AGBs im Internetshop bedenklich?!?!?!

CvR

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Im Rahmen meiner Suche nach einem gebrauchten Laptop für mein Geschäft wurde ich hier auf den einen oder anderen Internethändler aufmerksam gemacht, bei denen der eine oder andere User wohl auch schon eingekauft hat.

Da ich grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Inetfirmen bin, habe ich mal in den AGBs eines Shops nachgelesen und bin dabei auf ein erstaunliches Paradoxon gestossen.

Ich zitiere/kopiere:

2. Gewährleistungsfristen


  • Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährleistungsfristen sind in Deutschland recht kompliziert. Bitte beachten Sie §6 unserer AGBs. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware wird von uns in der Regel vertraglich auf 12 Monate verkürzt, wenn der Käufer Verbraucher ist und ganz ausgeschlossen, wenn der Käufer Unternehmer ist. Bestimmte Schadenersatzansprüche sind von dieser Fristverkürzung jedoch ausgenommen. Beachten Sie dazu bitte §6 unserer AGB.

§ 5 Gewährleistung

....

b) Regelungen beim Verkauf von Gebrauchtware
....

Im Übrigen gilt für gebrauchte Ware eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist.



...

Zitat Ende

D.h. im Klartext, das ich als Firma die Katze im Sack kaufen soll und keine Ansprüche habe - das kann so nicht sein...


Ich rief dort an, und der Mitarbeiter wollte mir lediglich sagen, das dies in der Praxis kein Thema sei, selbstverständlich würde man gewährleisten.

Was sagt ihr zu solchen AGBs?? Seriös??? Unseriös?? Üblich? Oder womöglich sogar illegal???
 
Das ist denke ich normal das bei Käufen zwischen Unternehmen die Gewährleistung bei Gebrauchtgütern ausgeschlossen wird. Kenne ich auch nicht anders.
 
Ja, ist korrekt so. Problematisch wird das manchmal z.B. bei Ebay wenn Käufer mit ihrer Firmenadresse kaufen und dann feststellen, dass der Verkäufer die Gewährleistung für Verbraucher nicht erfüllt.
 
Normal und korrekt kann das nicht sein - wenn ich beim Händler einen Jahreswagen für die Firma kaufe, übernehme ich nicht nur die Rest-Werksgarantie, sondern selbstverständlich auch die Gewährleistung des Händlers für 1 weiteres Jahr...
 
Interessant wäre auch die "§6 unserer AGB"..
 
Interessant wäre auch die "§6 unserer AGB"..



Bittesehr, der Hinweis auf § 6 ist insofern irrelevant, als das dort darauf gar nicht mehr eingegangen wird:

§ 6 Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes.

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Bei Vertragsschluss im Rahmen einer Bestellung über das Internetauktionshaus eBay wird der Vertragstext durch uns nicht gespeichert und ist daher Ihnen als Kunde nach dem Vertragsschluss über uns nicht zugänglich. Der Vertragstext wird jedoch von eBay als eBay-Webseite nach Vertragsschluss bis zu 90 Tage gespeichert und kann von Ihnen bei eBay unter Eingabe der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Da wir weder auf die Speicherung noch auf die Zugänglichkeit des Vertragstextes bei eBay Einfluss haben, empfehlen wir Ihnen, den Vertragstext selbst auszudrucken oder auf Ihrem Computer abzuspeichern. Über die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Über die „Speichern“-Funktion Ihres Browsers haben Sie ferner die Möglichkeit, den Vertragstext auf Ihrem Computer abzuspeichern.

Der Vertragstext bei Bestellungen in unserem Internetshop ist für den Kunden nicht zugänglich und wird von uns auch nicht gespeichert. Sie erhalten bei Bestellungen in unserem Internetshop allerdings sofort automatisch eine E-Mail mit den von uns zur Erfüllung des Vertrags gespeicherten Daten.

Sie erhalten nach Vertragsschluss automatisch eine Email mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages.

Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.

Es werden nur die im Rahmen des jeweiligen Angebots aufgeführten Zahlungsarten akzeptiert. Weitere Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.

Eingabefehler können Sie vor der endgültigen Abgabe Ihrer Vertragserklärung durch Überprüfung der Vertragserklärung auf einer gesonderten Internetseite von eBay erkennen und ggf. nach Betätigen des „Zurück“-Button Ihres Browsers auf der vorherigen Seite korrigieren.

Im Internetshop werden Sie im Rahmen des Bestellablaufes über Möglichkeiten informiert, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren.
 
Also alle Shops, die ich kenne und auch gebrauchte/refurbished Artikel verkaufen, geben nur 1Jahr Gewährleistung an Endverbrauchen. Und das bei Firmenkunden die Gewährleistung ausgeschlossen wird, ist auch üblich.

Der Vergleich mit einem Jahreswagen ist eher falsch, Gebrauchtwagen wäre hier eher anzusetzen, den es geht wohl eher um Artikel, die keine Herstellergarantie mehr haben.

MfG, Sebastian
 
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