CPU N200 aufrüsten

Naja es gibt halt Leute die haben nichts besseres zu tun als Rechtschreibfehler zu zählen. In den vielen Fehlern war übrigens eine Frage versteckt, die hätte man auch beanworten können.
ich weiß es ist einfacher die fehler zu zählen.

Auf jeden Pfall hat es sich erledigt ich weiß es jetz, in meinem Lenovo ist der 965PM verbaut es wird angegeben das er 800 FSB kann. Also wird es wohl funzen.
 
@Yonah

Bei Deiner Ausdrucksweise fällt mir nur der schöne Spruch ein
'Wir haben zwar alle den gleichen Himmel, aber nicht den gleichen Horizont'
Zur Erweiterung Deines Horizonts empfehle ich Dir, einmal die Garantiebestimmungen von Lenovo durchzulesen, falls Dir ein dreiseitiger juristischer Text zuzumuten ist. Anschliessend erklärst Du mir dann, wo dort steht, daß Du die CPU nicht tauschen darfst. Wundersamerweise stehen dort so Dinge, wie:
'Kann der Fehler mithilfe einer durch den Kunden austauschbaren Funktionseinheit (“CRU”), z.B. Tastatur, Maus, Lautsprecher, Speicher, Festplattenlaufwerk, Port-Replikator und andere leicht austauschbare Teile, behoben werden, liefert der Service-Provider dem Kunden die CRU zur Eigeninstallation'
Will heissen, ist die CPU kaputt, schickt dir Lenovo 'ne Neue, die Du selber einbauen darfst, warum soll man das Teil also nicht sachgemäß aufrüsten dürfen?
Da es aber Kunden gibt, deren Fähigkeiten beim Austausch von PC Komponenten ungefähr Deinen Fähigkeiten beim Recherchieren und anschliessendem Posten von Beiträgen entsprechen, versuchen viele Hersteller diese Bastelei auszuschliessen. Rechtens ist das deswegen noch lange nicht.
Gruss
HFB
 
@Yonah
Ach ja, eines noch. Hinsichtlich der Rechschreibfehler (von der Interpunktion will ich mal gar nich nicht reden) in Deinen eigenen Posts lohnt sich der VHS Kurs für Dich auch :).
Vielleicht erinnerst Du Dich ja an die Geschichte mit dem Glashaus und den Steinen...
Gruss
HFB
 
so, nach den paar "unschönen" Kommentaren hier nochmal was zum Thema.

Gestern ist der neue T7500 angekommen und ich hatte mir vorgenommen eine kleine Umbauanleitung mit Bildern zu erstellen. Der Umbau war allerdings so einfach und so schnell erledigt, dass ich dann doch auf Bilder verzichtet habe.
Ein CPU Wechsel bei einem Desktop Rechner ist dagegen kompliziert bzw. das N200 ist wirklich sehr Service-freundlich aufgebaut.

Das Lenovo "rennt jetzt wie Sau" ;-)

Gruß,

Xtoph

P.S.: Jemand Interesse an einem T5250 (Core2Duo mit 1.5 GHz)? ;-)
 
Original von HFB

'Kann der Fehler mithilfe einer durch den Kunden austauschbaren Funktionseinheit (“CRU”), z.B. Tastatur, Maus, Lautsprecher, Speicher, Festplattenlaufwerk, Port-Replikator und andere leicht austauschbare Teile, behoben werden, liefert der Service-Provider dem Kunden die CRU zur Eigeninstallation'
Will heissen, ist die CPU kaputt, schickt dir Lenovo 'ne Neue, die Du selber einbauen darfst, warum soll man das Teil also nicht sachgemäß aufrüsten dürfen?
Da es aber Kunden gibt, deren Fähigkeiten beim Austausch von PC Komponenten ungefähr Deinen Fähigkeiten beim Recherchieren und anschliessendem Posten von Beiträgen entsprechen, versuchen viele Hersteller diese Bastelei auszuschliessen. Rechtens ist das deswegen noch lange nicht.
Gruss
HFB

Die CPU ist kein CRU-Teil und ist daher nicht dafür vorgesehen vom Kunden getauscht zu werden. Zudem kann hier nicht von "leicht" auszutauschenden Teilen gesprochen werden, da in der Regel die komplette Zerlegung des Gerätes notwendig ist, demnach wäre jedes Teil leicht zu tauschen und Lenovo könnte den Service komplett dem, Kunden überlassen.
Auch ist es rechtens wenn Lenovo die Garantie ausschließt, da der Hersteller die Garantiebestimmungen auslegen darf wie er möchte, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterlegen. Ganz im Gegensatz zur Gewährleistung, die hier aber keine Rolle spielt, da sie gegenüber dem Händler und nicht gegenüber dem Hersteller besteht.
Die von Dir angesprochenen Urteile würden mich daher sehr interessieren.
 
Nachtrag: Leider inhaltlich fast identischer Post mit T42p
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@ HFB

Den Unterschied zwischen CRU und FRU kennst Du aber schon?

Die Prozessoren sind meines Wissens nach FRUs und ein Wechsel durch den Kunden ist gerade nicht vorgesehen.

Gehen tut natürlich vieles, aber ob dadurch nicht doch die Garantie erlischt, möchte ich nicht erst vor Gericht erfragen müssen, wenn sich der Hersteller trotz der von Dir erwähnten Urteile querstellt.
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Original von T42p
[Auch ist es rechtens wenn Lenovo die Garantie ausschließt, da der Hersteller die Garantiebestimmungen auslegen darf wie er möchte,
...
Na das geht auch wieder zu weit. Es gelten die Garantiebestimmungen, welche der Hersteller bei Vertragsschluß für Dein Gerät vorgesehen hat. (§ 443 BGB)
Er kann zwar seine Garantiebestimmungen ändern, aber dadurch ändert sich nichts an den Bedingungen zu einem schon erworbenen Gerät.
Und ich bezweifle, daß im Streitfall die Auslegung der Bestimmungen allein beim Hersteller liegt.

Original von T42p
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterlegen.
Na ja immerhin enthält § 477 BGB ein paar Vorgaben zu Form/Inhalt und Wirksamkeit. Und wenn er sie schon gibt, muß er sich auch in vollem Umfang dran halten (s.o.).
 
Gemeint war nicht, dass der Hersteller die Garantiebedingungen nach dem Kauf beliebig verändern darf, sondern dass der Hersteller über Umfang und Ausschlussgründe (bei Festlegung der Garantiebestimmungen) frei entscheiden kann, eben weil es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Dass er sich dabei an geltendes Vertragsrecht etc. halten muss, und zugesicherte Leistungen erbringen muss ist klar.
Wenn der Hersteller die Garantie aber ausschließt weil der Kunde in Eigenregie Teile ausgetauscht hat die dafür nicht vorgesehen sind (und dies ist bei Lenovo der Fall), so ist dies meines Wissens nach völlig rechtens. Daher warte ich ja so gespannt auf die erwähnten Gerichtsurteile.
 
@ T42p
Dann hatte ich Deine Aussagen in der Tat fehlinterpretiert. Womit sich nun auch der zweite, nachträglich eingeführte, Teil meines Posts inhaltlich mit Deinem deckt.

Warten wir nun mit Spannung die Nennung der erwähnten Urteile ab. :D

P.S.: Habe bei den harten Worten hier im Post extra auf meine Kommasetzung geachtet. Hoffe es stimmt alles. :rolleyes:
 
Nun, ich glaube nicht dass wir noch ne Antwort bekommen ;)
 
Hallo zusammen,
das scheint ja ein besonders ergiebiges Thema zu sein. Ich empfehle nach wie vor, sich mal die Garantiebedingungen von Lenovo durchzulesen. Wenn etwas nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist es grundsätzlich erlaubt, solange es sachgemäß erfolgt. Ich konnte einen solchen Ausschluß nicht finden und zitiert hat etwas derartiges bis dato auch niemand in diesem Thread.
Vielleicht noch etwas Grundsätzliches zu dem leider oft auch falsch benutzten Begriff Garantie. Gerne werden ja Garantie und Gewährleistung verwechselt oder vermischt. Die Garantie ist eine freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Herstellers oder Händlers, die Gewährleistung wird durch das Gesetz geregelt und bezieht sich auf die Mängelfreiheit einer Sache beim Besitzübergang. Den meisten hier geht es ja wohl darum, daß sie, sollte ihr Notebook einen Schaden oder Mangel haben (der natürlich nicht durch Einbau des anderen Prozessors entstanden ist!), diesen möglichst kostenfrei beheben lassen können. Hierfür braucht man keine Garantie, dafür reicht auch die gesetzlich geregelte und nicht ausschliessbare Gewährleistung von zwei Jahren. Einen Haken hat das Ganze natürlich und das ist die Sache mit der Beweislast. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf geht man nach gängiger Rechtsauslegeung davon aus, daß der Mangel schon bei Übergabe der Ware bestand, sprich da muss der Hersteller dem Kunden beweisen, daß dem anders war. Danach kehrt sich sich die Beweislast um, sprich der Kunde muss beweisen, daß der Mangel schon vorher bestand, was in der Praxis meist etwas problematisch ist.
Im ersten halben Jahr besteht also fast kein Unterschied zur ohnehin nur einjährigen Garantie bei Lenovo, im zweiten halben Jahr wohl, da man dann die Mängelbehaftung schon beim Kauf selbst beweisen muss.
Wieso nun so viel Text?
Hier zieht sich ein Thread schon über so viele Seiten und warum das eigentlich? Wegen eines halben Jahres, in welchem nennenswerte Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bestehen. Für die ganz Vorsichtigen empfiehlt sich also der Prozessortausch nach einem Jahr, da ist es sowieso egal, für die mittel Vorsichtigen möglichst bald nach Kauf, so daß man gewährleistungsmässig noch in der Beweislastphase des Herstellers liegt. Nur für die Ungeduldigen empfiehlt sich auch die Zeit zwischen siebten und zwölften Monat unter Berücksichtigung der genannten Risiken.
Für alle gleichermassen gilt jedoch, wer beim Auswechseln welches Teils auch immer schlampt und einen Schaden verursacht, für den gibt es weder Garantie noch Gewährleistung.
Gruss
HFB
 
Original von HFB
Hallo zusammen,
das scheint ja ein besonders ergiebiges Thema zu sein. Ich empfehle nach wie vor, sich mal die Garantiebedingungen von Lenovo durchzulesen. Wenn etwas nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist es grundsätzlich erlaubt, solange es sachgemäß erfolgt. Ich konnte einen solchen Ausschluß nicht finden und zitiert hat etwas derartiges bis dato auch niemand in diesem Thread.
Vielleicht noch etwas Grundsätzliches zu dem leider oft auch falsch benutzten Begriff Garantie. Gerne werden ja Garantie und Gewährleistung verwechselt oder vermischt. Die Garantie ist eine freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Herstellers oder Händlers, die Gewährleistung wird durch das Gesetz geregelt und bezieht sich auf die Mängelfreiheit einer Sache beim Besitzübergang. Den meisten hier geht es ja wohl darum, daß sie, sollte ihr Notebook einen Schaden oder Mangel haben (der natürlich nicht durch Einbau des anderen Prozessors entstanden ist!), diesen möglichst kostenfrei beheben lassen können. Hierfür braucht man keine Garantie, dafür reicht auch die gesetzlich geregelte und nicht ausschliessbare Gewährleistung von zwei Jahren. Einen Haken hat das Ganze natürlich und das ist die Sache mit der Beweislast. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf geht man nach gängiger Rechtsauslegeung davon aus, daß der Mangel schon bei Übergabe der Ware bestand, sprich da muss der Hersteller dem Kunden beweisen, daß dem anders war. Danach kehrt sich sich die Beweislast um, sprich der Kunde muss beweisen, daß der Mangel schon vorher bestand, was in der Praxis meist etwas problematisch ist.
Im ersten halben Jahr besteht also fast kein Unterschied zur ohnehin nur einjährigen Garantie bei Lenovo, im zweiten halben Jahr wohl, da man dann die Mängelbehaftung schon beim Kauf selbst beweisen muss.
Wieso nun so viel Text?
Hier zieht sich ein Thread schon über so viele Seiten und warum das eigentlich? Wegen eines halben Jahres, in welchem nennenswerte Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bestehen. Für die ganz Vorsichtigen empfiehlt sich also der Prozessortausch nach einem Jahr, da ist es sowieso egal, für die mittel Vorsichtigen möglichst bald nach Kauf, so daß man gewährleistungsmässig noch in der Beweislastphase des Herstellers liegt. Nur für die Ungeduldigen empfiehlt sich auch die Zeit zwischen siebten und zwölften Monat unter Berücksichtigung der genannten Risiken.
Für alle gleichermassen gilt jedoch, wer beim Auswechseln welches Teils auch immer schlampt und einen Schaden verursacht, für den gibt es weder Garantie noch Gewährleistung.
Gruss
HFB

1.) Wie Du selbst schreibst findet nach 6 Monaten bei der gesetzlichen Gewährleistung eine Beweislastumkehr statt, so dass sie danach für den Endverbraucher in der Regel wertlos ist.
2.) Gilt die Gewährleistung gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Erzähl mal einem kleinen Internet-Shop dass Du am Gerät rumgebastelt hast, es anschließend einen Defekt hatte und Du es nun auf Gewährleistung (also auf Kosten des Händlers) reparieren lassen willst, der wird Dir was husten. So viel zu Theorie und Praxis.
3.) Schließt Lenovo die Garantie aus wenn Änderungen am Gerät vorgenommen werden, man sollte die Garantiebestimmungen schon etwas genauer lesen.

Auszug aus den Garantiebestimmungen:

Gewährleistungsausschluss:

Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
-Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Softwareprogramme, die mit der Maschine geliefert werden;
-Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung durch
den Kunden verursacht wurden;
-Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die Lenovo nicht verantwortlich ist; und
-Produkte anderer Hersteller, einschließlich der Produkte, die Lenovo auf Kundenanfrage hin zusammen mit einer Lenovo Maschine beschafft
und bereitstellt oder in eine Lenovo Maschine integriert.
Bei Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern auf der Maschine oder den Maschinenteilen erlischt die Gewährleistung.

Unsachgemäße Handhabe oder Wartung wird extra ausgeschlossen. Änderungen ebenfalls, dort stehts nichts davon dass nur unsachgemäß durchgeführte Änderungen zum Erlöschen der Garantie führen würden. Sobald Du ein Gerät nach Deinen Wünschen umbaust erlischt die Herstellergarantie, das ist bei fast allen Elektroaktikeln der Fall!

Wer den kompletten Gewährleistungstext lesen will, kann das hier tun: ftp://ftp.software.ibm.com/pc/pccbbs/thinkcentre_pdf/lenovo_solw_ger.pdf
 
@T42p
Danke für den Hinweis, dennoch, wer lesen kann ist stark im Vorteil. Das von Dir hervorgehobene bezieht sich darauf, daß geändertes nicht unter die Gewährleistung fällt, nicht daß Änderungen die Gewährleistung ausschliessen... genauso wenig wie nachträglich installierte Software, die ja im gleichen Kontext erwähnt wird.
Gruss
HFB
P.S.
... und es bezieht sich auf Schäden, die durch Änderungen entstehen, was ja auch logisch ist!
 
Ein Hersteller wird sich immer darauf berufen dass die Schäden durch die Änderungen entstanden sind die vom Kunden vorgenommen wurden. Genaugenommen kann man ihm das auch nicht verübeln, da oft nicht mehr zu klären ist wodurch der Schaden nun entstanden ist. Natürlich kann man das vor Gericht klären, ob das jedoch lohnt steht auf einem anderen Blatt.

Die Lenovo-Hotline wird Dir bestätigen, dass Herumbasteln am Gerät zum Erlöschen der Garantie führt. Theorie und Praxis halt...
 
@T42p
Mal Hand aufs Herz, was denkst Du denn, was für Mitarbeiter an der Lenovo Hotline sitzen? Ausgebildete Juristen und Vertragsspezialisten sicher nicht. Insofern ist es mir auch relativ egal, was man mir dort zu diesen Dingen zu sagen hat.
Ich würde zu diesem Thema nicht so viel schreiben, wenn ich nicht wüsste wovon ich spreche und dies nicht nur wegen zweier abgeschlossener fachbezogener Studiengänge, sondern auch aus einer über 20 Jahre währenden Erfahrung als Unternehmer, in denen ich noch nie einen Prozess gegen einen Kunden verloren habe.
Du hast es indirekt selbst gesagt, es ist im Interesse der meisten Hersteller, entstandene Schäden möglichst auf den Kunden abzuschieben. Am Besten erschreckt man den Kunden so, daß er gar nicht auf die Idee kommt, einen Mangel anzumahnen. Und aus diesem Grund stehen in solchen Bedingungen halt auch Dinge, die nicht zwingend haltbar sind, falls jemand tatsächlich juristisch dagegen vorgeht.
Nehmen wir mal ein praktisches Beispiel. Du baust einen Prozessor ein, den Lenovo in leistungsstärkeren Varianten des N200 selbst verbaut und verkauft. Dann geht Deine HDD kaputt. Wie bitte soll denn da ein Kausalzusammenhang mit Deinem Prozessortausch hergestellt werden, der Lenovo von der Gewährleistung entbindet???
Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich Dir sagen, daß sich in den vergangenen Jahren bei vielen Herstellern und Lieferanten leider eine neue und wenig schöne Unternehmenskultur manifestiert hat, die Mängelrügen der Kunden einfach aussitzt. Es hat sich nämlich gezeigt, daß die wenigsten Kunden dann tatsächlich ihr Recht durchsetzen und es ist oftmals billiger, diese wenigen Klagewilligen aussergerichtlich abzufinden, als sich mit allen Mängeln auseinanderzusetzen.
Abschließend würde ich sagen, jeder muss selber wissen, was er tut. Im Zweifel helfen eine Rechtschutzversicherung und hat man die nicht, unter Umständen auch Verbraucherzentralen.
Gruss
HFB
 
Ich glaube Du weißt nicht worauf ich hinaus will. Die Garantieleistung seitens Lenovo ist freiwilliger Natur, und entsprechend kann Lenovo Reparaturen ablehnen wenn Lenovo der Ansicht ist dass ein Garantieausschlußgrund besteht. Zudem hat Lenovo nicht umsonst CRU-Teile definiert, die für den Austausch durch den Endbenutzer vorgesehen sind.
Da kannst Du juristisch noch so spitzfindig vorgehen, gegenüber dem Hotliner der Deine Reparaturauftrag annimmt oder ablehnt hast Du keinerlei Handhabe.
Wie ein Gericht über die Sache entscheiden würde ist fraglich und steht auch nicht zur Debatte, da der Klageweg keine praktikable Lösung (Kosten, Dauer, Zeitaufwand) für die meisten Leute darstellen dürfte.

Ich bin auch gar nicht der Ansicht dass der Hersteller (nicht Händler) Schäden auf den Kunden abwälzen möchte, da hast Du mich falsch verstanden. Der Hersteller muss sich teils vor dem Kunden schützen, denn was hier im Forum schon durch Unverstand von einigen Benutzern kaputtgemacht wurde geht auf keine Kuhhaut.
Dein Beispiel ist besonders günstig gewählt, meist ist es aber nicht so eindeutig, denn das am häufigsten getauschte Bauteil ist das System-Board mit ca. 40-50%. Defekte an solch einen komplexen Bauteil sind nur in Ausnahmefällen nachvollziehbar, repariert werden System-Boards daher auch nicht, sondern sofort getauscht. Wenn der Hersteller dann bemerkt, dass der Kunde das Gerät verändert hat, kann er sich auf o.g. Ausschlußklausel berufen und die kostenlose Reparatur auf Garantie ablehnen. Der Endverbraucher hat dagegen keinerlei Handhabe, da er das Gegenteil nicht beweisen können wird. Somit bliebe wieder nur der Klageweg mit ungewissem Ausgang.
 
Original von T42p
Ich glaube Du weißt nicht worauf ich hinaus will. Die Garantieleistung...

Und ich glaube Du weisst nicht, worauf er hinaus will. Die Garantieleistungen? Ich sag nur Sachmängelhaftung. Und hört bitte auf, hier die Verbraucher zu verunsichern, ist ja kaum zum Aushalten, dieses Einschleimen beim Hersteller und die versuchte Rechtfertiung seiner fragwürdigen Praktiken. Klar besteht hier ein Interessenskonflikt zwischen Hersteller und Kunden, klar sieht es der Hersteller nicht gern, dass der Kunde sich ein günstigeres Gerät aus der Modellreihe kauft und es dann nachträglich aufrüstet, denn dadurch entgeht ihm nämlich Umsatz. Und du solltest dich fragen, auf wessen Seite du in diesem Interssenskonflikt stehst. Gerade in Zeiten des Internets und somit der Foren und des schnellen, weltweiten Informationsaustausches sind die Verbraucher nämlich alles als wehrlos gegenüber den Konzernen, daher verstehe ich auch deine Angstmacherei nicht. Es gibt keinen Grund, sich als Kunde wie ein Verbrecher behandeln zu lassen, der etwas Ungesetzliches tat, indem er sein Eigentum wie sein Eigentum behandelte und sich nicht vom Hersteller bevormunden lässt. Einige hier sollten echt mal ihr Weltbild hinterfragen. Hier posten wohl weitaus mehr Kunden und daher sollte dies auch ein Forum von Kunden für Kunden sein und keine Interessensvertretung von Lenovo oder sonst einem Grosskonzern.
 
Es geht hier nicht darum auf wessen Seite man steht, sondern darum den Klageweg zu vermeiden, ist das so schwer zu begreifen? Meine Warnung ist daher keine Angstmacherei sondern der bloße Hinweis dass man die wertvolle Herstellergarantie verliert. Wer meint an seinem Gerät rumbasteln zu müssen kann das doch gerne tun so lange er sich über die Konsequenzen im Klaren ist.

Hier wurde aber behauptet es würde keine Auswirkungen auf die Garantie haben wenn man nicht CRU-Teile selbst tauscht, und das ist schlicht und ergreifend falsch. Ich möchte euch mal sehen wenn das betroffene Forenmitglied dann hier Schadenersatzansprüche stellt oder sich beschwert.
 
Können wir die leidige Diskussion ob Garantie/nicht Garantie, Gewährleistung/keine Gewährleistung, CRU/FRU an dieser Stelle nicht mal beenden bzw. einen eigenen Thread spendieren!?

Ich wollte ursprünglich nur wissen, welche CPU passt und ob schon jemand Erfahrungen mit einem CPU-Tausch hat. Mir war bewusst und ich wurde ja auch in der ersten Antwort darauf hingewiesen, dass es bei einem Tausch zu Problemen mit der Garantie kommen könnte!
Die passende CPU habe ich ja Dank der Hilfe von HFB inzwischen gefunden und den Tausch unter Beachtung der entsprechende Maßnahmen an einem ESD-Arbeitsplatz durchgeführt.
Mein n200 läuft bestens mit der neuen CPU und ich habe noch soviel Verstand, dass ich mich bei entsprechenden Problemen weder beschweren noch Schadensersatzansprüche stellen müsste!

Gruß,

Xtoph
 
Original von xtoph
Können wir die leidige Diskussion ob Garantie/nicht Garantie, Gewährleistung/keine Gewährleistung, CRU/FRU an dieser Stelle nicht mal beenden bzw. einen eigenen Thread spendieren!?

Ich wollte ursprünglich nur wissen, welche CPU passt und ob schon jemand Erfahrungen mit einem CPU-Tausch hat. Mir war bewusst und ich wurde ja auch in der ersten Antwort darauf hingewiesen, dass es bei einem Tausch zu Problemen mit der Garantie kommen könnte!
Die passende CPU habe ich ja Dank der Hilfe von HFB inzwischen gefunden und den Tausch unter Beachtung der entsprechende Maßnahmen an einem ESD-Arbeitsplatz durchgeführt.
Mein n200 läuft bestens mit der neuen CPU und ich habe noch soviel Verstand, dass ich mich bei entsprechenden Problemen weder beschweren noch Schadensersatzansprüche stellen müsste!

Gruß,

Xtoph

Freut mich, dass es geklappt hat. Und bitte zögere nicht, im Falle eines Defektes auf Sachmängelhaftung im Rahmen der Gewährleistungspflicht... ok, ich hör schon auf! ;)
 
Nochmal: Die Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler.
Und die Beweislastumkehr wurde denke ich oft genug erwähnt.
 
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