Ablauf eines Widerrufs nach Fernabsatzgesetz bei eBay

Ede_123

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Hi Ihr,

nachdem ich jetzt schon wieder etliches bei Google gelesen habe, wobei das meiste eher als gefährliches Halbwissen einzustufen war, frage ich doch lieber kurz hier.

Und zwar bin ich im Bezug auf eBay noch ziemlich grün hinter den Ohren und bin nun das erste mal in der Situation, dass ich einen Artikel zurückgeschickt habe (an einen gewerblichen Verkäufer). Wie ist denn bei eBay das Prozedere eines solchen Widerrufs? Muss ich als Käufer noch irgendwas machen?

Der Verkäufer hat die PayPal-Transaktion bereits wegen Rücktritt vom Kaufvertrag zurückerstattet und möchte mir die Portokosten für die Rücksendung auf mein Bankkonto überweisen. So weit, so gut.
Zusätzlich hat er jedoch einen Fall eröffnet um die Transaktion abzubrechen. Grund: Ich hätte kein Interesse am Artikel. Habe ich das richtig als umgehen der eBay-Richtlinien erkannt um die eBay-Gebühren zu sparen, evt. sogar um einer negativen Bewertung zu entgehen?

Muss ich jetzt sonst noch was tun, oder reicht es einfach den Wunsch des Verkäufers zwecks Abbruch der Transaktion abzulehnen?

Danke und Gruß
Ede
 
Hä? Ich verstehe jetzt gar nicht, was Du meinst? Du hast doch kein Interesse mehr am Artikel, also alles korrekt vom Verkäufer, der natürlich keine ebay-Gebühren für einen nach FAG zurückgesandten Artikel bezahlen will.

hajowito
 
Ede_123' schrieb:
Zusätzlich hat er jedoch einen Fall eröffnet um die Transaktion abzubrechen. Grund: Ich hätte kein Interesse am Artikel. Habe ich das richtig als umgehen der eBay-Richtlinien erkannt um die eBay-Gebühren zu sparen, evt. sogar um einer negativen Bewertung zu entgehen?

Muss ich jetzt sonst noch was tun, oder reicht es einfach den Wunsch des Verkäufers zwecks Abbruch der Transaktion abzulehnen?
Internet-Recherche-Fähigkeiten scheint bei einigen Studenten nicht besonders ausgeprägt zu sein...

Als Erstes hätte ich mir mal die eBay-Hilfeseiten durchgesehen. Da sollte eigentlich drin stehen, dass das mit dem Transaktionsabbruch so vollkommen in Ordnung ist. Wenn du den wahrscheinlich schon von deinem Händler durch die an dich geleistete Bewertung gewährten Vertrauensvorschuss jetzt dadurch ausnutzt, dass du ihm Probleme bereitest, ist das nicht in Ordnung. Wenn ich das deinem Posting richtig entnommen habe, ist alles korrekt abgelaufen, was du dann auch in einer positiven Bewertung zum Ausdruck bringen solltest!
 
Okay, dann bin ich schon auf Halbwissen meiner Google-Suche reingefallen.

D.h. bei einem nach FAG zurückgesandten Artikel wird die Transaktion abgebrochen (auch wenn ich den Artikel schon in Händen hielt und ihn aufgrund eines Defektes und mangelndem Support von Seiten des Verkäufers zurückgeschickt habe)?

Mich hatte das insofern irritiert, da die Transaktion ja eigentlich schon stattgefunden hatte.
 
Ede_123' schrieb:
(auch wenn ich den Artikel schon in Händen hielt und ihn aufgrund eines Defektes und mangelndem Support von Seiten des Verkäufers zurückgeschickt habe)
Daher weht also der Wind. Da wir hier nicht jeden eBay-Fall einzeln behandeln können, bestätigst du den Abbruch am besten und lässt das mit der Bewertung ganz sein. Schließlich kennen wir ja hier nur deine subjektive Sicht...
 
Hier weht überhaupt kein Wind... :wacko:

Ich möchte hier einfach nur ganz objektiv nachfragen wie der Ablauf einer Rücksendung nach FAG bei eBay ist.

Edit: Wer lesen kann ist im Vorteil :pinch:
 
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