Koile
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Seit geraumer Zeit (etwa seit es die Seite Breitbandmessung.de gibt) sogar noch einfacher durchschaubar:Sollte die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich unter der Soll sein, so sollte ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein (ich glaube bei < 40%).
Zu jedem Tarif müssen inzwischen die Soll-Geschwindigkeiten Maximal, normalerweise und minimal angegeben werden (finden sich bspw. in den Produktinformationsblättern)
Habe mal einen Screenshot zum VDF 1 Gigabit-Tarif für euch:
Das ganze überprüft man zur not mit der Breidbandmessung-App der BNetzA auf dem Rechner per LAN-Verbindung bzw. macht ein Messprotokoll. Dieses Messprotokoll ist rechtssicher.
so, die BNetzA schreibt dazu, dass die Leitung "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen" aufzeigt, wenn im Rahmen des ordnungsgemäß durchgeführten Messprotokolles
- nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird,
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird,
- die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Tagen unterschritten wird.
Ich kann aus Erfahrung berichten, dass man damit erfolgreich außerordentlich kündigen kann. Klar: Es muss erst Mal mindestens eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden, aber danach.
Wenn ihr den Weg gehen wollt, stellt euch nur darauf ein, dass der Anbieter rumzetern wird und die Messung anzweifeln wird (hat Unitymedia bei mir zumindest initial, dabei waren sogar alle drei Fälle erfüllt). Da kann es helfen, textlich eine Aufforderung zu senden, dass einem bitte textlich mitgeteilt werden solle, warum die Messung über die Breitbandmessungs-App nicht aussagekräftig sei, damit man dies der BNetzA zur Fehlerbehebung mitteilen könne. Ggf. kann man noch auf die Schlichtungsstelle der BNetzA hinweisen. Dann zeigen sich die Anbieter meist sehr kooperativ*. :thumbsup:
*zugegeben: Da sitzen teilweise einige gewiefte Rektalöffnungen am Telefon. Ein besonders putziges Exemplar meinte: "Da können sie nichts machen, dieses Vorgehen ist mit der Bundesnetzagentur abgestimmt." Die kurze Feststellung "ach ja? Gut, da ich ja rein zufällig dort arbeite, kann ich ja mal die Kollegen der TK-Abteilung fragen!" ließ den Telefonisten die Aussage noch mal relativieren und revidieren. Er hatte das falsch verstanden und in Erinnerung. :facepalm: