Renovierungs-Pflichten als Mieter

PPrecht

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20 Juli 2008
Beiträge
1.233
Hallo,

kenne mich im Mietrecht leider nicht so gut aus:

Folgende Ausgangslage:

Besitze seit 11 Jahren eine Eigentumswohnung die ich jetzt verkaufen will, weil ich ein Haus bauen will. Habe jetzt einen Kaufinteressenten, der mich bis zur Fertigstellung meines Hauses als Mieter wohnen lassen würde:

Wie sieht es jetzt aus, wenn ich nach sagen wir mal 10 Monaten ausziehe, inwieweit muss ich renovieren?

Habe je keine frisch renovierte Wohnung übernommen, andererseits hinterlässt ein Auszug ja doch einige Bohrlöcher in der Wand. Wie wird so etwas gehandhabt?


Danke

Peter
 
1. Kommt auf den Mietvertrag an
2. Kommt auf den Mietvertrag an
3. Sind im Mietvertrag zu "harte" Regelungen, sind die meist nicht gültig.

Mensch, Du hast es doch selbst in der Hand! Einige Dich mit dem Käufer Deiner Wohnung! Was sollte der für ein Interesse daran haben, dass Du die Wohnung zwar sauber und renoviert, aber nicht in den Farben hinterlässt, die ihm vielleicht gefallen?

hajowito
 
Das ist vollkommen frei, wie man das zwischen Vermieter und Mieter gestalten will.

Die Besonderheit ist ja, dass du ja noch der Eigentümer bist und mit dem neuen Eigentümer (dem Vermieter) verhandeln kannst, wie es aussehen soll. Das macht in deinem "besonderen Fall" durchaus Sinn.

Das Gesetz sieht vor, dass die Instandhaltung etc. dem Vermieter obliegt.

Üblich ist es in "normalen" Mietverhältnissen/Verträgen eine Schönheitsreparaturklausel.
Dabei wird i.d.R. entweder eine unrenovierte Wohnung übernommen und unrenoviert wieder übergeben oder renoviert übernommen und dann wieder renoviert übergeben.
Im Rahmen der Schönheitsreparaturen sind Bohrlöcher aufzufülllen. Ausnahme: Bohrlöcher zB im Bad (Fliesen), wenn diese in "üblichem Maße" vorgenommen werden.
 
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