Ortseingangsschild und seine Rechte?

scubafat

New member
Registriert
4 Okt. 2007
Beiträge
72
Ich habe für eine Kunden Homepage das Ortseingangsschild des Kundenstandorts fotografiert. Bestehen für solch ein Schild irgentwelche Rechte, wodurch es eher besser ist es nicht online zu stellen?
 
Es darf nurnoch mit 50Mbit gefahren werden und das Rechtssurfgebot ist aufgehoben.

Nein, im ernst, ich hab bis jetzt viele Homepages gesehen, die es so gemacht haben und noch nie davon gehört, dass jemand namensrechtlich Verklagt wurde.

Nichtsdestotrotz ist (d)ein Anwalt der Ansprechpartner für solche Sachen und nicht ihrgendeine Computercommunity.
 
Nun ja, wegen jeden Mist kann ich ja auch nicht meinen Anwalt anrufen. Aber in Foren wie hier treiben sich ja auch genug Anwälte rum :D

Es geht da ja nichteinmal und Schilder von München oder Berlin. Es handelt sich um ein Schild von einem Nest mit 250 Einwohnern.
Aber da ja im Internet munter und fröhlich abgemahnt wird, bin ich halt vorsichtig.
 
Solange Du das Foto selbst gemacht hast und nicht von einem anderen Fotografen geklaut hast, sollte es kein Problem geben.

Auch eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ist unwahrscheinlich ;) :D
 
Nur wenn ausgerechnet in diesem Nest ein arbeitsloser Anwalt sitzt, der sich besser auskennt als ich, dann ght sowas eventuell schief. Aber Danke schonmal!
 
Wenn der arbeitslose Anwalt Dir schreiben sollte, verlangst Du einfach die unterschrieben Vollmacht vom Schild 8)

Aber mal im Ernst.. der Grund "Habe schon viele gesehen die das machen" zählt nicht so richtig.. Es benutzen auch viele irgendwelche Stadtpläne und trotzdem wird das teuer ;)

Solange es Dein Bild ist, ist es kein Problem. Du darfst ja auch den Kölner Dom fotografieren.. Ein Problem könnte nur sein, wenn eine Person drauf ist, die nicht veröffentlicht werden möchte. Ein Gegenstand hat aber kein Persönlichkeitsrecht ;)

In der c't war zu dem Thema vor einiger Zeit mal ein Artikel.. Vielleicht mal bei heise suchen, falls Du noch weitere Fragen hast..
 
Original von scubafat
Nur wenn ausgerechnet in diesem Nest ein arbeitsloser Anwalt sitzt, der sich besser auskennt als ich, dann ght sowas eventuell schief. Aber Danke schonmal!

gibts noch arbeitslose Anwälte? :)
 
Aber mal im Ernst.. der Grund "Habe schon viele gesehen die das machen" zählt nicht so richtig.. Es benutzen auch viele irgendwelche Stadtpläne und trotzdem wird das teuer

jaein. beachte bitte meinen kompletten post:

Nein, im ernst, ich hab bis jetzt viele Homepages gesehen, die es so gemacht haben und noch nie davon gehört, dass jemand namensrechtlich Verklagt wurde.

der vergleich mit den stadtplänen hinkt insoweit, dass dort schon viele verklagt wurden, die die veröffentlichung mit dem karteninhaber nicht abgesprochen habem.

gibts noch arbeitslose Anwälte? :)

http://www.ndrtv.de/doku/20020717_anwaelte_pfusch.html

Zitat aus o.g. Artikel: immerhin 40 Prozent leben am Existenzminimum

es gibt genug unterbeschäftigte/arbeitslose anwälte. wobei es immer mehr anwälten immer besser geht, seitdem sie geschickt das internet mit abmahnungen fluten.
 
Nicht abgesprochen ist gut ;) "Hey TomTom ich pack dann mal Deine Karten auf meine Seite, ne!" ;-P


Das bisher keiner verklagt wurde, hat ja nichts zu heissen.. Wenn eine Quelle erschöpft ist suchen sich die Geier das nächste.. Aber das selbstfotografierte Ortsschild sollte unproblematisch sein.
 
Original von scubafat
Nur wenn ausgerechnet in diesem Nest ein arbeitsloser Anwalt sitz.
Dann zeigst Du ihn an wegen Schwarzarbeit! Er ist ja arbeitslos, also kann er Dir auch nicht offiziell schreiben...... :D
 
Ich plädiere dafür, das jedes arbeitslose Ortseingangsschild seinen Anwalt bekommt ! äh oder umgekehrt :D
 
Bau es dir doch einfach nach. Die Schrift heisst "DIN".
thinkpadforumdepr4.gif

G.
 
Prinzipiell wäre ein nachgemachtes möglich. Nur auf dem Foto ist im Hintergrund was zu sehen, was für den Homepageinhaber werbewirksam ist.

Aber danke allen nochmal.
 
Wenn es eine 250-Seelen Gemeinde ist, sollte es doch zumindest möglich sein, nen Einzeiler vom Bürgermeister zu bekommen.

Im übrigen könnte das helfen, hab jetzt aber nicht genau nachgeforscht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

edit (aus genannter Seite):
Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.
 
das einzige, was da probleme machen konnte, wäre ein urheberrechtlich geschützter name des dorfes, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

es gibt nämlich städte, die ihren namen geschützt habe, hier kann ich st.moritz nennen (ist zwar in der schweiz, kanns aber auch in deutschland geben)


gruß in't huus

gatasa
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben