Lenovo bietet Upgrade auf Windows 7 an

@Silverblue1: Ich will dir persönlich eigentlich garnichts sagen, ich wollte lediglich sagen, dass beim Händler um die Ecke oder im 50km entfernten Ort sowas unbürokratisch gelöst werden kann. Übrigens ist die Seite meines Wissens nach erst am 26.06. online gegangen. An diesem Tage war dann der Fehler zu sehen, wie du dann aufgrund des Fehlers dein Notebook schon vor dem 26.06. bestellt hast ist mir ein Rätsel. Der 29. war seitens MS auch ursprünglich der Stichtag und wurde von MS auch ziemlich kurzfristig vom 29. auf den 26. geändert.

Was ich auch nicht verstehe: In einem anderen Thread schreibst du am 27.06., dass dein neues T500 erst noch geliefert werden würde, wie kann dann dein Rechnungsdatum der 25.06. sein? Wenn dem wirklich so ist und du dein T500 nach dem 27.06. erst geliefert bekommen hast, dann würde ich deinem Händler mal auf die Füße treten. In 3 Jahren, wenn deine Garantie ausläuft könnte dieses Datum im ungünstigsten Falle entscheidend sein ob dein NB noch auf Garantie repariert wird oder nicht.



@Threepwood: Dein von dir genanntes Dokument, also deine Urkunde ist letztendlich ein Kassenzettel und wenn der Händler das unbürokratisch ändert, wo ist dein Problem? Vor was hast du da Angst? Manche Leute stellen sich echt an.



@Tokon: Der Screenshot beweist leider garnichts, es fehlt nämlich das Datum, wann dieser erstellt wurde. Wenn der Screenshot erst am 26.06. oder danach erstellt wurde kann damit niemand beweisen, dass er auf Grund des dortigen Fehlers sein NB schon vor dem 26.06. gekauft hat.
 
@Roady07: Bleib bitte mal locker, bin ich schliesslich auch.... Ich habe das Vorgehen nicht verurteilt. Kommt häufiger vor. ich möchte für meinen Teil bei der Wahrheit bleiben. Ich bin seit 14 Jahren in de Steuerberatung tätig und mir sind leider die gesetzlichen Vorschriften bekannt. Steuerrechtlich wirst du (EDIT: Käufer) hier i.d.R. keinen Stress kriegen (EDIT: ausser siehe unten). Standesrechtlich könnte ich schon Probleme für mich sehen ... und evtl. (EDIT: die Windowslizenz geltendmachende Person) bei einem pingligen Staatsanwalt wg. z.B. Betruges, aber das ist mehr hypothetisch (EDIT: und hier möchte ich mich ein wenig zurückhalten, da ich kein Anwalt bin. Aber man will einen Vorteil, durch ein wissentlich unzutreffende abgeänderte Rechnung (anderes Rechnungsdatum) erlangen) ...

Lass bitte meine Meinung einfach stehen, wenn Sie dir nicht gefällt. Leben und leben lassen.

cu und nichts für ungut

Heiko

EDIT: Sorry, nochmal Rechnung muss nicht gleich Lieferdatum sein. Wäre aber besser, wie du selbst schreibst wg. der Garantie... ferner sprach ich von Kulanz dies ist ungleich eines Rechtsanspruch somit baue ich auf ein freiwilliges Einlenken von Lenovo. Unwahrscheinlich, aber eine Mail wert... Die Nachweise dienen der Untermauerung einer Bitte, nicht dem Nachweis eines Fehlers, welcher zu einem Schadenersatz führen könnte.

EDIT2: Sorry für das nachkarren. Mir fiel nur gerade etwas ein. Wenn der Lieferer eine Rechnung neu ausstellt und die alte nicht vernichtet, dann kann er nach § 14c UStG für die doppelt ausgestellte Umsatzsteuer haften. Evtl. auch bei einer absichtlichen falschen Rechnung, aber da müsste ich einmal in den Kommentar einsteigen. Der Rechnungsempfänger kommt dann steuerrechtlich in Probleme, wenn er durch die wissentlich unzutreffend geänderte Rechnung erst zu einer steuerlichen Vergünstigung (z.B. Werbungskostenabzug) kommt. Dies wäre dann eine Steuerhinterziehung. Das übliche an der Kasse, "Ja ich habe Kaffe gekauft, schreiben Sie bitte mal Fachliteratur stattdessen". Ist auch nochmal gesetzlch verschärft worden. So, jetzt gebe ich aber Ruhe ...

Nachträgliche Info (11.07.09)

So, nochmal es lässt mir keine Ruhe. Eine Aussage von mir war unzutreffend. Nämlich die Vernichtung der Orginalrechnung:

++++++++++++++++++++++++++++++
4.1 Zu hoher Umsatzsteuerausweis

Weist der Unternehmer für eine Leistung in einer Rechnung einen höheren Umsatzsteuerbetrag aus, als er nach dem UStG schuldet, schuldet er auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG) in folgenden Fällen[1]:
- Wenn eine höhere (19%, bis 31.12.2006 16%) als die dafür geschuldete Steuer (7%) ausgewiesen wird oder wenn sich der Unternehmer verrechnet;
- bei Steuerausweis für steuerfreie Leistungen, z. B. Ausfuhrlieferung;
- bei Steuerausweis für nicht steuerbare Leistungen (unentgeltliche Leistungen, im Ausland erbrachte Leistungen, nicht steuerbare Geschäftsveräußerung);
- bei Steuerausweis für nicht versteuerte steuerpflichtige Leistungen, wenn die Umsatzsteuer für die Leistung wegen Ablauf der Festsetzungsverjährung (§§ 169-171 AO) nicht mehr erhoben werden kann;
- bei Schlussrechnungen, in denen Anzahlungen nicht korrekt abgesetzt wurden;
- bei mehrfacher Rechnungsausstellung über dieselbe Leistung;
- wenn bei Überwälzung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger (§ 13b UStG, Tz. 8) der Leistende in der Rechnung Umsatzsteuer gesondert ausweist.
++++++++++++++++++++++++++++++
4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

  • Wurde der Haftungstatbestand verwirklicht, hat der Rechnungsaussteller die Möglichkeit, den zu hohen oder unberechtigten Steuerausweis zu berichtigen. Bei der Rechnungsberichtigung ist zu beachten[1]:
    Sie muss schriftlich erfolgen und dem Leistungsempfänger tatsächlich zugegangen sein.
    Mehrere Berichtigungen können in einer Korrekturmeldung zusammengefasst werden, wenn sich daraus erkennen lässt, auf welche Umsatzsteuerbeträge sich die Berichtigung im Einzelnen beziehen soll.
    Nicht erforderlich ist die Rückgabe der Originalrechnung.
    Beim Umsatzsteuerausweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen in das Drittland ist eine Berichtigung nicht notwendig, wenn der ausländische Abnehmer die Originalrechnung mit Umsatzsteuerausweis zurückgibt und der Lieferer diese aufbewahrt.
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Halte ich es mal so fest. Umsatzsteuerlich könnten Themen entstehen, die im einzelnen zu prüfen sind am konkreten Sachverhalt. Worst-Case wäre eine USt-Haftung. Die Wahscheinlichkeit ist nicht sehr gross.

So das war´s
Heiko
 
[quote='silverblue1',index.php?page=Thread&postID=617841#post617841]:( Das Datum wurde in dem Link jetzt von 09.06. auf 29.06. datiert - eine Augenauswischerei!!![/quote]ganz unten im Kleingedruckten steht auch:
Änderungen des Windows 7 GRATIS-Upgrade-Programms von Lenovo sind ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.
 
Also eher Essig mit der Kulanz... ok, die Mail schreibe ich trotzdem und bin sowieso bei meinen Händler (nicht wg. der Rechnung ;-) ) wg. einer pfeifenden Festplatt oder C4 und eines HSDPA/UMTS-Moduls...

Danke für den Hinweis. War mir noch nicht aufgefallen.

Gruss
Heiko
 
[quote='Threepwood',index.php?page=Thread&postID=620987#post620987]EDIT: Sorry, nochmal Rechnung muss nicht gleich Lieferdatum sein. Wäre aber besser, wie du selbst schreibst wg. der Garantie... ferner sprach ich von Kulanz dies ist ungleich eines Rechtsanspruch somit baue ich auf ein freiwilliges Einlenken von Lenovo. Unwahrscheinlich, aber eine Mail wert... Die Nachweise dienen der Untermauerung einer Bitte, nicht dem Nachweis eines Fehlers, welcher zu einem Schadenersatz führen könnte.

EDIT2: Sorry für das nachkarren. Mir fiel nur gerade etwas ein. Wenn der Lieferer eine Rechnung neu ausstellt und die alte nicht vernichtet, dann kann er nach § 14c UStG für die doppelt ausgestellte Umsatzsteuer haften. Evtl. auch bei einer absichtlichen falschen Rechnung, aber da müsste ich einmal in den Kommentar einsteigen. Der Rechnungsempfänger kommt dann steuerrechtlich in Probleme, wenn er durch die wissentlich unzutreffend geänderte Rechnung erst zu einer steuerlichen Vergünstigung (z.B. Werbungskostenabzug) kommt. Dies wäre dann eine Steuerhinterziehung. Das übliche an der Kasse, "Ja ich habe Kaffe gekauft, schreiben Sie bitte mal Fachliteratur stattdessen". Ist auch nochmal gesetzlch verschärft worden. So, jetzt gebe ich aber Ruhe ...[/quote]
Da merkt man mal wieder das Theoretiker keine Ahnung von der Praxis haben (nicht böse gemeint) ;) Aber: Wenn der Rechnungssteller die alte Rechnung nicht storniert, dann stimmt seine eigene Buchhaltung nicht. Hier soll das Gerät ja nicht ein zweites Mal verkauft werden, sondern nur die Rechnung umgeschrieben werden. Kommt täglich und überall vor, z.B. dann, wenn der Rechnungsempfänger wegen Adressfehlern die Rechnung umgeschrieben haben möchte. Im Übrigen sehe ich auch keine steuerliche Vergünstigung beim Rechnungsempfänger. Was hat Werbungskostenabzug mit einer zu diesem Zeitpunkt doppelt vorhandenen Rechnung zu tun? Wenn, dann hat der Rechnungssteller ein Problem, da er doppelt die USt. abführen muss.

Und der Vergleich mit dem Kaffee hinkt, hier soll nicht das Produkt, sondern das Datum geändert werden.



Übrigens finde ich es immer wieder toll, wie Steuerberater versuchen nach außen hin solche Dinge zu predigen um dann bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Bilanzen etc. genau anders herum handeln, da ist es nämlich absolut nicht unüblich, dass man nochmal die ein oder andere Rechnung umschreiben lässt oder Spesenbelege ein wenig modifiziert.



Wie gesagt, das soll alles kein Angriff gegen deine Person sein, sondern lediglich klarstellen, dass man a: aus eine Mücke keinen Elefant machen muss und b: auch nicht päpstlicher als der Papst sein muss. - Wo ist das Phrasenschwein? Ich möchte was einzahlen :D
 
Also ich nehme deine Anmerkungen nicht er persönlich dies vorab. Aber meine Anmerkungen zur Umsatzsteuer hat nicht mit den GoB (Grundsätze ordnungsgemässer Buchhaltung - Belegfuntion etc.) zu tun. Der Ertragsteuerliche Aspekt kommt oben drauf sowie noch ein paar andere Aspekte, Aber ich wollte hier keinen nerven.

Ich würde mich aber als Praktiker bezeichnen, da ich in einem Konzern in der Steuerabteilung arbeite. Ich lass auch jedem alleine überlassen, die Entscheidung zu treffen. Aber ich für mich persönlich bleibe lieber ehrlich, auch wenn die Wahrscheinlich einer irgendwie gearteteten Konsequenz gegen Null tendiert. Und die Steuerberater die anders verfahren - ja die soll es geben - riskieren mit jedem dieser Handlungen ihre Zulassung als Steuerberater.

Der Vergleich mit dem Kaffe hinkt zum Teil, es geht darum, dass eine unwahre Komponente in die Rechnung (das Rechnungsdatum oder bei dem Kaffee der Liefergegenstand aufgenommen wird. Das Rechnungsdatum wäre hierbei noch nicht einmal so schlimm, wenn das Lieferdatum (Verschaffung der Verfügungsmacht) aufgenommen wird. Aber Steuern ist hier nicht das Hauptthema.

Abber lassen wir das und beenden den Disput.... oder führen ihn an der Theke bei einem Bier weiter.

Gruss
Heiko

EDIT: Mist, ich editiere schon wieder. Wollte ich mir eigentlich abgewöhnen. Wenn Steuerberater falsche Rechnungen etc. ändern lassen, dann ist/kann das zulässig (sein), aber steuerlich tw. dann schon zu spät wg. evtl. zeitnaher Aufzeichnungspflichten. Du hast hier einige Punkte miteinander verbunden, die nicht so zusammen gehören. Der Werbungskostenabzug war ein Beispiel, für den Fall, dass bei einer richtigen Rechnung ein Werbungskostenabzug nicht möglich wäre (z.B. Rechnung vom 30.12.08 das Jahre ist aber schon verfristet und man lässt die Rechnung auf den 2.1.09 ändern, damit man diese in die Steuererklärung 09 aufnehmen kann. Besseres Beispiel fällt mir auf die schnelle nicht ein. In der Bilanzierung (Betriebsausgaben) wird das ganze noch interessanter wg. etwaiger Stichtage.
 
Hi,

das mit dem Windows 7 Update scheint ja eine begehrte Info zu sein. Vielleicht sollten die Mods diesen Thread "sticky" machen!?
 
Hi, könnte man... aber der ganze Steuerkram von mir stört da ein wenig. Sind irgendwie abgedriftet ....
 
[quote='Roady07',index.php?page=Thread&postID=620980#post620980]
@Silverblue1: Ich will dir persönlich eigentlich garnichts sagen, ich wollte lediglich sagen, dass beim Händler um die Ecke oder im 50km entfernten Ort sowas unbürokratisch gelöst werden kann. Übrigens ist die Seite meines Wissens nach erst am 26.06. online gegangen. An diesem Tage war dann der Fehler zu sehen, wie du dann aufgrund des Fehlers dein Notebook schon vor dem 26.06. bestellt hast ist mir ein Rätsel. Der 29. war seitens MS auch ursprünglich der Stichtag und wurde von MS auch ziemlich kurzfristig vom 29. auf den 26. geändert.



Siehst du - war eben nicht so und wenn man nichts weiß, dann sollte man sich mit schlauen Kommentaren zurück halten!



Was ich auch nicht verstehe: In einem anderen Thread schreibst du am 27.06., dass dein neues T500 erst noch geliefert werden würde, wie kann dann dein Rechnungsdatum der 25.06. sein? Wenn dem wirklich so ist und du dein T500 nach dem 27.06. erst geliefert bekommen hast, dann würde ich deinem Händler mal auf die Füße treten. In 3 Jahren, wenn deine Garantie ausläuft könnte dieses Datum im ungünstigsten Falle entscheidend sein ob dein NB noch auf Garantie repariert wird oder nicht.




Wie oben - am 23.06. bestellt, am 25.06. die Rechnung ausgestellt und am 29.06. bekommen. Die Garantie läuft ab Rechnungsdatum - kann man bei Lenovo aktualisieren.


@Threepwood: Dein von dir genanntes Dokument, also deine Urkunde ist letztendlich ein Kassenzettel und wenn der Händler das unbürokratisch ändert, wo ist dein Problem? Vor was hast du da Angst? Manche Leute stellen sich echt an.


Manche Leute wissen einfach nicht wann Schluss ist und gehen wegen einer Windows 7 Lizenz sogar ins Kriminal.



Und jetzt kümmere dich um deine Sachen - ich möcht einfach hier das Forum genießen und mit Gleichgesinnten diskutieren.



LG, Silverblue1


:thumbup:
[/quote]
 
Ich weis nicht wieso ihr alle auf das Windows7 so versessen seit. Auf meinen meiner Virtuellen Maschiene ist es auch nicht viel besser als mein Vista gelaufen.
 
Also auf einen Samsung Netbook ist Windows 7 gerannt wie Schmitz Katze ... wenn ich da an Vista denke. ;( Mein T60p lief lange klaglos unter Vista, mein T500 wiederum zickt wie ein mürrischer Esel. Auf XP zurück möchte ich ungern, weil ich 64Bit fahren möchte. Wobei ich viel von XP halte. Und der Spieltrieb, mal was neues zu machen reizt auch.
 
ich werde morgen (wenn ich die Cd finde) auf meinen Ideapad S10 ein Windows 7 testen.
 
Leistungsoptimierung in der Praxis ___

Microsoft verspricht, dass Windows 7 deutlicher schneller ist als Vista. Überarbeitet wurde das Speichermanagement und Dienste werden nur noch geladen, wenn sie wirklich gebraucht werden. Vista hat sämtliche Dienste bereits auf Vorrat gestartet. Das hat zu längeren Startzeiten geführt und mehr Speicher in Anspruch genommen. Zusätzlich hat Microsoft ein wenig getrickst: Der Desktop wird jetzt beim Booten schneller angezeigt, was zu einem subjektiv kürzeren Systemstart führt. Auch Treiber werden parallel geladen. Dadurch verhindert Microsoft, dass ein hängender Treiber beim Booten das ganze System bremst. Wir haben uns einen ersten Eindruck davon verschafft, wie groß der Performance-Unterschied in der Praxis ist und einen Rechner auf dem sowohl 7 als auch Vista installiert ist durch den PC Mark 2005 gejagt. Das Leistungsmessungsprogramm soll den Unterschied zwischen den beiden Betriebssystemen deutlich machen. Durchgeführt wurden die Benchmarks auf einem gewöhnlichen Arbeitsplatzsystem mit einem P4-3GHz-Prozessor, 2 GByte DDR-RAM und 120 GByte Festplatte. Während der Prozessor unter dem neuen Betriebssystem in unserem Test nur knapp 3% schneller ist, werkelt der Speicher etwa 13 Prozent schneller. Der Leistungszuwachs erklärt sich dadurch, dass Hardware-Ressourcen durch den Betriebssystemwechsel frei werden. Vor allem da der Arbeitsspeicher weniger in Anspruch genommen wird, steht jetzt mehr RAM für andere Anwendungen bereit.

http://www.pc-professionell.de/test...__wie_schlaegt_sich_windows_7_in_der_praxis/3
 
Funktioniert der Link bei euch schon?
Ich bekomm immer noch die Meldung, dass die Seite am 15. Juli 2009 freigeschaltet wird...
Wie sieht das eigentlich mit den Steuern aus die da erwähnt sind?
 
Die Steuer-Diskussion ist obsolet und tut eigentlich nichts zur Sache... war ein kleiner Offtopic-Teil ...
 
Wie verhält es sich eigentlich mit einer Vista downgrade XP Version?

Wenn man dem Wortlaut auf der Seite trauen kann, dürfte damit kein Upgrade möglich sein.
 
Falsch. Bei den "Downgrade"-Geräten kaufst du ja trotzdem ein Vista (siehe Lizenzsticker auf der Unterseite des TP). Demnach hast du auch die Upgrad-Möglichkeit auf Windows 7.
 
Hallo !

Da bin ich ja froh das bei Euch der Lenovo-Upgrad Link auch nicht funktionert. Ich hatte schon an mir gezweifelt, weil da ja ab 15.Juli steht. :)

Gruß

jaegermaister
 
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