Thinkmod SSD im Expresscard Slot

@miTim
Ist notiert.

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...und der 1.April ist gekommen, und damit der Bestellzeitraum vorerst beendet.
Ich bin jetzt bisher bei 48 Adaptern insgesamt, davon 26 34mm Modelle und 22 54mm Modelle. Wir sind 34 Leute in der Sammelbestellung.
Nach meiner Rechnung sind das für die reinen Adapter inklusive Versandkosten nach Deutschland und exklusive Kosten für 33 DHL Pakete (ich muss auch noch schauen wie ich das mit dem Verpackungsmaterial gehändelt krieg, da muss ich ggfs noch was besorgen, außer wir finden einen besseren Weg -> Wenn ihr da Ideen habt, her damit!)
Versandkostenmäßig wurde hier dankenswerterweise bereits erwähnt, das bald die Preise gesenkt werden. Ausgehend von den jetzigen, komme ich auf 33 DHL Pakete die normalerweise 5,49€ kosten würden. Also 33x5,49€ = 181,17. Jetzt kommen die DHL Sparpreise ins Spiel, die, kleiner Exkurs, zwar auf der DHL Privatkundenwebsite gelistet sind, allerdings von der Tabbeschreibung her eher für Gewerbekunden sind :confused:. Da kann ich einfach 3x10er Sets nehmen zu je 51,90 und noch 3 einzelne Pakete zu je 5,49€, komme also so rum insgesamt bei 172,17€ - genaue 9€ Ersparnis.

Folglich sind wir bei (48*30€)+172,17€=1612,17€ ohne Einfuhrumsatzsteuer und etwaige Zollkosten.
Nochmal zu den Verpackungsmaterialkosten: Im Moment würde ich die einfach nach Bestellung besorgen, wenn ich sehe wie groß die sind. Stand heute ist eine Verpadckung 10cm*15cm*1-2cm groß, dann weürde ich einfach mal eine größere Menge Versandtaschen nehmen und verschicken.
Hier findet ihr nochmal eine Übersicht der bisherig beteiligten User. Falls ihr zuviel oder zu wenig bestellt habt, ist jetzt noch der Moment für euch gekommen.

Was ich grad noch am recherchieren bin ist die genaue Höhe von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Dafür habe ich einmal beim Zoll nachgefragt, wenn ihr grad vor lauter Home Office sonst nix zu tun habt könnt ihr auch selbst rechnen :thumbsup:

Sehr geehrter Herr Mord en Kainen,

bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen die Wertgrenzen und den Ablauf im Postverkehr näher erläutern.

Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge (z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
(Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette, Tabak und Tabakwaren generell ausgeschlossen.)

Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben. Wird zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite www.zoll.de unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Die Einfuhrabgaben berechnen sich in diesem Fall wie folgt:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Beförderungs- und Versicherungskosten (insbesondere Porto), sofern nicht bereits im Rechnungspreis enthalten
= Zollwert

Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert + Zollbetrag aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert

Einfuhrumsatzsteuerwert x 19 Prozent = Einfuhrumsatzsteuer

C) Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = gesamt zu zahlende Einfuhrabgaben

Anmerkungen:
aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...tenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html

Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

a) Postsendungen
Der Absender muss vor der Aufgabe der Sendung bei der ausländischen Post eine sogenannte Zollinhaltserklärung ausfüllen (CN 22 bzw. CN 23). Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender möglichst außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG schickt in diesem Fall dem Empfänger eine Benachrichtigung über die Weiterleitung einer Sendung aus einem Drittland an das örtliche Zollamt. Diese Benachrichtigung enthält sowohl die sogenannte PÜB-Nummer der Sendung als auch die Anschrift und die Öffnungszeiten des Zollamtes. Der Empfänger wird aufgefordert, die Sendung unter Vorlage der fehlenden Angaben/Unterlagen (z.B. Warenbezeichnung, Rechnung) selbst bei der Zollstelle anzumelden. Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar kann der Empfänger seine Sendung mitnehmen.

b) Kurier- bzw. Expressdienst
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst abgefertigt und zwar im Regelfall in Vertretung des Empfängers. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben (fehlende Angaben/Unterlagen), erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für den Empfänger zuständige Zollamt. Sondern der Kurier- bzw. Expressdienst setzt sich in solchen Fällen direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Die fehlenden Angaben/Unterlagen übermittelt der Empfänger an den Kurier- bzw. Expressdienst, der anschließend die Förmlichkeiten gegenüber dem Zollamt erfüllt. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Dies gilt auch für Frei-Haus-Lieferungen, d.h. im Porto, das der Absender zahlt, ist diese Servicegebühr nicht enthalten. Über die Höhe der Gebühren können nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ich möchte hier nochmal ausdrücklich um Hilfestellung bei der Berechnung des konkreten Endergebnisses bitten.

Edit vom 2.4.:
Nach meiner Vermutung läuft das unter der Zollnummer 84733020 (Baugruppen "zusammengesetzte elektronische Schaltungen" für automatische Datenverarbeitungsmaschinen oder für andere Maschinen der Pos. 8471, a.n.g.). 8471 bezeichnen grundsätzlich Laptops.
Für diese beträgt der Zollsatz 0 - also beträgt auch der zu zahlende Wert 0.
Daher beträgt auch der Einfuhrumsatzsteuerwert 1410.
Dementsprechend beträgt 1410€(Adapterwert gemäß Excel Online Tabelle)*0,19=267,90.

Edit vom 3.4.:

Nach einem Telefonat mit dem Zoll in Dresden wo ich einen Mann in wundervollem Sächsisch am Hörer hatte haben wir hier eine Zollcodenummer 8536699099. Dieser entsprechen beispielweise auch 2.5" Adapter für DVD Laufwerke. (Weitere Beispiele findet man bei der VZTA Abfrage/BTI-Consultation.)
Auf diese wird beim Import aus den Vereinigten Staaten ein Zoll in Höhe von 2,3 % erhoben, auf den danach noch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.

Also:
Der Zoll beträgt 1410€*0,023 = 32,43€
Der Einfuhrumsatzsteuerwert beträgt daher also 1410€+32,43€=1442,43€.
Nun wird auf diesen Einfuhrumsatzsteuerwert eine Einfuhrumsatzsteuer von 19% erhoben: 1442,43€ * 0,19% = 274,0617€.
Insgesamt gehen damit 306,4917€ an den Fiskus - der Staat bekommt also 10 Thinkmods :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach einem Telefonat mit dem Zoll in Dresden wo ich einen Mann in wundervollem Sächsisch am Hörer hatte haben wir hier eine Zollcodenummer 8536699099. Dieser entsprechen beispielweise auch 2.5" Adapter für DVD Laufwerke. (Weitere Beispiele findet man bei der VZTA Abfrage/BTI-Consultation.)
Auf diese wird beim Import aus den Vereinigten Staaten ein Zoll in Höhe von 2,3 % erhoben, auf den danach noch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.

Idee: wenn man also in den USA eine SSD hineinpackt sollte es doch wieder unter 84733020 laufen und somit keinen Zoll kosten?!
 
Ich werde mich über die Idee mal mit yttrium austauschen, aber ich persönlich bezweifle jetzt eher mal dass das so funktioniert - allerdings bin ich nicht der Zoll ;)

Heute kam bei yttrium ein 3D-Drucker an zur Herstellung von Adaptern, die ersten, zu denen auch wir gehören, werden wahrscheinlich aber von woanders geordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mordenkainen,

erst einmal Dankeschön für Deine Mühe!

Aber ist meine Meldung von 19.3. über einen 34mm-Adapter verloren gegangen? Ich komme in der Liste bei Google Docs
nicht vor?

Wenn noch irgendwas geht, wäre ich auch gerne bei der Bestellung dabei.

Gruß Herr Spock
 
Beim Versuch, unter der angegebenen URL Einsicht zu nehmen, scheitert bei mir daran, dass ein mir nicht bekannter Login erforderlich ist. :confused:

Gibt es auch für nicht Office-Nutzer ohne Microsoft-Konto eine alternative Möglichkeit, die genannte Liste unter "zshneuendettelsau-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/bjoern_berg_zshneuendettelsau_onmicrosoft_com/Ea1WYx_XiRdMkDfXOWiMwnoBtgb0pXQklxtcvC-ty9a4Zg?e=RboVlH" einzusehen?
 
Eigentlich dachte ich die müsste online sein.
@herr_spock
vermutlich ist deine Meldung untergegangen ich schreib dich jetzt rein.
Die user vor und nach dir (rolfn und stefanct) sind beide drinnen ;)

@rumbero ich schaus mir mal an.
Im Selbstversuch bei mir funktioniert das ganze jedenfalls auch so, hier nochmal ein anderer Link: https://zshneuendettelsau-my.sharep...dMkDfXOWiMwnoBghm8HWHnAZW9glisD_Gg_A?e=RHeP5L


Falls es gar nicht geht, für dich ein Upload: Habs als zip Datei gemacht, xlsx Files kann ich nicht direkt uploaden hier.
 

Anhänge

  • TMods_Export_April (1).zip
    7,5 KB · Aufrufe: 5
Kann ich bestätigen, hab grad nachgeschaut. Hab dich einmal rausgestrichen, gut dass ich nochmal zur Kontrolle meine Liste hier her ab :D
 
Hallo Mordenkainen,


ich bin offenbar zu dusslig: hast Du schon (sinnvollerweise per PM) geschrieben, wohin das Geld überwiesen werden soll?
Oder ist - insbesondere wegen Corona - das Ganze noch am Laufen?


Gruß und Dankeschön in Voraus

Herr Spock
 
Der Frage von herr_spock schließe ich mich gerade mal an. Da ich den Thread derzeit nicht immer verfolge, wäre eine PN-Benachrichtigung von Vorteil :)
 
Die letzte PN von Mordenkainen diente nur zum aufnehmen der Daten und so.
Eine Zahlung konnte ich noch nicht vornehmen, wird aber bestimmt noch kommen :)
 
Richtig, genau das wollte ich grad auch hier reinschreiben.
I'm probably going to start shipping July no matter what. I haven't even done the first prototypes yet; still waiting on a couple things to arrive from China, plus need to get the workspace sorted out.

Also Versand im Juli in paar Monaten und dann Weiterversand im August oder Juli.
Dem entsprechend werde ich die Zahlung auch eher Richtung Juni machen.

Ich bin bereits dran mir die Daten von euch per PN zu holen, konkret hätte ich da gerne: Email Adresse, um euch auch zuverlässig außerhalb von hier zu erreichen ( ich schaue nicht täglich hier rein, aber schon so 5 Tage die Woche), Adresse, insbesondere aus welchem Land ihr kommt. Das ganze läuft übrigens noch, so ist es nicht. Ich lese fast schon täglich Updates von der Arbeit im ThinkMods Discord. Nachdem ich noch nicht abschließend geklärt habe mit yttrium unter welcher Zollnummer das ganze läuft kann ich auch noch keinen genauen Endbetrag jeweils berechnen und daher ergibt die Zahlung derzeit auch gar keinen Sinn ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@User32
What status do you mean?
At the thirds of May the shipment statement was, that they ship in roughly July.
 
Sodale, hab mir grad mal in einer von vielen schlaflosen Nächten die Arbeit gemacht und die genauen Kosten für euch jeweils berechnet:
30€ pro Adapter
Die Gesamten Abgaben aus 274,06€ Einfuhrumsatzsteuer und 32,43€ Zoll, also zusammen 306,49€ würde ich 1:1 umlegen, das resultiert in 6,52€ pro Adapter.
Zzgl. Versandkosten innerhalb von Deutschland von 4,69€ als DHL Paket 2kg.
Also insgesamt 30€ + 9,29€ zzgl. Versandkosten.
Das sind innerhalb DE:bei einem Adapter 41,21€bei zwei Adaptern 71,21€bei drei Adaptern 101,21€

Weiterhin brauche ich Versandmaterial, da werde ich einfach diese hier nehmen: https://www.amazon.de/Idena-346096-...89332510&sprefix=versandtasche,aps,153&sr=8-5
Das ganze als 50er Pack, ihr seid ja exklusive mir 42 Leute, macht dann 15,99€.
Die würde ich wiederum dann auf euch umlegen, da ich ja für jeden von euch genau eine Tasche brauche. Also 15,99€/42=38ct pro Person.

Dementsprechend nochmal die Endpreise bis dato:
Innerhalb DE
mit einem Adapter: 41,59€
mit zwei Adaptern: 71,59€
mit drei Adaptern: 101,59€

Wenn ich hier einen Rechenfehler gemacht habe, macht mich doch bitte gerne drauf aufmerksam.

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Und ich habe mich verrechnet, es sind keine 42 Leute sondern 33. Also z.B. bei diesem Verpackungsmaterial wären das dann 48ct pro Person.
Danke auch hioer nochmals an Megalodon!
 
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