchkommen - oder etwa doch?


Würde mich über etwas hilfreichen Input eurerseits freuen! :)

Danke und Gruß,
Jonny
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir passiert gerade etwas Ähnliches, allerdings mit einem Mitglied in diesem Forum.

Postalisch an die angegebene Adresse schreiben und abwarten?

Wer so schon nicht reagiert, wird auch weiterhin nicht reagieren.

Versuchen, via Internet/Telefonbuch eine möglicherweise passende Telefonnummer zum Namen/zu der Adresse zu finden und dann dort anrufen (es gibt nichts exakt Passendes, aber z.B. ein paar Mal den Nachnamen im Ort, evtl. könnte es ja auch ein Kind/Jugendlicher sein...)?

Schau doch mal, ob Du Nachbarn findest. In meinem Fall war das leider erfolglos.

Einen Anwalt einschalten?

Wenn Du eine RSV hast, mach das. Ansonsten lass es, wegen 50,- lohnt sich das nicht, die Kosten werden viel zu hoch.

Einfach noch weiter abwarten?

Auf gar keinen Fall!

Ich tendiere momentan klar zur Anzeige - allerdings hatte ich vor langer Zeit mal einen ähnlichen Fall, wobei sich nachträglich rausgestellt hat, dass der Verkäufer einen schweren Autounfall hatte, einige Zeit im Koma lag und deshalb nicht reagieren konnte... andererseits... wie wahrscheinlich ist das...?

Als Inhaber eines deutschen Bankkontos kann man doch nicht völlig anonym sein und mit so etwas problemlos durchkommen - oder etwa doch?

Die Anzeige ist eine gute Idee. Sie kostet zwar nichts, bringt Dir Dein Geld in den meisten Fällen allerdings auch nicht zurück. Trotzdem solltest Du es machen - schick dem Verkäufer dann das Aktenzeichen, vielleicht kommt er dann zu Vernunft.

Wenn der Verkäufer im Krankenhaus ist: Halb so wild. In solchen Fällen kann eine Anzeige problemlos zurückgezogen werden. Du hast Dein Bestes gegeben, um den Verkäufer zu erreichen, mehr kannst Du nicht machen. Und völlig anonym geht nur, wenn der Verkäufer mit gefälschtem oder geklautem Ausweis ein Konto eröffnet hat. Dann könntest Du möglicherweise gegen seine Bank vorgehen.
 
Postalisch an die angegebene Adresse schreiben und abwarten?
Genau, eine letzte Aufforderung setzen, aber als Einscheiben mit Rückschein !
Dann weisst du zumindest, ob es denjenigen noch gibt.
In dem Brief auch schreiben, dass der nächste Schritt eine Anzeige bei der Polizei ist.

Nach der Anzeige bei der Polizei kannst du die Sache vergessen, der Streitwert ist zu gering.
Rechtsanwalt ebenso.

Statement eines befreundeten Rechtsanwalts: Wer einem Fremden Geld schickt, ist selber schuld.
Richter sind geneigt, dies ebenso zu sehen.

Gruss Sigi
 
ÜBERARBEITET

Ich möchte mich für meine fast schon zynische Ausdrucksweise entschuldigen und hiermit eine normale Antwort auf Deinen Betrag geben, Sigi:

Statement eines befreundeten Rechtsanwalts: Wer einem Fremden Geld schickt, ist selber schuld.
Richter sind geneigt, dies ebenso zu sehen.

Richter mögen das zwar so sehen, allerdings werden sie keinesfalls einen Betrüger freisprechen. In diesem Fall ist es ziemlich offensichtlich, dass der TE von seinem Handelspartner geschädigt wurde, da er weder eine Antwort erhält, noch die gekaufte Ware oder eine Rückerstattung. Trotzdem lohnt sich eine Klage nicht. Der TE müsste den Betrag vorstrecken und die Chancen, das Geld wiederzusehen, sind verschwindend gering.

Meist handeln diese Menschen geschäftsmäßig und sind dadurch nur sehr schwer zu bekommen, in anderen Fällen haben sie kein Geld, um den Betrag zurückzuzahlen. Daher: Anzeige erstatten und die Sache abhaken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, eine letzte Aufforderung setzen, aber als Einscheiben mit Rückschein !

... und mit Frist. Für einen Versand sollten zwei Wochen angemessen sein; falls versicherter Versand vereinbart ist, kannst Du auch auffordern, den Versand nachzuweisen, das kann man schon innerhalb einer Woche erwarten.

Nach der Anzeige bei der Polizei kannst du die Sache vergessen, der Streitwert ist zu gering.

Jein. Ich hatte mal jemanden wegen eines ähnlich niedrigen Betrages angezeigt, der wurde aber auch verklagt und verurteilt, weil er's gleich bei ein paar Leuten gleichzeitig versucht hatte. Insofern kann eine Anzeige auch bei "kleinen" Beträgen durchaus der Gerechtigkeit förderlich sein. Den bezahlten Betrag konnte ich auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens einfordern, war aber mangels Masse nicht von Erfolg gekrönt.

Eine Anzeige würde ich direkt auf der Polizeiwache stellen. Alle vorhandenen Unterlagen (Kontoauszug, ausgedruckte Emails, Forumsbeiträge, Briefe etc.) mitbringen. Dort gibt man dann seine Aussage zu Protokoll und die Akte ist, was Deine Seite angeht, schon mal vollständig. Wenn Du eigene Bemühungen verdeutlichen kannst (also Fristsetzung per Einschreiben, Versuch, sonstwie persönlichen Kontakt zu bekommen wie von Dir oben geschildert), verleiht das der Angelegenheit auch etwas mehr Nachdruck.** Bei mir hat das seinerzeit etwa eine Stunde gedauert, eine gewisse Wartezeit eingeschlossen.

Anwalt wird erst sinnvoll, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig wird, um Akteneinsicht zu erlangen und Forderungen geltend zu machen. Geht aber auch ohne, wenn man nicht gerade einen völlig überlasteten oder sonstwie übellaunigen Staatsanwalt erwischt.

** Das ist schon deshalb sehr sinnvoll, weil Dein Problem derzeit noch ein rein zivilrechtliches ist und die Staatsanwaltschaft kein kostenloses Inkasso ist und sein möchte. Also mußt Du erstmal tun, was Dir möglich ist, um Deine Forderung zur Erfüllung zu bringen, und der Versuch einer wirksamen Fristsetzung (schriftlich, mit Eingangsbestätigung -> Einschreiben) und der Versuch, Identität und Adresse des Vertragspartners zu verifizieren, gehören da auf jeden Fall dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ist keine Rechtsberatung, sondern ich berichte von eigenen Erfahrungen als selbständiger Dienstleister:

Selber schon praktiziert, bei vorhandener Adresse, wenn Betrag bereits angemahnt wurde:
Einfach einen Online-Mahnbescheid ausfüllen (kostet allerdings nochmals so um die 30,-€).
Dann werden die Dinge ihren Lauf nehmen:

Fall1: Der Schuldner bezahlt (unwahrscheinlich)

Fall2: Der Schuldner reagiert nicht und es kommt zu einem pfändbaren Titel (eher wahrscheinlich)

Beim pfändbaren Titel versucht der Gerichtsvollzieher den Schuldbetrag nebst Kosten einzutreiben.
Das funktioniert leider nicht immer (z.B. wenn der Schuldner insolvent ist).


Fall3: Der Schuldner reicht Widerspruch ein und es kommt zum Zivilprozess; Du musst dann klagen (nicht so wahrscheinlich)

Beim Zivilprozess geht es nicht um den Betrug, sondern darum, dass der Schuldner seine Schuld begleicht.
Da gehören natürlich auch die Mahnbescheids- und Prozesskosten dazu.


Jakobus
 
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