Hi Ihr,
nachdem ich jetzt schon wieder etliches bei Google gelesen habe, wobei das meiste eher als gefährliches Halbwissen einzustufen war, frage ich doch lieber kurz hier.
Und zwar bin ich im Bezug auf eBay noch ziemlich grün hinter den Ohren und bin nun das erste mal in der Situation, dass ich einen Artikel zurückgeschickt habe (an einen gewerblichen Verkäufer). Wie ist denn bei eBay das Prozedere eines solchen Widerrufs? Muss ich als Käufer noch irgendwas machen?
Der Verkäufer hat die PayPal-Transaktion bereits wegen Rücktritt vom Kaufvertrag zurückerstattet und möchte mir die Portokosten für die Rücksendung auf mein Bankkonto überweisen. So weit, so gut.
Zusätzlich hat er jedoch einen Fall eröffnet um die Transaktion abzubrechen. Grund: Ich hätte kein Interesse am Artikel. Habe ich das richtig als umgehen der eBay-Richtlinien erkannt um die eBay-Gebühren zu sparen, evt. sogar um einer negativen Bewertung zu entgehen?
Muss ich jetzt sonst noch was tun, oder reicht es einfach den Wunsch des Verkäufers zwecks Abbruch der Transaktion abzulehnen?
Danke und Gruß
Ede
nachdem ich jetzt schon wieder etliches bei Google gelesen habe, wobei das meiste eher als gefährliches Halbwissen einzustufen war, frage ich doch lieber kurz hier.
Und zwar bin ich im Bezug auf eBay noch ziemlich grün hinter den Ohren und bin nun das erste mal in der Situation, dass ich einen Artikel zurückgeschickt habe (an einen gewerblichen Verkäufer). Wie ist denn bei eBay das Prozedere eines solchen Widerrufs? Muss ich als Käufer noch irgendwas machen?
Der Verkäufer hat die PayPal-Transaktion bereits wegen Rücktritt vom Kaufvertrag zurückerstattet und möchte mir die Portokosten für die Rücksendung auf mein Bankkonto überweisen. So weit, so gut.
Zusätzlich hat er jedoch einen Fall eröffnet um die Transaktion abzubrechen. Grund: Ich hätte kein Interesse am Artikel. Habe ich das richtig als umgehen der eBay-Richtlinien erkannt um die eBay-Gebühren zu sparen, evt. sogar um einer negativen Bewertung zu entgehen?
Muss ich jetzt sonst noch was tun, oder reicht es einfach den Wunsch des Verkäufers zwecks Abbruch der Transaktion abzulehnen?
Danke und Gruß
Ede