x280 mit BIOS-Passwort grundsätzlich verkaufbar?

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benito15

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12 März 2011
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115
Hi allerseits,
ich bräuchte mal Rat.

Vor einiger Zeit habe ich über Ebay-Kleinanzeigen einen X280 gekauft. Direkt vor Ort mit Barzahlung. Rechner angeschaut, alles funktionierte, Display in Ordnung. Den Verkäufer gefragt, ob ein Bios-Passwort gesetzt ist, was er verneinte.

Das Gerät lief und läuft wunderbar, doch als ich am nächsten Tag ins BIOS/UEFI wollte gab es die die unangenehme Überraschung: das Passwort war gesetzt.

Daraufhin versuchte ich auf allen möglichen Kanälen Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen mit der Bitte, mir entweder das Passwort zukommen zu lassen oder den Rechner zurück zu nehmen. Keine Chance, der Verkäufer meldete sich nicht auf zahlreiche Whatsapp-Nachrichten, SMS und Nachrichten bei Kleinanzeigen.

Dann überprüfte ich den Status des Gerätes bei Lenovo: alles fein, offenbar auch nicht gesperrt oder ähnliches (also kein Diebstahl?).
Als nächstes erstattete ich Anzeige wegen Betruges, da mich der Verkäufer ja in dem Glauben gelassen hatte, dass das BIOS zugänglich ist. Ich würde davon ausgehen, dass ein rechtmäßiger Besitzer/Verkäufer über das Passwort verfügt, andernfalls würde ich davon ausgehen, dass das Gerät gestohlen ist. Monate später kam die (schriftliche) Ansage von der Staatsanwaltschaft: der Verkäufer sagt, er wusste nichts vom gesetzten Passwort, das Verfahren würde eingestellt...

Jetzt habe ich also ein Gerät, dass wunderbar funktioniert, aber das doofe Gefühl, nicht ins BIOS zu kommen und somit nicht die komplette Kontrolle zu haben. Mir ist es etwas heikel das Gerät als Produktivgerät zum Arbeiten zu nutzen (momentan nutze ich deswegen noch mein x260). Doch für die Schublade ist es zu schade (so günstig war es jetzt auch wieder nicht).

Meine Frage nun (abgesehen von der Moral der Geschichte: immer schön ALLES überprüfen beim Gebrauchtkauf!): kann ich das Gerät verkaufen? Nimmt mir das irgendwer ab (z.B. mit Dokumentation der Korrespondenz mit der Polizei) oder sollte ich schon den Versuch (etwa hier im Forum hier auf "Marktplatz") lassen?

Für eure Meinungen und Ratschläge wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Ben
 
Du wirst es verkaufen können - aber: Mit massiven Preisnachlässen. Am Ende hast du ja alles gut dokumentiert, dass es kein gestohlenes Gerät ist. Solange du transparent machst, dass es ein Bios-Passwort hat, spricht da nix dagegen.

Alternativ halt neues Mainboard kaufen und einbauen^^.
Was ist denn alles gesperrt?

Ach ja: Alternativ wäre noch zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen. Schließlich hast du ja alles vernünftig dokumentiert vorhanden? :)
 
Hey "benito15"
Lese gerade deine Erfahrungen mit ebaykleinanzeigen in Deutschland, hoffe du hast ihn

https://thinkwiki.de/X280

günstig Eingekauft.....wenn du es Verkaufst liegt am Verkaufspreis...denn du online postet....Aber was spricht denn dagegen es nicht zu gebrauchen, was sind deine Bedenken?
Coronavirus wird hier täglich mehr.....

http://www.ban-phe.com

LG aus Thailand
 
@benito15:
War gerade auf der homepage unseres Forensponsors Servion: Im Bereich Reparatur haben die dort einen Punkt 'BIOS-Passwort löschen'.
Evtl. mal Kontakt aufnehmen, vielleicht können die ja etwas für dich tun ... . Denke, wenn es bei den angegebenen Kosten (50,-) bleibt, ist die Relation zum Wert eines x280 noch gewahrt. Viel Glück!
 
Danke, Aiphaton.

Vielleicht versuche ich es mal. Ich will bloß nicht gegen Forenregeln verstoßen oder unseriös rüberkommen. Ich mag das Forum hier einfach sehr.

Mainboard ist leider echt teuer.

Zivilrechtliches Vorgehen hatte ich auch schon überlegt. Aber es ist schon soviel Energie verpufft wegen diesem unehrlichen Heini und wir haben gerade ein Kind bekommen...

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Hi kokomo,
danke dir.

Leider lässt sich das Passwort nicht löschen. Das ging bei früheren Modellen. Das gesetzte Passwort ist das Supervisorpasswort :(

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Hi, thinkpadx, danke für deine Antwort,
mein Bedenken ist, dass der BIOS-Batterie irgendwann der Saft ausgeht und dann kann ich den Rechner nicht mehr starten...Dann müsste die SSD raus, ein Adapter (und ein neues Notebook) her...
 
Hi Ben, ich habe dir mal eine PN geschickt.

Gruss Norbert
 
Monate später kam die (schriftliche) Ansage von der Staatsanwaltschaft:

Kopieren und mit dem kopierten Beleg dabei reparieren lassen. Dann ist gleich offensichtlich, dass Du es nicht schwarz erworben hast. Auch wenn Du es danach verkaufen moechtest.

Das kein Passwort vorhanden ist sollte man sich auf jedenfall nicht nur muendlich geben lassen. Besser natuerlich gleich testen.
 
Mit Beleg meinst du denn Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft? Dann bräuchte man natürlich jemanden, der das "repariert" und ein Passwort zurücksetzen macht kein Laden.
 
Danke an alle hier im thread.

Tatsächlich konnte nun ein Freund von einem Freund das Problem beheben.
 
Bevor weitere Fragen kommen, deren Beantwortung die Forenregeln verletzen würde, mache ich den Thread hier zu.

@benito15: Falls du noch was ergänzen willst, einfach eine PN an einen Mod.
 
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