ab welcher menge von verkäufen zählt es nicht mehr als privat?

toele1410

New member
Themenstarter
Registriert
21 März 2008
Beiträge
872
hi


ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich meine mal was gesehen zu haben wo eine privatperson über ein bestimmten zeitraum immer die selbe ware verkauft hat ( egal welche und wo ) und dann ein netten brief vom finazamt bekommen hat wo halt etwa in der art drin stand das er den rahmen gestrengt hat das seine masse von verkäufen nicht mehr als privat zählt und er dann schön steuern an das finaz amt zahlen durften nachträglich.

kennt da jemand ein paar zahlen ab wann man unterscheidet zwischen privat und gewerblich ob wohl man kein gewerbe hat?
 
so um die 50 innerhalb eines Jahres, entscheidend dabei ist die Beschreibung der Artikel: "neuwertig", wie neu oder Neuware macht die ganz schnell stutzig! dann reichen evtl. schon 30 verkaufte Artikel. Das FA wird in aller Regel nicht darauf aufmerksam, sondern die Mitbewerber...z.B bei Ebay. Das kann ganz schnell zur Abmahnung führen, ob berechtigt oder nicht interessiert die nicht!
 
So viel ich weiß ist es Ermessungssache der zuständigen Behörden, beziehungsweise Auktionen.
 
korrekt! aber ich mußte schon mal bluten, daher kann ich meine Aussage vertreten...
 
Das FA kennt m.W. den Begriff der "Nachhaltigkeit". Die _Auslegung_ des Begriffes obliegt aber dem jew. zustdändigen Sachbearbeiter.

von daher kann man das nicht in Zahlen fassen.
 
Im Zweifelsfall liegt es im "Ermessen" des Finanzamts:
Dort, wo Gewinne aus dem Verkauf von 30 Notebooks im Jahr vermutet werden, sind sie schnell hinterher und fordern Steuern nach, während einer, der 50 Notebooks bei ordentlicher Buchführung mit Verlust verkauft, damit rechnen muss, dass sein Erwerb als "Liebhaberei" eingestuft und somit die Verluste nicht abgeschrieben werden können.

.
 
Da mußt du höllig aufpassen!

Ich hatte eine Anzeige weil ich 5! 570`er inerhalb von 6 Wochen (über Weihnachten) verkauft habe!

Das war ein irrer Aufwand das Amt zu überzeugen das ich nicht gewerblich .....

Aber das ist von Amt zu Amt und Bundesland sehr unterschiedlich!

Auch die Richter sehen das mal so und mal so

Google mal!
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=608290#post608290]Im Zweifelsfall liegt es im "Ermessen" des Finanzamts:
Dort, wo Gewinne aus dem Verkauf von 30 Notebooks im Jahr vermutet werden, sind sie schnell hinterher und fordern Steuern nach, während einer, der 50 Notebooks bei ordentlicher Buchführung mit Verlust verkauft, damit rechnen muss, dass sein Erwerb als "Liebhaberei" eingestuft und somit die Verluste nicht abgeschrieben werden können.

.[/quote]

Bei "Liebhaberei" kannst du auch ganz schnell deinen Gewerbeschein verlieren...aber hier wird ja von "privaten" Verkäufen gesprochen
 
Ob "privat" oder "gewerblich" entscheidet das Finanzamt nach eigenem Gusto - Hauptsache, es gibt was zu holen und nicht zu zahlen...


.
 
Die Praxis sieht folgendermaßen aus: Abmahnanwalt Alfred schreibt dich an und sagt Klient X empfindet dein Angebot als gewerbsmässig... Kosten für den Vorgang: 1000 Euronen, zahlst du nich wird das FA benachrichtigt und du bist wg. Steuerhinterziehung dran...so einfach ist das Geschäftsleben

EDIT: ich hatte sweinerzeit ca. 200 Digitalkameras verkauft, nur Markenware...das FA hätte mir auch kaum geglaubt das es nur ein Hobby ist ;(
 
moin,

das problem bei der angelegenheit ist nicht das FA.

da man bei gebrauchten thinkpads in der regel eher miese macht, als geld zu verdienen, insbesondere, wenn man wirklich alle kosten geltend macht, wird das FA eh nichts bekommen, oder man bekommt sogar noch seine lohnsteuer aus anderen beschäftigungen zurück ;) das machen die nicht gern, dann wird das geschäft ganz fix als "hobby" eingestuft.


viel schlimmer sind die abmahngauner. mit denen man sich ggf. auseinandersetzen muss.

hierbei ist auch nicht das problem mit der meldung ans FA, sondern dass die fehlende AGB, nicht angebotene rücknahme und gewährleistung usw. beanstanden werden, und erhebliches geld für die unterlassungserklärung verlangen werden.


am besten man geht zum FA und versuchst ein gewerbe anzumelden. "gelegentlicher verkauf von computerteilen", das werden die dann entweder garnicht zulassen, oder aber spätestens nach 2 jahren zum hobby erklären. dann können die abmahnabzocker ja nochmal ihr glück versuchen.


gruß
 
ich war jetzt mal so frei, nicht die vorherigen postings - so spät - zu lesen:

aber je nachdem, was und wo du verkaufen willst, wird es unterschiedlich gehandhabt. als beispiel für ebay könnte das hier hilfreich sein:
Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ebay#Rechtliches

cih persönlich würde es auch nciht als ermessen der behörde betzeichnen, sondern vielmehr einzelfall-entscheidung! da hängst du in den juristischen seilen! und im zweifel würde ein gericht eher verbraucher-freundlich oder fiskal-freundlich entscheiden.
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben