Importe < 150€ = zollfrei

Raidri

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vielleicht ist das für den ein oder anderen hier interessant ;)

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) auf 150 Euro angehoben. Dies teilte nun der deutsche Zoll auf seiner offiziellen Website mit.

heise


edith sagt, das gilt ab dem 1. Dezember 2008.
 
Hi!

Jup, 22 aber INCL. Versand! Ich denke die 150€ sind auch incl. Versand, aber da lohnt sich das jetzt ja erstrecht! Freu mich schon :D

mfg.
julian
 
hoffen das bis dahin der dollarkurs immernoch so gut bzw evtl sogar noch besser ist... :D
 
also, ich habe mir meinen X32 auch aus den Staaten schicken lassen, die Regeln habe ich im Netz gefunden:
bis 22€ zollfrei, egal ob Geschenk oder normal gekauft
bis 350€ und Geschenk: 13,5 % Steuern
ab 350€ Geschenk und normal gekauft: 19% Steuern!

Somit ist es wirklich empfehlenswert etwas mehr Geld dem Verkäufe ranzubieten, damit er weniger auf den Zollzettel schreibt und das Kreuzchen bei Geschenk macht!
 
Hindert den Zoll trotzdem nicht dran, das Paket aufzumachen und einen Blick reinzuwerfen um anschließend eine grobe Schätzung durchzuführen was der Empfänger dann meist mit einer Benachrichtigung mitgeteilt kriegt.

Nichtsdestotrotz ist eine Freigrenze von 150€ sehr positiv :)
 
Original von CashFlow
also, ich habe mir meinen X32 auch aus den Staaten schicken lassen, die Regeln habe ich im Netz gefunden:
bis 22€ zollfrei, egal ob Geschenk oder normal gekauft
bis 350€ und Geschenk: 13,5 % Steuern
ab 350€ Geschenk und normal gekauft: 19% Steuern!

Das gillt aber AFAIK nur wenn du es mitnimmst. Bei Paketen gillt:

Warenwert+Versand+ggfs Zoll (Bei NBs keinen, Bei Navis z.B. 3,9%)+19%EuSt.
(Waren mit Versand unterhalb von 22€ z.Zt. fällt der Zoll und die EuSt weg!).

mfg.
Julian
 
Top Nachricht: Ab Jahresende günstiger bestellen und seltener zum Zoll. :D

Original von juliankr
Jup, 22 aber INCL. Versand! Ich denke die 150€ sind auch incl. Versand, aber da lohnt sich das jetzt ja erstrecht!

Bleibt offenbar wie gehabt nur mit neuer Grenze: Sobald Warenwert > 150 EUR, fallen EUSt und ggfs. Zoll auf die Summe aus Warenwert und VK an.

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

*ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 Euro

Quelle: Zoll.de
 
Das ist eine wirklich gute Nachricht - schade, dass es noch bis Dez. 2008 dauert.

Ich habe schon oft Pakete unter dem Wert von 22 Euro aus China bestellt. Ohne den lästigen Umweg zur Zollstelle und bei Zahlung mit Kreditkarte / Paypal dauert es nicht wesentlich länger als Transaktionen innerhalb Deutschlands. IdR war das Paket 7 Tage nach Bestellung da.

Diese Regelung könnte eine kleine Revolution einleiten ;)

Die ganzen Tricks von wegen als Geschenk deklarieren werden vom Zoll mit schöner Regelmäßigkeit entlarvt. Die Leute beim Zoll sind vielleicht Beamte und evtl. auch ganz schön unterbeschäftigt, aber dumm sind sie nicht. Theoretisch (wenn sie Zweifel haben, dass das neue T61p nur 150 Euro kostet), können sie auch Nachweise, wie die Ebay-Transaktion, das Händlerangebot verlangen.

Im Gegenzug verliert man erheblich an Versandversicherung, wenn man den offiziellen Wert klein hält. Bei Importen aus den USA/China ist das imho schon relevant.

Gruß, Jan.
 
De facto wird meiner Erfahrung nach zumindest bei Büchern auch jetzt oft auf Kleinsendungen teurer als 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Der Aufwand deckt da ja die Kosten auch nicht.

Ich habe oft englische Bücher (z.B. IT-Bücher) bei amazon.com bestellt, wenn sie inkl. Versand billiger waren als bei amazon.de. Die Sendungen kamen, mit Poststempel versehen, meistens direkt bei mir an, ohne dass ich dem Zoll was berappen musste (Wert meist 40 - 100 Euro).

Gelegentlich wurde ich aber auf's Zollamt zitiert. Das war immer dann, wenn
aus unerfindlichen Gründen jemand das Paket in einen blauen
Postsack eingetütet hatte. Anscheinend macht - aus Sicherheitsgründen? -
der Zoll einen solchen Sack nicht auf. Ich musste ihn dort selbst aufmachen
und dann sah sich der Beamte die Rechnung an. In der Regel musste ich nichts bezahlen, nur einmal wurde ich 11 Euro los, da war der Wert auch bei etwa 150 Euro. (Einfuhrumsatzsteuer für Bücher ist ja nur 7 %.)

Damals war das Hauptzollamt 5 Minuten von meiner Arbeitsstelle. Im Zuge
von Einsparungen wurde dieses Zollamt geschlossen und jetzt müsste ich fast 1 Stunde fahren, was meiner Einfuhrbegeisterung einen Dämpfer gegeben hat.

Gesamtgesellschaftlich betragen die Kosten für die Verzollung von Kleinsendungen ein Mehrfaches der Zolleinnahmen. Angenommen ich brauche mit Fahrzeit jetzt 3 Stunden um dann 20 Euro abzudrücken - ein Witz.

Die Hochsetzung der Freigrenze ist überfällig. Wichtiger wäre aber ein weltweites System, das beim Importieren per Versand den jeweiligen Zoll automatisch d'raufschlägt, sodass keine Behördenwege anfallen. Dann wäre die Erhöhung der Freigrenze gar nicht notwendig.

Ich glaube UPS hat mir Sendungen aus Japan auch direkt verzollt.

hackinger
 
huhu

Hi,

ich habe letzte Woche eine Sendung aus den USA bekommen
(Warenwert: 11 Euro) , und sollte deswegen 30 Km durch die Gegend fahren.

Man kann die PayPal Quittung , Rechnung oder was auch immer man für einen Zahlungsbeleg hat einfach hinschicken. 2 Tage später kam das Päckchen dann per Post an.

Und das ganze nur, weil der Verkäufer keine Zollinhalterklärung draufgeklebt hat.


PS: gestern kam ein Bericht über die Zollstelle in Frankfurt - wofür da unsere Steuergelder verschwendet werden ist ja echt Irre- z.B. sitzt da ein Beamter, der sich den halben Tag CDs mit Erotik anschauen darf (auf einem T23 - armes Notebook!) und wenn es Softerotik ist gehts durch, wenn es ein P*rn* ist, dann wird es vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet.

Und wie kommen die ganzen Filme aus den USA dann hier in die Videotheken ? Die haben echt einen Knall, nach Drogen suchen > ja klar und 100% ig richtig


Was denkt Ihr ?
 
Sehr schön, dann muss ja auch ich seltener zum Zollamt - übrigens hier mal die Originalerklärung vom Zoll:

Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für so genannte Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Damit bleiben Warensendungen (Pakete, Päckchen, Briefe ...), deren Gesamtwert nicht mehr als 150 Euro beträgt, zollfrei.

Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008.

Übrigens: derzeit sind die 22 EURO ohne Porto berechnet; wenn es über die 22 EURO Warenwert geht, fällt auch auf das Porto die Einfuhrumsatzsteuer (19%) an.

Auf Notebooks fallen übrigens keine zusätzliche Zölle an...
 
das mit dem

das mit dem Porto ist reine Abzocke - wenn ich etwas bestelle und wegen dem Warenwert 100 Euro Porto bezahle, warum soll ich auf das Porto noch 19% zahlen ?

Was Beamten alles so einfällt wenn die sich so was ausdenken dürfen,
! kopfschüttel !
 
Original von cunni
Auf Notebooks fallen übrigens keine zusätzliche Zölle an...
In jeder dieser Diskussionen bringt irgendwer den alten Kalauer, dass es sich nicht um Zoll, sondern Einfuhrumsatzsteuer handelt.

Das ändert für den Käufer aber nichts. Denn, wenn Du weitergelesen hättest:
Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.

Gruß, Jan.
 
Original von adam-green
Original von cunni
Auf Notebooks fallen übrigens keine zusätzliche (dh neben der Einfuhrumsatzsteuer) Zölle an...
In jeder dieser Diskussionen bringt irgendwer den alten Kalauer, dass es sich nicht um Zoll, sondern Einfuhrumsatzsteuer handelt.

Das ändert für den Käufer aber nichts. Denn, wenn Du weitergelesen hättest:
Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.

Gruß, Jan.

Jan,
ich verstehe dein Posting nicht ganz. Was genau hätte ich denn verstehen sollen, wenn ich weitergelesen hätte???

Dass auf Waren unter 22 EURO bzw. dann 150 EURO dann auch keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, habe ich doch nie bestritten...

Ich wollte nur klarstellen, dass auf Notebooks (die wohl meist über 150 EUR liegen dürften), auf die Einfuhrumsatzsteuer nicht noch zusätzlich Zoll draufkommt.
 
Original von cunni
Ich wollte nur klarstellen, dass auf Notebooks (die wohl meist über 150 EUR liegen dürften), auf die Einfuhrumsatzsteuer nicht noch zusätzlich Zoll draufkommt.
Ich hätte das weniger drastisch formulieren sollen, sorry. In jeder dieser Diskussionen sagt früher oder später jemand, dass es keinen Zoll gibt, sondern, dass das Einfuhrumsatzsteuer heißt. Ich wollte daraufhin weisen, dass diese Terminologie niemandem hier weiterhilft, sondern im Ergebnis nichts ändert. Auch die Einfuhrumsatzsteuer fällt unter 150 Euro weg.

Dass Du auf was ganz anderes hinweisen wolltest, nämlich darauf, dass der Zoll nicht zur Einfurhrumsatzsteuer hinzukommt habe ich missverstanden. Mein Fehler.

Gruß, Jan.
 
Original von adam-green
Original von cunni
Ich wollte nur klarstellen, dass auf Notebooks (die wohl meist über 150 EUR liegen dürften), auf die Einfuhrumsatzsteuer nicht noch zusätzlich Zoll draufkommt.

Dass Du auf was ganz anderes hinweisen wolltest, nämlich darauf, dass der Zoll nicht zur Einfurhrumsatzsteuer hinzukommt habe ich missverstanden. Mein Fehler.

Blöd ist heute, daß der EUSt-Satz nicht einheitlich zB. 19% beträgt. So sind zB. bei Flippern andere Sätze fällig, als bei anderem Elektronikkrimskrams. Durchschaubar für einen Laien ist das nicht. Urigerweise fällt bei einem Flipper keine Leuchtmittelsteuer an (und da sind locker über 100 Glühlampen drin) - während bei einem Auto der Quatsch zusätzl. versteuert werden muß...

Und EU ist auch nicht EU... die Einfuhr eines Segelbootes aus einem Nicht-EU-Land nach Holland ist mit weniger Steuer beaufschlagt, als in Dtl. - das Boot kann aber anschl. steuerneutral nach Dtl. verkauft werden, da EUSt ja bereits gezahlt wurde...

Und uns will man weismachen, daß eine ESt-Erklärung irgendwann 'mal auf einen Bierdeckel passt :rolleyes:
 
Original von adam-green


Dass Du auf was ganz anderes hinweisen wolltest, nämlich darauf, dass der Zoll nicht zur Einfurhrumsatzsteuer hinzukommt habe ich missverstanden. Mein Fehler.

Gruß, Jan.

Ja, genau, das wollte ich. Wieder mal ein klassischer Fall von Missverständnis. Hatte schon an meiner geistigen Gesundheit gezweifelt... aber nein, lassen wir das Thema ;)

Beste Grüße,
Cunni
 
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