9 Zellen akku t41p

Kmaisch

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13 Nov. 2007
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Hallo,

zur zeit stehe ich vor einem kleinen problem.
ich hab mir für mein t41p einen neuen 9 zellen akku bei www.lapstars.de bestellt und heute erhalten.
als ich ihn dann das 1. mal reingemacht hab um mal dessen informationen anzuschaun stand da, dass er schon am 2.12.2006 hergestellt wurde.
und seine aktuelle ladung auf 0,00 sei. ich denke, für das eine mal hochfahren hats ihm gerade noch gereicht.
naja und jetzt frag ich mich halt, weil der akku schon so alt ist, und wie es aussieht auch bei einer ladung von 0% gelagert wurde, ob ich ihn zurückschicken sollte.
ich glaube kaum, dass es dem akku gut getan hat bei 0% zu lagern und dann noch ein jahr alt zu sein.
ich will ihn jetzt nicht anfangen zu laden, damit es keine probleme mit eventueller rücknahme gibt.


ich würde gerne von euch hören, was ihr machen würdet und ich machen sollte?
und ist es normal, dass die akkus mit einer ladung von 0 ausgeliefert werden?

ps: falls es eine rolle spielen sollte, der hersteller ist panasonic.

viele Grüße
Kmaisch
 
Hi,

ich würde das Ding sofort zurückschicken. 1 Jahr bei 0% Ladung und der Akku ist halb tot.
 
Welche Infos spuckt denn der Energie-Manager zum Akku aus? Ich sehe da keine Probleme darin ihn zu laden, Du hast so oder so ein Rückgaberecht von 14 Tagen.
Ich weiß nicht ob das beim T41p auch schon geht, aber bei mir steht "vorgesehene Kapazität" und "Ladekapazität insgesamt". Wenn die Ladekapazität an die vorgesehene Kapazität mindestens heranreicht, sehe ich keinen Grund den Akku zurückzugeben. Wird aber wohl nicht der Fall sein da der Akku unsachgemäß gelagert wurde, und das auch noch sehr lange.
 
Original von T42p
Welche Infos spuckt denn der Energie-Manager zum Akku aus? Ich sehe da keine Probleme darin ihn zu laden, Du hast so oder so ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Vorsicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht umfasst nur das Prüfen der Ware, nicht ein Inbetriebnehmen. Sollte der Akku sonst OK sein und es sich um keinen Gewährleistungsfall handeln, ist dann für die Verschlechterung durch den Gebrauch Wertersatz zu leisten.

Ein Einbauen, Status aus dem Energiemanager abrufen ist aber unproblematisch, ebenso wohl ein erstes Laden zur Frage, ob er richtig geladen werden kann.

Merke: Das Wiederrufsrecht "sagt" nicht: 14 Tage benutzen und dann ohne Folgen zurückschicken! Insbesondere dann nicht, wenn die Ware danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kannn (mit zB 5 Ladezyklen ist das Ding nicht mehr neu und jeder kann es auslesen!...)
 
hallo,
also ich hab jetzt mal bei lapstars.de angerufen und ich muss sagen, das nenn ich kundenservice.

der freundliche mitarbeiter hat gemeint, dass ich den akku gerne zurück schicken kann und sie mir dann einen der neusten akkus aus dem lager zusenden.
er hat auch gemeint ich kann den akku ruhig mal aufladen um zu sehen wie viel
überhaupt noch rein geht und wenn dann schon beim ersten mal laden nur noch 70-80 prozent reingehen,
werden sie ihn auch zurück nehmen und mir einen nach möglichkeit neueren akku zusenden, denn wenn ein akku beim ersten mal laden nur noch 70 % seiner kapazität hat, wäre das nicht in ordnung.


vielen dank für eure hilfe


gruß Kmaisch
 
Das Wiederrufsrecht "sagt" nicht: 14 Tage benutzen und dann ohne Folgen zurückschicken! Insbesondere dann nicht, wenn die Ware danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kannn (mit zB 5 Ladezyklen ist das Ding nicht mehr neu und jeder kann es auslesen!...)
nuja, ich würde das als versteckten mangel bezeichnen...
 
Original von cunni
Original von T42p
Welche Infos spuckt denn der Energie-Manager zum Akku aus? Ich sehe da keine Probleme darin ihn zu laden, Du hast so oder so ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Vorsicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht umfasst nur das Prüfen der Ware, nicht ein Inbetriebnehmen. Sollte der Akku sonst OK sein und es sich um keinen Gewährleistungsfall handeln, ist dann für die Verschlechterung durch den Gebrauch Wertersatz zu leisten.

Ein Einbauen, Status aus dem Energiemanager abrufen ist aber unproblematisch, ebenso wohl ein erstes Laden zur Frage, ob er richtig geladen werden kann.

Merke: Das Wiederrufsrecht "sagt" nicht: 14 Tage benutzen und dann ohne Folgen zurückschicken! Insbesondere dann nicht, wenn die Ware danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kannn (mit zB 5 Ladezyklen ist das Ding nicht mehr neu und jeder kann es auslesen!...)

Gerade hier sehe ich keine Probleme, denn der Kunde muss ja prüfen ob der Akku funktionstüchtig ist, ihn also mindestens 1x laden dürfen.
 
Original von cunni
Original von T42p
Welche Infos spuckt denn der Energie-Manager zum Akku aus? Ich sehe da keine Probleme darin ihn zu laden, Du hast so oder so ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Vorsicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht umfasst nur das Prüfen der Ware, nicht ein Inbetriebnehmen. Sollte der Akku sonst OK sein und es sich um keinen Gewährleistungsfall handeln, ist dann für die Verschlechterung durch den Gebrauch Wertersatz zu leisten.

Ein Einbauen, Status aus dem Energiemanager abrufen ist aber unproblematisch, ebenso wohl ein erstes Laden zur Frage, ob er richtig geladen werden kann.

Merke: Das Wiederrufsrecht "sagt" nicht: 14 Tage benutzen und dann ohne Folgen zurückschicken! Insbesondere dann nicht, wenn die Ware danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kannn (mit zB 5 Ladezyklen ist das Ding nicht mehr neu und jeder kann es auslesen!...)

Heutzutage ist doch praktisch nichts mehr als neu zu verkaufen. Bei Notebooks hat man zumindest Fingerabdrücke und Staub. Hier beim Akku sogar ein Datum einer Inbetriebnahme fest "eingebrannt". Von all den schönen Dingen, die in nur durch Blut und Schere zu öffnenden Blisterverpackungen geliefert werden, fange ich erst gar nicht an.

Ich frag mich, was mit diesen Rücksendungen eigentlich passiert? Können die Händler die Sachen zum Hersteller/Distributor zurückschicken. Ebay??
 
Original von T42p
Original von cunni
Original von T42p
Welche Infos spuckt denn der Energie-Manager zum Akku aus? Ich sehe da keine Probleme darin ihn zu laden, Du hast so oder so ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Vorsicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht umfasst nur das Prüfen der Ware, nicht ein Inbetriebnehmen. Sollte der Akku sonst OK sein und es sich um keinen Gewährleistungsfall handeln, ist dann für die Verschlechterung durch den Gebrauch Wertersatz zu leisten.

Ein Einbauen, Status aus dem Energiemanager abrufen ist aber unproblematisch, ebenso wohl ein erstes Laden zur Frage, ob er richtig geladen werden kann.

Merke: Das Wiederrufsrecht "sagt" nicht: 14 Tage benutzen und dann ohne Folgen zurückschicken! Insbesondere dann nicht, wenn die Ware danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kannn (mit zB 5 Ladezyklen ist das Ding nicht mehr neu und jeder kann es auslesen!...)

Gerade hier sehe ich keine Probleme, denn der Kunde muss ja prüfen ob der Akku funktionstüchtig ist, ihn also mindestens 1x laden dürfen.

Sagte ich doch, einmaliges Laden fällt wohl unter Prüfung! Erneutes Wiederaufladen dann wohl schon unter Ingebrauchnehmen.

Original von Mike71
nuja, ich würde das als versteckten mangel bezeichnen...

Ja, für den neuen Käufer, der so ein Teil dann wieder bekommt, ist es ein (versteckter) Mangel.

Original von chong
Heutzutage ist doch praktisch nichts mehr als neu zu verkaufen. Bei Notebooks hat man zumindest Fingerabdrücke und Staub. Hier beim Akku sogar ein Datum einer Inbetriebnahme fest "eingebrannt". Von all den schönen Dingen, die in nur durch Blut und Schere zu öffnenden Blisterverpackungen geliefert werden, fange ich erst gar nicht an.

Richtig, das ist das Problem am Widerrufsrecht. Prüfen darf der Kunde, und dazu darf er auch die Verpackung öffnen. Erst wenn die Verschlechterung der Ware über das Prüfen hinausgeht (=benutzen), dann ist Wertersatz zu leisten. Einiges wird wohl einfach dann ohne die Verschweißung an den nächsten Kunden weitergegeben...
 
Original von mike71
mann kann alles verkomplizieren.

Ja, für den neuen Käufer, der so ein Teil dann wieder bekommt, ist es ein (versteckter) Mangel.
Einiges wird wohl einfach dann ohne die Verschweißung an den nächsten Kunden weitergegeben...
woher weisst du das? arbeitest du für den laden?

Nein, ich arbeite für keinen Laden... Ich habe aber schon ein paar Mal Ware gekauft, bei dem die Umverpackung zB für Kabel geöffnet war bzw in wiederverschließbaren Beuteln war... bei meinem MP3-Player war das zB so.

Es dürfte dem Kunden ja idR auch egal sein, ob die Sachen nun eingeschweißt sind oder nicht, gerade bei Zubehör wie Kabeln. Hauptsache, alles ist technisch und optisch ohne Mängel und weist Garantie/Gewährleistungs auf...
 
Original von chong


Ich frag mich, was mit diesen Rücksendungen eigentlich passiert? Können die Händler die Sachen zum Hersteller/Distributor zurückschicken. Ebay??

Die Sachen kommen ganz normal als "neu" wieder in den Verkauf. Sehe da auch kein Problem, schließlich wurde nur die Verpackung geöffnet, das Geröt wird dadurch ja nicht schlechter. Hattest Du noch nie zurückgegebene Geräte? Ich schon öfter. Wahrscheinlich ist es Dir nur noch nicht aufgefallen, oder Du kaufst selten im Internet.
 
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