Unklarheit bzgl. Versandkostenerstattung bei Widerruf

NewNoise

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8 Juli 2009
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1.421
Hallo,

ich habe bei eBay etwas bestellt (Kaufpreis 45€ + 5€ Versand) und es wieder zurückgeschickt, da es nicht dem entsprach was ich benötigte.
Nun hat der VK mir 45€ plus 6,90€ Rücksendeporto erstattet, aber nicht die 5€ Versand für den "Hinweg". Ist das so rechtens? Ich finde im Netz nur Aussagen zu dem Rücksendeporto, nicht aber zu dem Hinsendeporto.
Es wäre toll, wenn mich jemand aufklären könnte :)

Danke
noise
 
Bitte schön ;)

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig). Gerade aktuell im April 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Händler auch die Hinsendekosten erstatten muss. So ganz gerecht erscheint dies nicht. In ganz Europa (bis auf Finnland) müssen die Verbraucher die Rücksendekosten und der Händler die Hinsendekosten erstatten. Nur Deutschland hat den Sonderweg mit den 40 Euro beschritten. Jetzt zahlt der Händler beides. Gut für den Verbraucher, der aber nicht immer auf der Erstattung bestehen muss.

Quelle: http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundlagen/umtauschen/umtauschrecht.htm
 
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