Neues Urteil zu Hehlerware von ebay !

Das erstinstanzliche Urteil hatte ja recht weite Kreise gezogen (diese Woche auch im Printspiegel) und es wird in dem Artikel imho nicht ganz zu Unrecht als "Gaga-Urteil" bezeichnet.

Es geht ja um die Frage, ob der Käufer bei Ebay vorsätzlich Hehlerei begangen hat. Vorsatz liegt in der Form von "bedingtem Vorsatz" auch dann vor wenn man die Möglichkeit (dass der Artikel aus einer Straftat stammt) billigend in Kauf nimmt. Um das festzustellen greifen die Gerichte auf Indizien zurück.

Daher sollte man als Käufer bei verdächtig niedrigen Sofortkauf-Angeboten vorsichtig sein. Ich kann mir schon vorstellen, dass folgendes Indiz bei Neugeräten plausibel ist: Wer einen Artikel (in Kenntnis der Marktlage, wovon man ausgehen kann) zu z.B. einem Drittel des tatsächlichen Preises kauft muss damit rechnen, dass der Artikel aus z.B. einem Diebstahl kommt.

Bei Gebrauchtgeräten sehe ich das persönlich wieder anders, weil dort allg. eine große Unsicherheit über den richtigen Preis herrscht, wie ja unser Marktplatz zeigt. Dort müssten dann imho noch zusätzliche Indizien wie z.B. ein verräterischer Bruch am Kensington Lock oder ein Bios Passwort hinzukommen.

Soweit meine Meinung (!) zu diesen höchst interessanten und praxisrelevanten Entscheidungen.

Gruß, Jan.
 
in dem Fall war es aber ein wenig anders da der STARTPREIS niedrig war.
Von einer sofort Kaufen option ist mir nix bekannt.
 
Richtig.

In dem Fall hat die Richterin folgende Indizien als ausreichend erkannt (steht aber auch gut im Artikel):

- Startpreis ab 1 Euro
- Endpreis niedrig
- Verkäufer aus Polen

Dass das "Gaga"-Indizien sind sieht man auf den ersten Blick und muss man eigentlich nicht diskutieren. Die meisten Auktionen starten ab 1 Euro, etc.

Ich wollte aber nicht über den Fall schreiben, sondern darüber, wie die Rechtslage meiner Meinung (ich weiß es nicht, sondern meine nur) jetzt aussieht. Bei verdächtig niedrigen Sofort-Kaufen Startpreisen (ein Drittel oder weniger) von Neugeräten sehe ich die Gefahr, dass man sich der Hehlerei strafbar machen kann.

Ich wäre auf jeden Fall in solchen Fällen sehr vorsichtig. Insbesondere würde ich niemandem empfehlen, Geräte mit Bios Passwörten, Kensington Lock Brüchen, etc. per Sofort-Kaufen zu kaufen. In den meisten Fällen wird es sicher gut gehen. Aber es KANN halt sein, dass das Gerät aus einer Straftat stammt. Und wenn dann die Polizei den Fall verfolgt....

Gruß, Jan.
 
Original von adam-green
Bei verdächtig niedrigen Sofort-Kaufen Startpreisen (ein Drittel oder weniger) von Neugeräten sehe ich die Gefahr, dass man sich der Hehlerei strafbar machen kann.

Ich denke auch, dass das die eigentliche Botschaft an die geilen Schnäppchenjäger ist.

Eine Auktion, die bei 1 ? anfängt, ist etwas anderes.

Edith sagt, dass aber auch die bei 1?-Auktionen erworbene Ware, wenn sie denn Hehlerware ist, beschlagnahmt wird, wenn sie als solche identifiziert wird und der Kaufpreis, der ja hoch sein kann, in einem Zivilprozess vom Verkäufer zurückgefordert werden muss.

D.h. auch hier ist die Ware futsch und das Geld erst einmal auch.

Muss man dann vom Knacki auf Bewährung über RA einfordern :D
 
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