Abo Falle Arznei-Abzocke am Telefon

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xyz

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Hallo Forumser

hab nen Problem meine Oma (81) ist wohl in ne Abofalle getappt.

[h=1]Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein[/h] [h=2]23.08.2011
Mit Probepackung zum untergeschobenen Abo
Unerlaubte Telefonwerbung für Nahrungsergänzungsmittel[/h]
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Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit vorwiegend Senioren Lieferverträge unter. Es geht dabei um angeblich gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Ginkgo-Präparate), die monatlich zugestellt werden.

Die Unternehmen gehen ausgeklügelt vor. Die Verbraucher werden ohne Einwilligung angerufen. Das Gespräch beginnt getarnt als Informationsgespräch oder als Umfrage zum Arzneimittelkauf. Ziele des Gesprächs sind aber, dass Verbraucher eine Monatspackung zum Probierpreis bestellen oder sich diese als Dankeschön zuschicken lassen. Mit Erhalt der Probepackung schieben die Unternehmen dann einen Abonnementvertrag unter, wenn ihnen innerhalb von 14 Tagen kein Widerruf zugeht. "Durch bloßes Schweigen kommt aber in diesem Fall gar kein Vertrag zustande", prangert Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Verhalten der Unternehmen an. Durch einen solchen Abovertrag sollen dann angeblich Forderungen in Höhe von bis zu 338,75 Euro entstanden sein.

Als Unternehmensadresse sind entweder nur eine Postfachadresse angegeben oder gar zwei unterschiedliche Adressen. Egal bei welcher der Adressen widerrufen wird, meist behaupten die Unternehmen, der Widerruf sei an die falsche Adresse gesandt worden. So wird auch noch versucht, das Widerrufsrecht nicht zu gewähren. Begleichen die Verbraucher die untergeschobene Rechnung nicht, drohen die Unternehmen mit der Einschaltung von Inkasso-Firmen und ‚erheblichen Gebühren’. Zudem werden die Telefongespräche aufgezeichnet, um zusätzlich Druck aufzubauen.

Grundsätzlich gilt: Alle Betroffenen, die sicher sind keine kostenpflichtige Ware im Rahmen eines Telefonates bestellt zu haben, können die Rechnung für diese Zusendungen getrost ignorieren. Die zugesandten Produkte sind zu behandeln wie "unbestellte Waren". Mit diesen kann der Verbraucher nach eigenem Ermessen verfahren und braucht sie nicht zu bezahlen!

Diejenigen, die nicht sicher sind ob ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, sollten in die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale kommen.

Wieder einmal zeigt sich, wie wirkungslos die gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung sind und wie notwendig die Bestätigungslösung ist.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ132120267209976/link921171A

oder

http://www.aerztezeitung.de/extras/...le/666205/telefon-nepp-ginkgopraeparaten.html

Hab meine Oma extra nochmal gefragt! Am Telefon war nur von ner Probe zu 9,95 was gesagt worden, weder von
nem Abo noch das es nachher wohl monatlich 24,95 + Versand kostet! (hab ich aus Internetforen)

Jetzt kommt das Problem, sie ist dann in den Urlaub gefahren und das Paket konnte nicht zugestellt werden (zum Glück?) und wurde zurückgeschickt. Sie hatte mit nem Infobrief und ner kleinen Probe rechnet.

Jetzt bekommt sie alle 14 Tage ne neue Mahnung wobei sich jedesmal der Gesamtbetrag verdoppelt!!!

So wurden innerhalb von 6 Wochen aus 9,95 schnall mal 54,80!

Leider hat sie mir das ganze erst heut erzählt.

Da sie nie das Paket bekommen hat (darin ist lt. telef.Aussage von medipharm auch der abovertrag und die AGB) liegen uns überhaupt keine Vertragsunterlagen vor.

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob da überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist!?

Erstmal wurde am Telefon die ganze Abosache und Preise verschwiegen, naja die werden sagen sie hätten alles gesagt. Davon mal ganz abgesehen wann hätte man denn Wiederrufen sollen wenn man keinen Vertrag hat?

Das es sich um die Firma medipfarm handelt wurde erst bekannt als die erste Mahnung kam. Da waren die 14 Tage widerrufsfrist schon längst vorbei!

Hat einer ne Idee wie ich jetzt weiter vorgehen soll?

Grüße
xyz
 
Das würde ich nicht einfach ignorieren. Da gabs doch was Ähnliches mit den Abfallen mit OpenOffice usw... Aber wie man sonst vorgehen soll!? Keine Ahnung. An Deiner Stelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, und mir von dem sagen lassen, was zu tun ist. Viel Glück noch!

EDIT: Bitte schreibt widerrufen doch ohne e, wieder heißt nochmal, wider heißt gegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Keine Ahnung, was deine Oma am Telefon zugesagt hat - jedenfalls ist ein auch mündlicher Vertragsschluss (falls es dazu gekommen sein sollte!) wirksam.

2. Ohne eine Widerrufsbelehrung kann man den Vertrag unbefristet wiederrufen, die 14 Tage-Frist gilt nur bei korrekter, schriftlicher Widerrufsbelehrung.

3. Irgendetwas wird es doch schriftlich geben, oder? Und wenn es nur die Mahnungen sind.
Ich würde einen Widerruf an alle mir bekannten Adressen schicken - am Besten als Einschreiben.

Grüße,
Cunni
 
2. Ohne eine Widerrufsbelehrung kann man den Vertrag unbefristet wiederrufen, die 14 Tage-Frist gilt nur bei korrekter, schriftlicher Widerrufsbelehrung.


Grüße,
Cunni

Das hilft mir ja schonmal weiter, ohne Vertrag lag uns auch keine schriftliche Widerrufsbelehrung vor.

Dann werd ich morgen Widerrufen. Die haben leider kein FAX, email und nur ne deutsche Postfachadresse, in nem Einschreiben kann man ja nicht`s beweisen, da kann ja sonstwas drinstehen oder?

Vielen Dank für eure Anregungen/Hilfe!
 
Geht zur Polizei, erstattet Anzeige, geht den Zahlungsforderungen nicht nach und widerruft per Einschreiben! //Das alles sind nur unverbindliche Anregungen, ich bin natürlich keine juristische Person und hafte für keine meiner Aussagen.
 
Ein Widerruf ist gut, solange aber kein gerichtliches Mahnschreiben bei deiner Großmutter eingeht, bleibt es beim netten Versuch, sich zu bereichern.
Sich also nicht von Inkassounternehmen, Rechtsanwälten, etc. einschüchtern lassen.
 
Da der angebliche Vertrag mit den angeblichen Widerrufsinfos garnicht bei ihr angekommen ist sondern, zurückging, weil sie es quasi "verweigert" hat (bzw. nie abgeholt hat), hat sie nach meinem Verständnis quasi automatisch widerrufen (denn man braucht das nichtmal auszuformulieren, sondern das Rücksenden innerhalb von 14 Tagen ist mit dem schriftlichen Widerruf inhaltlich gleichwertig). Die Widerrufsfrist darf außerdem nie beginnen, bevor man die Belehrung darüber bekommen hat, d.h. die müssten deiner Oma diesen Widerrufswisch samt Vertrag erst nochmal schicken und erst im Moment, in dem das ankommt, begännen dann die 14 Tage zu laufen. Das Fernabsatzrecht ist hier einigermaßen verbraucherfreundlich.

Ich würde sagen, Abzocker hin oder her, die haben hier so gut wie keine Chance, mit ihren absurden Forderungen durchzukommen. Warum der Gesetzgeber es seit 5 Jahren nicht auf die Reihe bekommt, ein Gesetz gegen diese Maschen zu organisieren, ist mir ein Rätsel...
 
Das hilft mir ja schonmal weiter, ohne Vertrag lag uns auch keine schriftliche Widerrufsbelehrung vor.

Dann werd ich morgen Widerrufen. Die haben leider kein FAX, email und nur ne deutsche Postfachadresse, in nem Einschreiben kann man ja nicht`s beweisen, da kann ja sonstwas drinstehen oder?

Vielen Dank für eure Anregungen/Hilfe!

1. Aufpassen, nicht du kannst widerrufen, sondern deine Oma... also sie unterschreiben lassen. Nur weil du schreibst "werde ich morgen widerrufen", wollte ich das nochmal klarstellen.

Am Besten das Zustandekommen des Vertrages bestreiten, hilfsweise den Vertrag widerrufen.

2. Natürlich ist es möglich, den Inhalt eines zugegangenen Einschreibens zu bestreiten. Das wird aber den Richter schon sehr stutzig machen, wenn der Gegner behauptet, es sei ein leeres Blatt dringewesen. Zur Sicherheit macht man das in den Fällen in der Praxis so:

Schreiben vor Zeugen eintüten und in den Briefkasten werfen. Der Anwalt packt in solchen Fällen das Schreiben vor den Augen der Sekretärin ein... ;)
 
Hallo,

ich hab ne Vollmacht, meine Oma versteht das alles sowiso nicht.

Ich werd den Widerruf als Einschreiben senden.


@elarei Im Grunde sehe ich das auch so wie du!

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe
 
Pro forma widersprechen, den Vertrag anzweifeln und um Aushändigung eines Nachweises zum Vertrag bitten.
Sonst könnt ja jeder kommen...
 
Bevor du auf die Mahnungen reagierst, würde ich die Sache im Detail im Forum von http://www.antispam-ev.de/ besprechen. Dort bekommst du sehr gute Tipps zu Abofallen.

Wenn der "Vertragsabschluss" schon ein paar Monate her ist, ist es denke ich der falsche weg einen Widerspruch einzulegen. Das könnte so gewertet werden, dass du zustimmst einen Vertrag abgeschlossen zu haben, dein Widerspruch aber nicht mehr in der Frist ist und du somit den Vertrag kündigen sollst. Was auch zur Folge hat, dass du die bisherigen Rechnungen zahlen sollst.

Deshalb mein Vorschlag: Mach erst mal gar nichts und schreibe möglichst detailliert die Miesere im oben genannten Forum.
 
Hallo,

ich hab ne Vollmacht, meine Oma versteht das alles sowiso nicht.

Ich werd den Widerruf als Einschreiben senden.


@elarei Im Grunde sehe ich das auch so wie du!

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe

Was für eine Vollmacht? Eine normale rechtsgeschäftliche für den "Einzelfall"? Oder eine spezielle Vorsorgevollmacht?

Wenn es eine normale Vollmacht ist (ein Stück Papier, auf dem sie dich bevollmächtigt), dann ist zu beachten, dass bei dem Widerruf eine Vollmachtsurkunde im ORIGINAL mitgeschickt werden muss. Sonst kann der Gegner den Widerruf zurückweisen.

Wenn der "Vertragsabschluss" schon ein paar Monate her ist, ist es denke ich der falsche weg einen Widerspruch einzulegen. Das könnte so gewertet werden, dass du zustimmst einen Vertrag abgeschlossen zu haben, dein Widerspruch aber nicht mehr in der Frist ist und du somit den Vertrag kündigen sollst. Was auch zur Folge hat, dass du die bisherigen Rechnungen zahlen sollst.

Nein, wie oben beschrieben läuft die Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht. Weiterhin sollte man ja auch den Vertragschluss bestreiten und nur hilfsweise den Widerruf erklären.
 
Nein, wie oben beschrieben läuft die Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht. Weiterhin sollte man ja auch den Vertragschluss bestreiten und nur hilfsweise den Widerruf erklären.

Das habe ich auch nicht bezweifelt. Ich habe nur geschrieben, was bei einer Firma die über eine Postfachadresse erreichbar ist und Arzneimittel als Abo vertickt, passieren wird kann.

Für den Threadersteller gibt es hier noch eine Seite über Widerspurch, Widerruf und Textbausteinen. Wenn er denn antworten will.
 
Hallo, vielen Dank für eure vielen Anregungen/Tipp`s! Ich war heute mit den ganzen schreiben mal in der Rechtsabteilung meiner Firma mit der bitte um Rat, dort meinten die nur kurz und knapp: Wenn überhaupt ein Vertrag zu stande gekommen ist ,was sie stark bezweifeln, würde dieser durch die Verweigerung der Annahme der Ware schon nicht gültig, da dadurch der Willen des Widerrufs eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde. Hier würde es sich um eine dieser vielen betrügerichen Firmen handeln. Sie selbst hätten schon die erste Mahnung direkt weg geforfen. Na ja ich bin pers. kein Rechtsanwalt von daher sehe ich das nicht sooo locker! ;) Ich soll erst wieder reagieren wenn etwas vom Gericht kommt, so werd ich das dann wohl auch machen Gruß
 
OK, danke für Deinen letzten Beitrag.

Ich mache hier mal zu, damit das Thema nicht "zerredet" wird. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, wende Dich bitte an einen der Moderatoren, der für Dich den Thread wieder öffnen kann.
 
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