Rücksendung nach FAG bitte nicht "unfrei"

andy

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Eben hat mal wieder einer unserer Kunden ein Notebook zurückgeschickt. Spricht ja nichts dagegen ... als Händler zahlen wir dabei nicht nur das Porto für den Versand zum Kunden sondern natürlich auch das Porto für die Rücksendung, auch damit habe ich kein Problem.

Nun gibt es leider immer wieder Kunden die, obwohl wir in unserem RMA-Formular ausdrücklich darauf hinweisen das wir keine "unfrei" geschickte Ware annehmen das Packtet trotzdem ohne Porto an uns verschicken. Damit kostet die Rücksendung dann nicht 6,80 EUR sondern 15 EUR.

Wenn ich die Annahme verweigere, was mein gutes Recht wäre, dann geht das Paket zurück zum Kunden und der Spaß kostet dann 15 EUR + 6,80 EUR für den erneuten Versand.

Bisher haben wir die "unfreien" Sendungen trotzdem angenommen, ich hab aber heute unsere Buchhaltung angewiesen die dadurch entstehenden Mehrkosten bei der Rückerstattung des Kaufpreises abzuziehen.

Ich hoffe Ihr habt dafür Verständnis, es geht hier wirklich nicht darum den Kunden eine Rückgabe nach FAG zu erschweren sondern einfach darum unnötige Kosten zu vermeiden.

Gruß
Andy
 
[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=894113#post894113]
Bisher haben wir die "unfreien" Sendungen trotzdem angenommen, ich hab aber heute unsere Buchhaltung angewiesen die dadurch entstehenden Mehrkosten bei der Rückerstattung des Kaufpreises abzuziehen.[/quote]
Vollkommen richtige Entscheidung. Heißt es nicht auch im entsprechenden Text "Versandkosten für die Rückabwicklung werden nur im Rahmen der entsprechenden Mindestversandkosten erstattet"? Finde es gerade nicht im Ordner.
 
klar, wenns im Formular drinsteht.... ist meiner meinung nach der kunde selber doof.
hatte den fall zwar bei euch noch nicht, allerdings bei vielen anderen, nach einer email oder einem anruf, habe ich ich immer einen Retoure aufkleber oder unterlagen per post bekommen,
Eingepackt-Draufgeklebt- und ab zu post.

was einfachereres gibts doch für nen kunden nicht.


Gruß
 
Moin,

das ist dein gutes Recht ;)
versteht sich ja auch irgendwie von selbst....

LG Marcel
 
Schöne Lösung und auch "Kundenfreundlicher" als einfach zurückzusenden!

(Auch wenn das die Belehrungsresistenz mancher Leute nicht rechtfertigt!)
 
[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=894113#post894113]Bisher haben wir die "unfreien" Sendungen trotzdem angenommen, ich hab aber heute unsere Buchhaltung angewiesen die dadurch entstehenden Mehrkosten bei der Rückerstattung des Kaufpreises abzuziehen.[/quote]
Den Hinweis mit den Mehrkosten würde ich dann sicherheitshalber noch in das RMA Formular aufnehmen. Immer an die Pferde vor der Apotheke denken! ;)
 
Soweit die nicht noch darauf kommen, die Ware per Taxi zurückzuschicken... der Unternehmer zahlt ja die Rücksendekosten... :S
 
Moin Andy.

Mach damit keinen Mist.

Sofern du eine Klausel in der Form "Wir nehmen keine unfreien Rücksendungen an" in deiner Widerrufsbelehrung /AGB hast, solltest du dir mal den Anwalt schnappen, der das verfasst hat. Meines Wissens ist die nämlich unzulässig und es droht eine Abmahnung. - Das auch schon sehr lange.

Selbstverständlich kann der Kunde die Ware unfrei zurück senden. Allerdings musst du ihm dann trotzdem nur die "normal" anfallenden 6,90 für das DHL-Paket erstatten.

So zumindest handhaben wir das und das wurde uns auch so von unserem Rechtsverdreher vorgegeben.

Dies soll natürlich keine rechtliche Beratung ersetzen.


Gruß,
André
 
[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=894113#post894113]Ich hoffe Ihr habt dafür Verständnis, es geht hier wirklich nicht darum den Kunden eine Rückgabe nach FAG zu erschweren sondern einfach darum unnötige Kosten zu vermeiden.[/quote]
[quote='TiMeKeePer',index.php?page=Thread&postID=894136#post894136]klar, wenns im Formular drinsteht.... ist meiner meinung nach der kunde selber doof.[/quote]
[quote='yahal',index.php?page=Thread&postID=894238#post894238]Sofern du eine Klausel in der Form "Wir nehmen keine unfreien Rücksendungen an" in deiner Widerrufsbelehrung /AGB hast, solltest du dir mal den Anwalt schnappen, der das verfasst hat. Meines Wissens ist die nämlich unzulässig und es droht eine Abmahnung. - Das auch schon sehr lange.[/quote]
Ich finde es richtig den Betrag abzuziehen. Allerdings sollte es auch in den AGBs fixiert sein gleich mit dem Mehrbetrag der mindestens anfällt. Wenn man aber hart ist und die unfreien Rücksendungen nicht annimmt ist der Kunde selber Schuld wenn er dadurch auch noch die Frist verliert.

Heute braucht man alles schriftlich obwohl auch der Kunde vom Gesetz her verpflichtet ist die Kosten niedrig zu halten.

Aber als Händler ist man natürlich in dieser Situation auch in einer Zwickmühle. Soll man das ThinkPad zurück gehen lassen, besser wird es vom weiterem Transport ja wirklich nicht.

Gruß Flexibel
 
[quote='yahal',index.php?page=Thread&postID=894238#post894238]Moin Andy.

Mach damit keinen Mist.

Sofern du eine Klausel in der Form "Wir nehmen keine unfreien Rücksendungen an" in deiner Widerrufsbelehrung /AGB hast, solltest du dir mal den Anwalt schnappen, der das verfasst hat. Meines Wissens ist die nämlich unzulässig und es droht eine Abmahnung. - Das auch schon sehr lange.

Selbstverständlich kann der Kunde die Ware unfrei zurück senden. Allerdings musst du ihm dann trotzdem nur die "normal" anfallenden 6,90 für das DHL-Paket erstattet.[/quote]

Soweit Zustimmung!

Gut wäre eine Klarstellung, dass man darum bittet, nicht unfrei zurückzusenden; dem Kunden werden die Portogebühren umgehend erstattet. Unfreie Sendungen werden auch angenommen, aber die Mehrkosten werden bei der Erstattung abgezogen.
Es macht durchaus Sinn, das schon (vorab) schriftlich zu fixieren und den Kunden darauf hinzuweisen.

Grüße,
Cunni
 
Moin,

ich finde es schade, dass extra darauf hingewiesen werden muss. Eigentlich ist es selbstverständlich.

Leider gibt es unter den Händlern einige schwarze Schafe, die die Versandkosten nicht erstatten.
Diese negativen Erfahrungen nimmt der Kunde mit zum nächsten Händler, der für den Mist des schwarzen Schafes bezahlt.

Andere Unternehmen haben es so gelöst, dass der Kunde per Email einen Paketaufkleber für die RMA bekommt.
Vorteil:
- das Unternehmen kann eine RMA-Nummer vergeben und den Aufkleber mit eigenen buchungstechnischen Informationen labeln
- der Kunde muss den Paketaufkleber nicht ausfüllen sondern nur Ausdrucken und Aufkleben
- nicht genutzte Versandaufkleber können zurückgerechnet werden, da nur für diese bestimmte RMA nutzbar
- der Portostreit/-rechnerei entfällt

Cu
Snowy
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=894442#post894442]Andere Unternehmen haben es so gelöst, dass der Kunde per Email einen Paketaufkleber für die RMA bekommt.[/quote]
Und der Vorteil ist auch noch, dass der Händler dann auch noch mal der Auftraggeber ist und Nachforschungen ohne dem Kunden beauftragen kann.

Ich musste die Tage einen AKKU von ELV.de zurück senden. Der AKKU war toll, aber das Spezial-Kabel war leider defekt. ELV.de hat immer einen DHL Rücksendeaufkleber bei der Lieferung dabei. Ist sehr praktisch. Der ist bei dem Rücksendeschein und braucht nur mit der Schere ausgeschnitten und aufgeklebt zu werden.

Wenn man so einen Rücksendeaufkleber dabei legt ist das Handling wohl am einfachsten und am günstigsten.

Gruß Flexibel
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=894462#post894462]hat immer einen DHL Rücksendeaufkleber bei der Lieferung dabei. Ist sehr praktisch. Der ist bei dem Rücksendeschein und braucht nur mit der Schere ausgeschnitten und aufgeklebt zu werden.
Wenn man so einen Rücksendeaufkleber dabei legt ist das Handling wohl am einfachsten und am günstigsten.
[/quote]

Dieser ganze Papierrotz ist das erste, was in die Tonne wandert (bis auf die Rechnung). Ausserdem versende ich lieber per Hermes, die liegen auf'm Weg ^^

Interessehalber... versichert sind die Paketinhalte oft genug nicht ausreichend, gerad' bei Neugeräten. Hat da niemand ein mulmiges Gefühl und setzt man da als Käufer zu, wenn's hopps geht? (so gesehen ist ein Rücksendeschein vllt. doch garnicht so schlecht, wenn damit das Versandrisiko beim Verkäufer landet)

.
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=894295#post894295]Wenn man aber hart ist und die unfreien Rücksendungen nicht annimmt ist der Kunde selber Schuld wenn er dadurch auch noch die Frist verliert.[/quote]
Ich bin kein Jurist, aber deine Interpretation scheint mir fragwürdig.

Das Gesetz sagt, daß die Rücksendefrist bis zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der Käufer seinen Wunsch geltend macht, entweder per Email/Brief, oder durch Rücksendung, Und bei Rücksendung gilt das Datum des Versands, nicht das Datum, zu dem die Ware wieder beim Händler eintrifft.
Das würde für mich heissen, daß auch beim Versand-Ping-Pong die Frist eingehalten wurde, sobald der erste Zusendeversuch des Käufers innerhalb der 14 Tage erfolgt ist.
 
Vielleicht noch zur Vereinfachung ein Vorschlag, wie das Fernabfragegesetz noch "kundenfreundlicher" und einfacher gestaltet werden kann:

Wenn einem Kunden das bestellte Teil nicht gefällt, teilt er dies innerhalb eines Jahres nach Kaufdatum dem Händler mit, dieser überweist ihm den Kaufpreis und die Versandkosten zurück und der Kunde darf das Sch....gerät als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten behalten.

Das ist jetzt natürlich etwas bissig formuliert, aber wir sind auf dem besten Weg dahin, dass es noch irgendwann soweit kommt.
 
Hi,

ich würde vermuten, am sichersten ist es, wenn man auf der Rechnung gleich einen RMA-Versandschein zum abziehkleben drauf hat. Dann wird kaum ein Kunde auf die bescheuerte Idee kommen, unfrei zurückzuschicken.

lg
 
[quote='elarei',index.php?page=Thread&postID=894701#post894701]ich würde vermuten, am sichersten ist es, wenn man auf der Rechnung gleich einen RMA-Versandschein zum abziehkleben drauf hat[/quote] Das würden wir auch gerne machen, scheitert momentan leider an DHL, die bieten das nur ihren ganz großen Kunden an.

Mit UPS könnten wir Abholaufträge buchen, das ist relativ teuer und ist bei Privatkunden die nicht den ganzen Tag zu Hause sind problematisch. Wir können dem Kunden hier einfach nicht sagen wann der UPS-Fahrer bei ihm vorbeikommt weil das einfach regional unterschiedlich ist.

Wegen der Buchhaltung wäre es mir auch lieber wenn wir das Rückporto gleich bezahlen, so verursacht das immer extra Aufwand die 5 bis 10 EUR Porto die der Kunden für die Rücksendung ausgelegt hat zu buchen. Bisher haben wir hier leider keine bessere Lösung gefunden.

Gruß
Andy

P.S. Ich finde es natürlich auch unverschämt wenn DHL bei den unfreien Sendungen mehr als das Doppelte an Porto kassiert, sonst wäre das durchaus eine Option.
 
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