Titan-Cover z61m

Was heißt das genau ?

Entschuldige die Frage aber warum sollte er nicht ?
 
Hi,

nun ist es endgültig.
Keine Grantie, kosmetischer Schaden.
 
Mit Verlaub, dass das keine Garantie sein soll, kann ich nicht glauben. Das ist ja nicht mal normale Abnutzung, sondern Vollschrott, wenn ein Gerät vom Juni 2007 so aussieht. In der Tat ein Armutszeugnis für den Hersteller.

Gruß Andi
 
Finde ich auch krass dass das nicht auf Garantie geht 8o Ein Armutszeugnis für den Service, in meinen Augen.
In diesem Fall würde ich den Lack komplett entfernen damit es nicht mehr so schlimm aussieht.
 
Titancover, Aussagen von Mitglied "dream"

Hallo,

ich habe ernsten Zweifel am Status von Poster "dream". Für meinen Geschmack einer von der Sorte "Maulwurf". Wie ich darauf komme?

Folgende Posts:

Kein Garantiefall, kosmetischer Schaden

__________________
Gruß

Dream

Hallo,

kosmetische Schäden stehen schon in den Garantie Bedingungen das diese augeschlossen sind, in servicepack bedingungen steht sogar das sämtliche Gehäuseteile keine Garantie haben.
Da hilft der beste Gutachter nicht.

Wie gesgat schreibt mal Herstellungsdaten

__________________
Gruß

Dream

Solche wei dich haben wir besonders gerne.
Geodis bearbeitet keinen Garantiefall ohen das ein Call bei IBM eröffnet ist.
Viel Spaß

__________________
Gruß

Dream


Wie gesagt, die ganzen Formulierungen, insbesondere "solche wie dich haben wir besonders gern".........wer sollte sowas sagen???? Außer einem Mitarbeiter von IBM respektive GEODIS.

Also "dream", Taktik erkannt.....geh woanders spielen


Grüße

streifenmanguste
 
@ streifenmanguste:

Ist doch bekannt, dass dream bei IBM im Service arbeitet.

Außerdem, ist das verboten, dort zu arbeiten und gleichzeitig im thinkpad-forum angemeldet zu sein?

Gruß
Centrino
 
@ consulent

Der Hinweis, die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch zu nehmen, ist hier leider untergegangen.

Das wäre auch mein Tipp.
 
Hi,

ich kenne das Problem zwar nicht im Detail, möchte aber mal versuchen, zu helfen:

1. Bei der Herstellergarantie ist es tatsächlich etwas schwierig. Denn die Garantie (§ 443 BGB) ist ein freiwilliger, zusätzlicher Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden, der nicht zwingend vom Gesetz vorgesehen ist.

Der Hersteller ist folglich sehr frei in seinen Garantiebedingungen, wie lange sie sind, welche Fälle erfasst sind etc. Solange die Garantiebedingungen eindeutig sind, kann so ziemlich alles ausgeschlossen werden - solange man sich innerhalb einiger Grenzen hält (zB AGB-Recht).

2. Mit der Gewährleistung über den Händler sieht es anders aus. Hier definiert das Gesetz (und nicht der Händler oder Hersteller!), was mangelhaft ist und was nicht. Und auf den ersten Blick sieht das nach einem Sachmangel aus.

Denn das TP weist wohl keine "Beschaffenheit auf [...], die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I Nr.2 BGB)

Innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) sollte man damit gute Chancen haben, den Händler zur Nachbesserung zu bewegen.
 
Cunni hat juristisch vollkommen Recht mit seinen Ausführungen. Der Käufer hat jedoch gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Wandlung bzw. Nachbesserung im Falle eines gravierenden Mangels, der m.E. hier gegeben ist. Ich benutze seit vielen Jahren ThinkPads und mein derzeitiges ist ein T60p. Zwar bin ich der Meinung, dass die Gehäuse der älteren Modelle etwas unverwüstlicher waren, aber technisch gesehen sind die heutigen ThinkPads doch wirklich Spitzenklasse (bis auf das allseits bekannte etwas dunkle Display). Ist das eigentlich bei den T61 jetzt besser geworden?

Abschließend noch der Hinweis, dass ich ein ThinkPad mit den gezeigten Schäden auf der Oberfläche auch nicht hinnehmen würde.

Viele Grüße
 
Hallo Centrino,

natürlich hast Du recht, verboten ist das keinesfalls. Schöner wäre eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Lenovo.


Das auf dieser Welt nicht perfekt ist wissen wir ja alle, Fehler mache ich für meinen Teil oft genug. Ich vertrete jedoch den Standpunkt das man schon mal genau hinschauen muß ob es sich nicht wirklich um einen Produktionsfehler handelt. Das würde ich überhaupt nicht übelnehmen. Nur muß es halt vernünftig geregelt werden.

Ich will ja für meinen Teil nicht einmal ein neues titanfarbenes Cover, ein neutrales schwarzes fände ich voll in Ordnung.

Grüße

streifenmanguste
 
Original von cunni
[...]
Der Hersteller ist folglich sehr frei in seinen Garantiebedingungen, wie lange sie sind, welche Fälle erfasst sind etc. Solange die Garantiebedingungen eindeutig sind, kann so ziemlich alles ausgeschlossen werden - solange man sich innerhalb einiger Grenzen hält (zB AGB-Recht).

[...]
Innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) sollte man damit gute Chancen haben, den Händler zur Nachbesserung zu bewegen.

Gab es nicht vor wenigen Jahren (2003?) seitens des Gesetzgebers eine Aufstockung auf 24 Monate bei hoeherwertigen elektronischen Geraeten ? Weiss leider nicht mehr ob Garantie oder Gewaehrleistung...
 
Original von fishmac
Original von cunni
[...]
Der Hersteller ist folglich sehr frei in seinen Garantiebedingungen, wie lange sie sind, welche Fälle erfasst sind etc. Solange die Garantiebedingungen eindeutig sind, kann so ziemlich alles ausgeschlossen werden - solange man sich innerhalb einiger Grenzen hält (zB AGB-Recht).

[...]
Innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) sollte man damit gute Chancen haben, den Händler zur Nachbesserung zu bewegen.

Gab es nicht vor wenigen Jahren (2003?) seitens des Gesetzgebers eine Aufstockung auf 24 Monate bei hoeherwertigen elektronischen Geraeten ? Weiss leider nicht mehr ob Garantie oder Gewaehrleistung...

Was du meinst sind die Änderungen, die 2002 mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz gekommen sind (in Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtline der EU)... beides tolle Worte fürs Galgenraten, BTW. ;)

Diese Änderungen betreffen nur die Gewährleistung und zwar:

§ 475 Absatz 2 BGB. Dort ist nachzulesen, dass die Händler (genauer: Unternehmer, § 14 BGB) nun die Gewährleistungsrechte bei NEUEN Sachen - egal welchen, egal wie hochwertig - nicht auf unter 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen nicht auf unter 1 Jahr beschränken dürfen.

Die Crux ist nur, dass die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers für beide Fälle gem. § 476 BGB nur 6 Monate beträgt.

Grüße,
Cunni
 
Dann lass ich den Thread jetzt doch noch mal aufleben.

Hat jetzt schon mal jemand von euch versucht das Ding durch Gewährleistung beim Händler umzutauschen? Ich habe nämlich das selbe Problem, bin aber bisher davon ausgegangen, dass es halt so ist...
 
Hallo,

das ist mein erstes Posting in diesem Forum und ich möchte hier alle sehr freundlich begrüßen. :)

Seit Frühjahr 2007 besitze ich auch ein Z61m und natürlich zeigt mein Titancover auch dieses häßliche Ablösen der obersten Beschichtung.
Das ist eindeutig ein Herstellungsproblem von Lenovo (Haftung zwischen Decklack und Titancoveroberfläche ist nicht ausreichend -> vielleicht ungenügende Reinigung des Titanbleches oder Restschicht des Reinigungsmittel vor dem Lackieren?).
Es sind ja 1) doch viele die hier posten und 2) 8 Monate normale Benutzung und normale Reinigung (mit Wasser angefeuchtetes Stofftuch) und den regelmäßigen Transport in einer Notebooktasche muß ein Cover ohne Schäden überstehen. Ein IBM Thinkpad Cover erst recht!

Interessant wäre zu wissen: Warum braucht ein Titancover eine Decklackierung? Ich habe bei meinem Thinkpad folgede Unterschiede zwischen beschichtetem und blankem Titancoverbereichen festgestellt:
  • Die Oberfläche des blanken Metalles wirkt dunkler und glänzender.
  • Die Oberfläche des blanken Metalles zeigt Fingerabdrücke und leichte Schlieren deutlicher (meiner Meinung nach ist das der Grund für die Lackierung).
  • Die Oberfläche der Beschichtung wirkt matter und samtiger
Hat jemand Unterschiede in der Kratzfestigkeit festgestellt?
Wenn die Kratzfestigkeit nicht unterschiedlich ist frage ich mich, ob es für das Lenovo Service nicht Sinn macht die unschöne Lackierung der eingesendeten Thinkpads einfach zu entfernen, denn ein- oder zweimal in der Woche öfter feucht abwischen ist aus meiner Sicht nicht schlimm - das jetzige "low quality" Aussehen des Covers aber schon!

LG, Kyros
 
Titan-Deckel

Habe ein Z60m was mittlerweile zwei Jahre alt ist mit einen Jahr Garantie und einen weiteren mit Gewährleistung. Habe gestern auf Gewährleistung einen Neuen Titan-Deckel bekommen. Der Service ist einfach Spitze.
 
Bei meinem Gerät (Z61m, Kaufdatum 03/07) lösten sich nach 4 Monaten beim abwischen mit feuchtem Tuch ebenfalls große Teile der Lackschicht des Titandeckels.

Daß der Lack nicht mit der richtigen oder zu wenig Härterkomponente versehen wurde ist offensichtlich, ich konnte mit gewöhnlicher Reinigungsverdünnung den Rest des Lacks vollständig entfernen.

Bei korrekt verarbeiteten, chemisch härtenden Lacken werden Lack und Härter kurz vor der Verarbeitung im richtigen Verhältnis gemischt und reagieren in der Folge chemisch. Danach lassen sie sich nicht mehr durch das Lösemittel auf welchem sie basieren an- oder gar ablösen. Zur Entfernung kommen nur noch Lauge oder Säure (abbeizen) oder das mechanische Entfernen (herunterschleifen) in Frage.
Beispielsweise kann man am Heck eines Autos aufgeklebte Typbezeichnungen mit reichlich Verdünnung herunterlösen, ohne daß der darunterliegende Lack beschädigt wird.

Mein Cover ist nun ohne Lackschicht, man sieht zwar sofort jeden Fingerabdruck, aber der Glanzgrad ist über die ganze Fläche wieder einheitlich und ich musste das Gerät nicht zum Service schicken und zwischenzeitlich darauf verzichten.

IMHO handelt es sich eindeutig um einen Sachmangel, man stelle sich vor, bei einem lackierten Möbel würde sich der Lack beim abwischen mit wenig Waser nach nur kurzer Zeit auf- oder ablösen, niemand würde das hinnehmen und es macht auch beim Möbel für die praktische Funktionalität keinen Unterschied, ob es lackiert ist oder nicht.

Gruß
fuellman
 
slightly offtopic

Hallo zusammen,

das die Titan-Cover überhaupt einen Stellenwert
besitzen, wie ich es hier entnehme wundert mich ein
wenig.

Ich bin kein Hardliner, aber die Pads mit Glitzerklappe
finde ich, irgendwie unpassend, unförmig - ich weiss es nicht.

Was gibts besseres, als das
Flutlicht-schluckende-Tiefschwarz eines
fabrikneuen ThinkPads!?

Gruß und sorry für's OT'ing,



Armend
 
Hat für mich schon einen stabileren Eindruck hinterlassen. Um eben keine Display"eindrücke" zu bekommen. Und interessanterweise gibts auch keine Störungen oder Einschränkungen bein WirelessLAn. Mein Titandeckel Z60t hat noch immer die besten Werte bei der Signalstärke...



lg robert
 
Garantiefall

Es besteht ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung) besteht gegenüber dem Verkäufer des Notebooks. Dieser hat auch die Transportkosten zu erstatten. Die ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel nicht herstellungsbedingt ist, nach den 6 Monaten der Käufer. Bei den Lenovo Z61m tritt sowohl das Beschichtungsproblem im Titandeckel als auch der Riss im Boden gehäuft auf, so dass man im gerichtlichen Streitfall relativ leicht wird beweisen können, dass der Mangel schon bei Verkauf vorgelegen hat (konstruktiver Sachmangel).

Die Garantieansprüche gegen Lenovo sind Ansprüche gegen den Hersteller. Dieser gewährt (vertraglich) den Anspruch gegen sich selbst, für gewisse Mängel unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung einzustehen. Lenovo übernimmt z.B. nur einen Transportweg (Rücksendung nach der Reparatur), so wurde mir das zumindest letztes Jahr so erklärt. Ferner können gewisse Mängel ausgeschlossen werden, für die keine Garantie übernommen wird. Ob die Beschichtung des Deckels ein kosmetischer Mangel ist, für den nicht gehaftet ist, wage ich zu bezweifeln. Aber wenn alle Notebooks der Serie das Problem haben, wird Lenovo natürlich alles tun, um die entsprechenden Mängel abzuwehren, weil ein Austausch bei allen Geräten die Bilanz verhagelt. Bei den Rissen im Boden sieht das anders aus, dass ist kein kosmetischer Mangel, aber man wird natürlich versuchen zu behaupten, man habe das Gerät falsch behandelt. Ich werde versuchen meine Ansprüche geltend zu machen - beim Verkäufer (Gewährleistung) und beim Hersteller (Garantie) und - je nach dem, wie reagiert wird - entscheiden, ob mein nächstes Notebook noch ein Lenovo ist oder nicht und wo ich das kaufe.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben