Amtsgericht Frankfurt 16.07.2008: Keine Vorabzensur bei Blogs und Foren

Sehr interessanter Artikel, danke dafür. Das Urteil ändert aber tatsächlich nichts an der in vielen Foren (auch in unserem) angewandten Praxis, als "gefährlich" eingestufte Äusserungen schnellstmöglich nachträglich zu editieren oder zu löschen, sobald sie dem Forenbetreiber oder von ihm beauftragten Personen auffallen. Es verneint wohl nur den Anspruch darauf, dass alle Aussagen vorab geprüft werden müssen (wenn ich das jetzt so richtig verstehe).

hajowito
 
Sehe ich erst einmal auch so, daher mein Zusatz den Freifahrschein betreffend.
Aber sicherlich für Andy eine Quelle, bei der er sich schlau machen sollte. Abgesehen davon urteilen in gleicher Sache die Amtsgerichte oftmals unterschiedlich, was einer Rechtssicherheit nicht förderlich ist. Hier fällt vor Allem ein Gericht an einer Großstadt an der Elbe aus dem Rahmen, wenn es um Urteile in Sachen Internet geht.

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