Als Privatperson Rechnung für Firma ausstellen?

BitKiller

Active member
Themenstarter
Registriert
24 März 2008
Beiträge
2.923
Folgendes:
Ich verkaufe als Privatperson ein TP am MP, wofür ich bereits einen Interessenten habe.
Der Interessent hat 5 Beiträge im Forum - ist also relativ unbekannt.
Er will, dass ich eine Rechnung auf eine Firma ausstelle, womit ich eigentlich kein Problem habe.
Meine Bedenken sind:
- er will vor der PayPal Zahlung bereits eine Rechnung haben
- Lieferadresse ist vermutlich eine andere Filiale der Firma, welche bei PayPal angegeben ist
- das ganze noch von AT nach DE

Ich will ehrlich gesagt keine Rechnung vor Erhalt der Zahlung ausstellen.
Ich weiß auch nicht, warum es unbedingt eine Rechnung ohne Steuern (da Privatperson) sein muss -
warum genügt ein Kaufvertrag für eine Firma nicht?
Da keine Steuern - gibt es auch nichts abzuschreiben oder zurückzuholen - richtig?
 
Da keine Steuern - gibt es auch nichts abzuschreiben oder zurückzuholen - richtig?

Hi, schon richtig, evlt. will die Buchhaltung wissen wo der Betrag hingegangen ist.

Ferner würde ich als Firma immer bei einer Firma kaufen, alleine schon wegen der Rechnungsstellung und MWST.

@Bitkiller, ich würde vorab nix versenden, lieberauf den Verkauf verzichten, meine pers. Meinung.

Nobby
 
Eine Firma kann durchaus ohne MwSt. und Tralala von einer Privatperson kaufen. In dem Fall ist auch eine normale Quittung à la "Betrag X von Person Y für Artikel Z am aa.bb.2013 erhalten" ausreichend.

Theoretisch 'darfst' du als Privatperson gar keine Rechnungen schreiben...

Viele Grüße
Matt
 
Moinsen!

In dem Fall ist auch eine normale Quittung à la "Betrag X von Person Y für Artikel Z am aa.bb.2013 erhalten" ausreichend.

So kenne ich das auch. Den Erhalt des verhandelten Obulus würde ich logischerweise erst NACH Übergabe der Kröten quittieren. Die Welt ist schlecht... :whistling:


Gruß,

Kai
 
Auch wenn keine Steuern im Spiel sind?

Wäre mir neu, dass sowas offiziell "erlaubt" ist. Macht auch keinen Sinn, da ja nix zum Versteuern vorhanden ist. Daher gibts ja den Kaufvertrag für private Leute.

Ist auf alle Fälle etwas merkwürdig. Mein Rat: Kaufvertrag nach Geldeingang anbieten oder auf den Verkauf verzichten.
 
Naja, der Käufer kann das schon steuerlich geltend machen, wenn auch keine MwSt. Aber dennoch mindern auch Ausgaben, die man als Firma bei Privatleuten gegen Quittung hat, den Gewinn.

Aber du solltest davon Abstand nehmen, als Privatmensch eine Rechnung zu schreiben. Quittung OK, Rechnung nein!

Viel Erfolg,
Matt
 
Da die Welt wie schon angesprochen eben schlecht ist, würde ich immer empfehlen, bei "vorher" aufhören zu lesen.
 
Theoretisch 'darfst' du als Privatperson gar keine Rechnungen schreiben...
Das Thema ist gar nicht mal so einfach und erst Recht nicht so pauschal zu sagen. Wenn man es schon pauschal sagen will, dann umgekehrt: Auch als Privatperson darf man Rechnungen stellen.
Ganz wichtig: Auf KEINEN Fall irgendwelche Steuern ausweisen. Sobald du Mehrwertsteuer ausweist, bist du verpflichtet, diese auch abzuführen - und eventuell verpflichtest du dich gleichzeitig noch, rückwirkend und in Zukunft für bestimmte Zeit das dann auch weiterhin bei allen Verkäufen zu tun. Also: Keine Steuern ausweisen und einen Zusatz drunter schreiben, der folgerndermaßen lautet: "Im Rechnungsbetrag ist keine Mehrwertsteuer enthalten".
Dann gibt es aber viele Einschränkungen und Sachen, die man beachten muss. Das meiste davon gilt aber wiederum nur, wenn es um Dienstleistungen geht, für die du eine Rechnung schreibst. Nicht für Waren. Trotzdem lässt sich einiges davon übertragen. So darfst du das ganze nicht zu oft machen - sonst gilt es gewerblich, dann musst du das natürlich auch entsprechend anmelden. Bei Dienstleistungen gilt außerdem, dass du die Einnahmen später auch bei der Steuererklärung als Einnahmen angeben musst - keine Ahnung ob das bei Warenverkäufen genau so ist? Weitere Details findet man, wenn man mal nach Privatperson und Rechnung googlet.

In Kurzform: Ja du darfst eine Rechnung schreiben, aber wie gesagt, keine MwSt. ausweisen und den Zusatz, dass keine enthalten ist, drunter setzen.

Rechnung vor der Leistung/Lieferung ist auch möglich, muss aber klar erkennbar sein! (Z.B. "Vorausrechnung" draufschreiben). Die endgültige Rechnung erstellt man erst nach Lieferung/Leistung bzw. legt sie der Lieferung bei.

Ganz ganz kritisch ist allerdings die Sache, das ganze an eine andere Adresse zu schicken als bei PayPal hinterlegt ist! Das geht im Falle eines Käuferschutzantrags schief! Du musst nachweisen können, dass du eine Lieferung an die hinterlegte bzw. bei der Bezahlung angegebene Adresse aufgegeben hast. Daher unbedingt versichert bzw. mit Tracking verschicken und unbedingt an die hinterlegte Adresse. Wenn der Käufer das an eine andere Adresse geliefert haben will, muss er das bei der Bezahlung auch im entsprechenden Feld angeben (geht das bei normalen Überweisungen via PayPal überhaupt oder geht das nur bei via PayPal abgewickelten Käufen?). Wenn das nicht geht bzw. der der Käufer das nicht will, sollten die Alarmglocken läuten und ich würde vom Geschäft absehen.
 
Dann lass ich es lieber...

Vielen Dank für die Antworten! :thumbup:
 
Nein, letztes Jahr hab ich mich da mal mit beschäftigt. Da hatte ich für eine kleine Firma ein paar kleine Arbeiten gemacht und habe versucht rauszufinden, ob die mich jetzt erst einstellen müssen oder ob ich mich erst selbstständig machen muss, bevor die mir einen kleinen Lohn dafür bezahlen können. Habe dann aber halt rausgefunden, dass es ok ist, wenn ich einmalig dafür eine Rechnung schreibe :)

Einiges davon (wie z.B. der Zusatz "Im Rechnungsbetrag ist keine Mehrwertsteuer enthalten) kannte ich außerdem noch aus Zeiten meiner Schülerfirma :)
 
Also von mir würde der Käufer einen K a u f v e r t r a g kriegen, wenn er das möchte. Sonst nix. Bei Geldeingang gibts eine Quittung mit ins Paket.
 
Hallo an alle, da ich das hier gerade zufällig gesehen habe: Ich war damals der Interessent, bzw. meine Firma wollte sich eben das Gerät anschaffen.
JA ich bekomme keine Freigabe, wenn die Geschäftsführung nicht vorher schwarz auf weiß sieht, was der Spaß kostet.
JA, ich/wir benötige(n) einen Nachweis über die Kosten. JA es geht um Nachweis der Ausgaben, damit weniger Gewinn versteuert werden muss.
NEIN, wir bekommen natürlich keine MwSt. zurück und wollen (da Privatverkauf/Gebrauchtverkauf) auch keine ausgewiesen bekommen.
JA, meiner Buchhaltung ist eine Rechnung mit dem Betrag am liebsten und, ganz wichtig, mit Angabe unserer Firma.
JA, es geht hier rein um das Finanzamt, welches eben Stress machen kann, wenn nur eine Quittung oder sonst ein Wisch abgegeben wird.
NEIN, wir benötigen die Rechnung nicht vor Bezahlung. Sie sollte aber spätestens mit dem Paket dabei sein, da ich sie vorlegen muss.
Und da wir Filialen haben, wurde angefragt das Paket direkt in die Filiale statt in die Zentrale zu verschicken. Beides wäre jedoch kein Problem gewesen.
So einfach ist das, nicht mehr und nicht weniger.
Warum das Theater? Die Geräte sind hier einfach günstiger als z.B. bei der Bucht. Wir bevorzugen Gebrauchtgeräte, weil diese meist sehr gut erhalten sind, VO-Restgarantie besitzen und wir gute Erfahrungen damit gemacht haben.
Die meisten ThinkPads kaufen wir aber bei bestimmten Shops. Den Stress, der jedesmal entsteht, wenn man ein Gerät von Privat kaufen möchte, ist es aber nicht wert. Manche Modelle sind aber gebraucht schwer zu bekommen.

Gruß an alle

PS: Und ich sehe gerade, dass wir den Kauf auch tatsächlich abgewickelt haben. Daher: Wir können BitKiller nur wärmstens empfehlen. Netter Kontakt und alles super gelaufen! Das Gerät steht 2m von mir entfernt beim Kollegen, welcher seit März (?) täglich 8 Stunden damit arbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, jede Privatperson kann eine Eigenrechnung ohne MWST ausstellen, dient dann der Firma als Nachweis ggü. dem FA wo das Geld abgeblieben ist.

Nobby
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben