So, ich habe mich mal mit unserem Gefahrgutbewandertem Kollegen und einem Spediteur, der ausschließlich Lufttransporte durchführt, über das Thema unterhalten.
Resultat:
Laptop mit Batterie und zwei Ersatzbatterien sind im Handgepäck zulässig. Ins reguläre Gepäck darf der Laptop mit Batterie, einzelne Batterien (auch Ersatz) sind unzulässig.
Ergo sind einzelne Li-Batterien, die Sie durch die Luft schicken, als Gefahrgut zu handeln. Diese sind dann auch als Gefahrgut der Klasse 9, UN-Nr. 3090 zu kennzeichnen.
Soll ein Notebook mit eingebautem/beigelegtem Akku auf dem Luftweg verschickt werden, ist das Notebook mit Verpackung in einer wasserdichten Umverpackung (verschweißte oder zugeklebten Plastiktute) zu verpacken - also Karton mit Notebook in einem Plastiksack.
---Alle Angaben ohne Gewähr ---