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Lenovo hat die Bezugsbereichtiungungen über das L&F-Programm (Lenovo Campus) zum 01.03.2012 neu formuliert:
Bezugsberechtigt sind:
Institutionelle Beschaffungen
aller öffentlich-rechtlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen
Hinweis: Hier ergibt sich die Bezugsberechtigung aus der Rechnungsanschrift, ein gesonderter Nachweis ist deshalb nicht erforderlich.
Individualgeschäft nur bei nachgewiesener Bezugsberechtigung:
– Hauptberufliche Lehrkräfte an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
– Wissenschaftliche Mitarbeiter an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
– Studenten, Schüler, Auszubildende, Meisterschüler
Sonderregeln für das Individualgeschäft: BEZUGSBERECHTIGUNG
– maximal 2 Maschinen pro Kalenderjahr pro Berechtigten
– Rechnungs- und Lieferanschrift lauten auf die Privatperson. Bei minderjährigen
Bezugsberechtigten dürfen die Rechnungen ausnahmsweise auf einen Erziehungsberechtigten oder Vormund ausgestellt sein.
Als Nachweise der Bezugsberechtigung werden akzeptiert:
– gültige Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode
– gültige Schülerausweise mit Halbjahresstempeln (Vorder- und Rückseite)
– bei Auszubildenden und Meisterschülern gültige Ausbildungsverträge oder gültige Schülerausweise
(Vorder- und Rückseite)
– bei Lehrkräften: Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge in Kopie
Die wichtigste Änderung für alle Studenten ist, dass an sofort nur noch die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis akzeptiert werden kann. Neu ist auch dass die Immatrikulationsbescheinigung einen Verifikationscode enthalten muss.
Soweit ich weiss wird das noch nicht von allen Hochschulen umgesetzt. Sofern Ihr an einer Hochschule studiert die noch Immatrikulationsbescheinigungen ohne Verifikationscode ausstellt möchte ich Euch bitten Euch hier unter Angabe der Hochschule im Thread zu melden und mir eventuell ein Muster der Immatrikulationsbescheinigung zu schicken damit wir das individuell mit Lenovo klären können.
Gruß
Andy
Bezugsberechtigt sind:
Institutionelle Beschaffungen
aller öffentlich-rechtlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen
Hinweis: Hier ergibt sich die Bezugsberechtigung aus der Rechnungsanschrift, ein gesonderter Nachweis ist deshalb nicht erforderlich.
Individualgeschäft nur bei nachgewiesener Bezugsberechtigung:
– Hauptberufliche Lehrkräfte an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
– Wissenschaftliche Mitarbeiter an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten
– Studenten, Schüler, Auszubildende, Meisterschüler
Sonderregeln für das Individualgeschäft: BEZUGSBERECHTIGUNG
– maximal 2 Maschinen pro Kalenderjahr pro Berechtigten
– Rechnungs- und Lieferanschrift lauten auf die Privatperson. Bei minderjährigen
Bezugsberechtigten dürfen die Rechnungen ausnahmsweise auf einen Erziehungsberechtigten oder Vormund ausgestellt sein.
Als Nachweise der Bezugsberechtigung werden akzeptiert:
– gültige Immatrikulationsbescheinigungen mit Verifikationscode
– gültige Schülerausweise mit Halbjahresstempeln (Vorder- und Rückseite)
– bei Auszubildenden und Meisterschülern gültige Ausbildungsverträge oder gültige Schülerausweise
(Vorder- und Rückseite)
– bei Lehrkräften: Arbeitsbescheinigungen oder Anstellungsverträge in Kopie
Die wichtigste Änderung für alle Studenten ist, dass an sofort nur noch die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis akzeptiert werden kann. Neu ist auch dass die Immatrikulationsbescheinigung einen Verifikationscode enthalten muss.
Soweit ich weiss wird das noch nicht von allen Hochschulen umgesetzt. Sofern Ihr an einer Hochschule studiert die noch Immatrikulationsbescheinigungen ohne Verifikationscode ausstellt möchte ich Euch bitten Euch hier unter Angabe der Hochschule im Thread zu melden und mir eventuell ein Muster der Immatrikulationsbescheinigung zu schicken damit wir das individuell mit Lenovo klären können.
Gruß
Andy
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