Original von HFB
Hallo zusammen,
das scheint ja ein besonders ergiebiges Thema zu sein. Ich empfehle nach wie vor, sich mal die Garantiebedingungen von Lenovo durchzulesen. Wenn etwas nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist es grundsätzlich erlaubt, solange es sachgemäß erfolgt. Ich konnte einen solchen Ausschluß nicht finden und zitiert hat etwas derartiges bis dato auch niemand in diesem Thread.
Vielleicht noch etwas Grundsätzliches zu dem leider oft auch falsch benutzten Begriff Garantie. Gerne werden ja Garantie und Gewährleistung verwechselt oder vermischt. Die Garantie ist eine freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Herstellers oder Händlers, die Gewährleistung wird durch das Gesetz geregelt und bezieht sich auf die Mängelfreiheit einer Sache beim Besitzübergang. Den meisten hier geht es ja wohl darum, daß sie, sollte ihr Notebook einen Schaden oder Mangel haben (der natürlich nicht durch Einbau des anderen Prozessors entstanden ist!), diesen möglichst kostenfrei beheben lassen können. Hierfür braucht man keine Garantie, dafür reicht auch die gesetzlich geregelte und nicht ausschliessbare Gewährleistung von zwei Jahren. Einen Haken hat das Ganze natürlich und das ist die Sache mit der Beweislast. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf geht man nach gängiger Rechtsauslegeung davon aus, daß der Mangel schon bei Übergabe der Ware bestand, sprich da muss der Hersteller dem Kunden beweisen, daß dem anders war. Danach kehrt sich sich die Beweislast um, sprich der Kunde muss beweisen, daß der Mangel schon vorher bestand, was in der Praxis meist etwas problematisch ist.
Im ersten halben Jahr besteht also fast kein Unterschied zur ohnehin nur einjährigen Garantie bei Lenovo, im zweiten halben Jahr wohl, da man dann die Mängelbehaftung schon beim Kauf selbst beweisen muss.
Wieso nun so viel Text?
Hier zieht sich ein Thread schon über so viele Seiten und warum das eigentlich? Wegen eines halben Jahres, in welchem nennenswerte Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bestehen. Für die ganz Vorsichtigen empfiehlt sich also der Prozessortausch nach einem Jahr, da ist es sowieso egal, für die mittel Vorsichtigen möglichst bald nach Kauf, so daß man gewährleistungsmässig noch in der Beweislastphase des Herstellers liegt. Nur für die Ungeduldigen empfiehlt sich auch die Zeit zwischen siebten und zwölften Monat unter Berücksichtigung der genannten Risiken.
Für alle gleichermassen gilt jedoch, wer beim Auswechseln welches Teils auch immer schlampt und einen Schaden verursacht, für den gibt es weder Garantie noch Gewährleistung.
Gruss
HFB