eBay: Falsche Beschreibung, wie vorgehen?

iYassin

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Ich habe auf eBay ein Galaxy Note 4 (Link) ersteigert. Beschrieben war es als "Gebraucht" (nicht "Als Ersatzteil/defekt"), "schiefgegangener Flash" und es ginge aber in den Download- und Recovery-Modus - seht Ihr ja in der Beschreibung. Der Verkäufer schreibt, dass er sich nicht auskennt und es daher abgibt. Mir war vorab schon bewusst, dass beim Note 4 gehäuft eMMC-Defekte (bzw. kalte Lötstellen wie bei den T4x) auftreten, in diesem Fall gehen die Geräte aber gar nicht mehr an. Da ich keine Lust hatte, mich mit Reflowing herumzuschlagen, habe ich mich für dieses Angebot entschieden, denn egal wie schief das letzte Flashen gegangen ist, im Download-Modus lässt sich ja per Odin ein neues Stock-ROM einspielen.

Heute kam das Gerät hier an (gut verpackt und äußerlich/Lieferumfang wie beschrieben). Habe mich gefreut, den Akku eingesetzt und wollte es einschalten - und es pasierte nichts. Nicht mit Akku, nicht mit Ladekabel, keine Vibration, keine Ladeanimation, keine Lade-LED - das Gerät war komplett tot. Leider gibt es trotz "funktionseingeschränktem" Artikel und Zahlung per Überweisung, also ohne Käuferschutz, kein Video vom Auspacken bis zum Einschalten, dafür glaube ich einfach noch zu viel an das Gute im Menschen...
Naja, zunächst dachte ich, vielleicht nur ein komplett leerer Akku? Habe den Verkäufer kontaktiert und gefragt, wie lange das Gerät vor dem Verkauf herumlag. Dann habe ich das Gerät eine Stunde laden lassen, alle möglichen Tastenkombinationen für Download- und Recovery-Mode ausprobiert, immer noch nichts. Daraufhin habe ich eine Rücknahmeanfrage geschickt mit der Aussage, dass das Handy partout komplett defekt ist und bleibt.

Hier hat sich der VK schon quer gestellt - das Gerät wäre lange Zeit eingestellt gewesen, evtl. Akku leer, es funktioniere wie beschrieben, keine Rücknahme und er könne nichts dafür, wenn ich mich nicht auskenne oder die Anzeige nicht lese. Meine Antwort: Ich habe die Anzeige gelesen und das Gerät gerade wegen der Beschreibung gekauft, der Akku ist voll (>4V) und das Gerät bleibt tot, daher ist es egal, ob er Rücknahme ausschließt. Seine Antwort fiel sehr provokativ aus - jetzt verstünde er alles, ich wolle ein Schnäppchen machen, kriege es nicht hin und wollte es nun zurückgeben. Das Gerät habe vor Versand funktioniert und er ließe sich kein defektes Gerät zurückschicken, weil ich daran herumgedoktert habe oder es nicht hinbekommen habe. Dazu hat er mir dann noch "Tipps" seines Bekannten geschickt, ich solle den Akku extern laden und die Tastenkombinationen für Recovery- und Download-Modus - offensichtlich geht er immer noch davon aus, dass ich keine Ahnung habe.

Eigentlich wirft er in seiner Antwort einen Betrugsversuch vor, oder? Leider habe ich hier dann nicht richtig reagiert - für diese Reaktion hätte ich ihm direkt den Rechtsweg (die Option für Paypal-/eBay-Käuferschutz gibt es ja leider nicht) ankündigen sollen, zu dem Zeitpunkt hatte ich ja noch nichts strittiges gemacht. Da ich dafür aber weder Lust noch Zeit habe, dachte ich mir, versuche ich es auf die sinnvolle Art und Weise und erkläre ihm das Problem sachlich inkl. Beweis. Also eine bootfähige SD-Karte gemacht und eingelegt, siehe da, Gerät startet problemlos von SD. Entnommen, Gerät wieder tot. Gerät vor der Lüftung abgekühlt, plötzlich funktioniert der eMMC wieder - bis es sich aufwärmt und einfriert, dann ist es wieder tot. Das ganze habe ich ihm geschrieben und wollte ihm sogar entgegenkommen, indem ich vorschlug, einen Preisnachlass in die Region von Geräten mit dem Defekt (die eher so um 30€ liegen) zu machen - ein Kompromiss also. Zudem habe ich ihm geraden, sich an DHL zu wenden, wenn er sicher ist, dass das Gerät direkt vor dem Versand noch wie beschrieben startete.

Das hat aber gar nichts gebracht - er hat im Rückgabebereich wieder geantwortet, das Gerät sei wie beschrieben an den Käufer gegangen, ich hätte in mehreren Mails geschrieben, was ich mit dem Gerät gemacht habe, in der letzten Mail hätte plötzlich ein Preisnachlass gereicht, keine Rücknahme, keine Garantie. Und mein Video zeige ja nicht, was ich vorher mit dem Gerät gemacht habe.

So, ist etwas länger geworden :D technisch ist das ganze klar, denke ich, eindeutig der eMMC-Fehler. Wie er den Download-Modus auf den Fotos noch geschafft hat, keine Ahnung - evtl. waren die BGAs ja tatsächlich nur hart an der Grenze, und der Pakettransport hat ihnen den Rest gegeben. Auch das ist aber nicht meine Schuld.

Wie würdet Ihr hier vorgehen? Negative Bewertung hat er schon, das ist ja das mindeste. Habe ich überhaupt eine andere Möglichkeit als den Rechtsweg (oder die Verbuchung als Lehrgeld)? Und falls nein - am Anfang war die Sache ja klar, aber hätte ich da noch eine Chance, nachdem ich das Problem diagnostiziert habe, ohne ein zertifizierter Gutachter zu sein? Eigentlich habe ich auf sowas ja überhaupt keinen Bock...

Mal wieder ein Grund, nur im Thinkpad-Forum einzukaufen. Danke Euch allen (neben der tollen Community) für den ehrlichen Marktplatz hier!
 
Wenn in der Anzeige gestanden hat, dass das Note 4 funktioniert, kannst Du es zuruckgeben da es ein Mangel ist der nicht beschrieben war. Sichere Dir schnell die Ebay Anzeige, am besten in einer PDF.

In der Praxis ist das aber sehr schwer, Du kannst noch mit einem Gerichtlich zugelassenen EDV-Gutachter drohen, der dir die Defektheit des Geraetes bescheinigt und mit den Kosten drohen, die sind wohl jenseits des Wertes vom Note 4. Und wenn Du ein Titel vom Gericht hast und der Verkaeufer hat kein Geld, dann hast Du alles ausgelegt und bezahlt. Ist eben mehr Risiko ohne PayPal.

Anhand der IMEI ist das Note 4 ja eindeutig zu indentifizieren.

Wuensche Dir viel Glueck.


PS:
Der Link oben zeigt ja unbeteitigten nicht mehr den vollen Inhalt der Verkaufsanzeige an.
Aber im Betreff steht: "Speicher. Flashen ging schief"
Wenn das von Anfang an in dem Angebot stand, dann hast Du keinen Anspruch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verkaufsanzeige müsste man auch so noch komplett aufrufen können. Der Titel war schon so - "Flashen ging schief", inkl. der Beschreibung, dass das Gerät noch in den Download- und Recoverymodus geht. Das bedeutet doch nicht, dass ich mich mit einem komplett toten Gerät zufrieden geben muss, das besagte Modi nicht mehr aufruft? Der VK hat die Anzeige ja nicht mal als defekt gekennzeichnet.
 
Devil's advocate:
Beendet: 04. Jul. 2019, Ankunft Freitag / Samstag, und du drückst ihm bereits eine negative Bewertung rein? Das muss echt nicht sein.
Denn ja, es gibt wirklich sau viele miese Käufer die sonstwas behaupten, teilweise Geräte "ausleihen", oder einfach doch keine Lust mehr darauf haben.

Die EMMCs können tatsächlich auf dem Versandweg den letzten Rest wegbekommen haben, allerdings wäre auch hier DHL nicht zuständig, der Verkäufer übrigens auch nicht.

Wieso er dein defektes Gerät als gebraucht einstellt ist immerhin mehr als nur fragwürdig. Da würde ich definitiv eBay kontaktieren. Leider kenne ich mich mit deinem "Fachbereich" zu wenig aus, aber befindet sich auf einem seiner Bilder irgendeine Form von identifizierbarer und nachweisbarer Nummer?


Edit:
Der Link oben zeigt ja unbeteitigten nicht mehr den vollen Inhalt der Verkaufsanzeige an.

https://www.ebay.de/itm/Samsung-Gal...83.l10137.c10&nordt=true&rt=nc&orig_cvip=true
 
Devil's advocate:
Beendet: 04. Jul. 2019, Ankunft Freitag / Samstag, und du drückst ihm bereits eine negative Bewertung rein? Das muss echt nicht sein.
Denn ja, es gibt wirklich sau viele miese Käufer die sonstwas behaupten, teilweise Geräte "ausleihen", oder einfach doch keine Lust mehr darauf haben.
Ehrlich gesagt, ich habe ihn 3x freundlich gebeten, das Gerät zurückzunehmen, weil es nicht der Beschreibung entspricht. Nachdem er gestern Abend in seiner letzten Nachricht mehrmals betont, dass er das Gerät nicht zurücknimmt und diese mit "Ende." abschließt, scheint für ihn die Sache ja gelaufen - für mich ist das dann der Zeitpunkt, ihn zu bewerten.

Er besteht ja darauf, dass ich es nicht hinkriege, das von ihm beschriebene Problem zu lösen - das stimmt schlichtweg nicht, soeben ist das Gerät ins OS gebootet und ließ sich einrichten. Allerdings friert es wenige Minuten später ein, sobald es wieder Raumtemperatur erreicht. Und das ignoriert er.

Die EMMCs können tatsächlich auf dem Versandweg den letzten Rest wegbekommen haben, allerdings wäre auch hier DHL nicht zuständig, der Verkäufer übrigens auch nicht.
Dass der VK daran nicht schuld wäre, könnte ich noch verstehen, aber warum dann nicht DHL? Kann ja nicht sein, dass das an mir als Käufer hängen bleibt.

Dann könnte ja ein Verkäufer mit betrügerischer Absicht massenweise funktionsfähige T4x verkaufen und wenn die dann mit Flexing beim Käufer ankommen, einfach sagen "Pech gehabt". Geht das wirklich?
Wieso er dein defektes Gerät als gebraucht einstellt ist immerhin mehr als nur fragwürdig. Da würde ich definitiv eBay kontaktieren. Leider kenne ich mich mit deinem "Fachbereich" zu wenig aus, aber befindet sich auf einem seiner Bilder irgendeine Form von identifizierbarer und nachweisbarer Nummer?
Leider nicht, nein.
 
Bei Privatkäufen trägt der Käufer das Transportrisiko. DHL oder auch die anderen Logistiker haften nur, wenn das Pakte offensichtlich beim Transport beschädigt wurde. Das scheint bei dir ja nicht der Falll zu sein und somit ist es eine Sache zwischen Dir und dem Verkäufer. Ich fürchte, dass du nach deiner letzten Beschreibung zu seinem Verhalten um einen Anwalt und Klage nicht rum kommst (wenn du den Weg wirklich gehen willst).

Grüße Thomas
 
Bei Privatkäufen trägt der Käufer das Transportrisiko. DHL oder auch die anderen Logistiker haften nur, wenn das Pakte offensichtlich beim Transport beschädigt wurde. Das scheint bei dir ja nicht der Falll zu sein und somit ist es eine Sache zwischen Dir und dem Verkäufer. Ich fürchte, dass du nach deiner letzten Beschreibung zu seinem Verhalten um einen Anwalt und Klage nicht rum kommst (wenn du den Weg wirklich gehen willst).
Oh, echt? Das ist mir ganz neu. Macht es ja eigentlich recht unattraktiv, auf eBay von privat zu kaufen.

Nee, auf eine Klage habe ich überhaupt keine Lust. Habe zwar RSV, aber für den Betrag ist es das ja nie wert, und nur fürs Prinzip ist es mir zu viel Aufwand (auch wenn ich es echt gerne machen würde). Dann wars das damit wohl.
 
Wenn ich mir die Bewertungen anschaue, und die anderen Angebote, ist es recht unwahrscheinlich, dass der Verkäufer 'keine Ahnung' hat. Ich vermute, der hat die Bilder, bzw. das eine Bild auf dem der Download Modus aktiv ist, vor der Klimaanlage geschossen, oder das Teil, wie Du, vorher gekühlt. Oder, um mal ans Gute im Menschen zu glauben, der heizt seinen Werkraum nicht ;)
 
Wenn man bei dem Kollegen mal durch die Bewertungs-Vita scrollt, taucht ca. alle 20-30 Bewertungen eine deutlich negative Bewertung auf. Das Problem ist bei eBay, dass generell nur der Bewertungsprozentsatz der letzten 12 Monate angezeigt wird. Das verfälscht das Bild eines Verkäufers deutlich, wie am Beispiel erkennbar. Bei so einem Kollegen dann doch das nächste Mal nicht ohne PP-Käuferschutz kaufen. Dann stehen die Chancen gut, dass man den Artikel kostenlos zurücksenden kann.

Wenn ich mir mal die Preisspanne für deutlich defekt deklarierte Note 4 Geräte anschaue, würde ich an deiner Stelle das Teil korrekt weiterverkaufen. Das sollte deinen Verlust im besten Fall auf 10-20 Euro beschränken. Wäre für meine Einschätzung der wirtschaftlichste Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
PS:
Der Link oben zeigt ja unbeteitigten nicht mehr den vollen Inhalt der Verkaufsanzeige an.
Aber im Betreff steht: "Speicher. Flashen ging schief"
Wenn das von Anfang an in dem Angebot stand, dann hast Du keinen Anspruch!

auf yassins link klicken und dann rechts auf "originalartikel ansehen" klicken, dann kommt man auf die bereits beendete auktion.


yassin, war sein kommtar in deiner bewertung so unsachlich oder hast du den kommantar löschen lassen?
die rechtsschutzversicherung wird dir auch sagen das der streitwert die selbstbeteiligung (liegt bei den meisten zwischen 100 und 150 euro) übersteigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Druckmittel negative Bewertung hast du ja bereits genutzt.
Klingt tatsächlich nach einem emmc Fehler, und das hätte der Verkäufer sehen können vermutlich? > Ebay-Fall.

Doch, leider schon. Von Privat zu Privat ist das immer etwas schwieriger, und inzwischen treiben viele Käufer eher Unsinn als Verkäufer. DHL kann ja im Endeffekt nichts dafür, denn es handelt sich überhaupt nicht um einen Transportschaden, vor allem nicht bei den jetzigen Temperaturen.

Jein. Gebrauchtgerät das direkt einen Flexingfehler aufweist ist kein Gebrauchtgerät. Da kann man schon davon ausgehen das der Verkäufer das vorher wusste.
Wichtig bei dir wäre immer noch Ebay einzuschalten, und vor allem wurde das Gerät als gebraucht eingestellt, und nicht als defekt. Der von dir beschriebene Fehler ist wohl eindeutig mehr als eine kleine Macke, die auch nicht von heute auf morgen entsteht.
 
Wenn es dir wirklich um Gerechtigkeit geht, könnte man ((auch ohne Anwalt)) den Rechtsweg einschlagen. Bei der Menge an gebrauchten Handys würde ich dem eBay-Account des Herrn einen gewerblichen Charakter zuordnen und mein 14-tägiges Rückgaberecht einfordern. Liegt dann im Ermessen des Gerichts. Dann würdest du dem Mann ein Paar mehr Probleme damit bereiten. Ob es das jedoch wert ist... Vielleicht hilft schon die Androhung dieses Lösungsweges.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen!

Den Gedanken vom "Mett-Igel" (SCNR :) ) finde ich sehr "charmant". :cool: Aber ob man für sowas wirklich noch mehr Lebenszeit aufwenden sollte?

Je nach Grad der "Angepisstheit" und verfügbarer Tagesfreizeit würde ich es tun.


Gruß,

Kai
 
Oh, echt? Das ist mir ganz neu. Macht es ja eigentlich recht unattraktiv, auf eBay von privat zu kaufen.
§447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Aber wenn man sich so die abgelaufenen Angebote so anschaut, könnte man auch auf den Gedanken der gewerblichen Veräußerungen kommen.
Dann: Der oben vorgeführte § 447 BGB gilt nicht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer (§ 14 BGB) kauft.
 
Eine evtl. gewerbliche Tätigkeit würde die Steuerbehörde (den Zoll) interessieren. Kannst dem VK den Gedanken ja mal
näherbringen...

Wenn er sich dann immer noch sperren sollte, marschiert eben evtl. der Zoll los, das nützt dir in vorliegenden Fall aber
nichts.

Wie andere schon gesagt haben, die Transportgefahr trägt in der Regel der Besteller, nicht der Versender. Wenn der
Versender ein Dödel ist, legt er ein nacktes Objektiv in einen Karton in der Größe eines Schuhkartons und wirft noch
eine Kinderhand Zeitungsschnipsel sowie einen Luftposterumschlag in der Größe C5 dazu, damit sich das Objektiv
auf der langen Reise darauf betten kann. - Anders gesprochen: in dem Karton waren das Objektiv, der verbleibende
Luftraum wurde zu 1,0 Prozent vom "Füllmaterial" beansprucht.

Anders gesprochen: Wenn dein Galaxy nicht so idiotisch verpackt war, sondern der Karton war anständig ausgestopft,
ist es sehr unwahrscheinlich, daß durch den Transport etwas kaputtgegangen sein könnte. Das läßt den Schluß zu, daß
es schon vorher defekt war.

Vielleicht ist es ja so ähnlich wie bei meinem T420 - erst wiederholtes Ein- und Ausschalten führt zum Erfolg? Und in
dem Moment, in dem das Galaxy mal wieder funktioniert hat, hat der VK die Fotos gemacht...

Trotzdem bleibt, daß der VK das Gerät nicht als "tot" beschrieben hat, und er hat sogar Fotos davon im eingeschalteten
Zustand gemacht.

Fassen wir zusammen:
Beschreibung + Fotos
Verpackung o.k.
_________________________________
Gerät sollte sich einschalten lassen

Gerät läßt sich aber nicht einschalten, das widerspricht der Beschreibung.

Rachtsanwalt? - Vergiß es.
Gericht? - Vergiß es auch (schon, weil Du beweisen müßtest, daß Du den Gerät nichts angetan hast...)

Ich glaube, da kann nur noch der Zoll helfen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube was er ausdrücken möchte ist, daß das erwähnen des Zolls einen gewissen Effekt beim vermeintlich gewerblichen Privatverkäufer hat. Falls das hier zum Einsatz kommt, hoffe ich auf Erfolg.

Grundsätzlich ist das Verhalten der geprellten Käufer aufgrund der vagen Erfolgsaussichten und der langen Dauer von Gerichtsverfahren ein Teil des Problems. Zwielichtige Verkäufer kennen diese Umstände natürlich auch und kommen daher allzu oft mit ihrem Verhalten durch, weil der Käufer einfach keine Lust auf Streß hat und auch keine Lust auf ein Verfahren mit Gerichtsstand am Ort des Verkäufers. Und so lassen die Käufer diese Art Verkäufer eben indirekt weiter ihr böses Spiel treiben. Wie so oft ist also leider am Ende der nachgebene Klügere doch der Dumme.
 
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???


Wie bei Schwarzarbeit ist der Zoll auch die zuständige Ermittlungsbehörde für nicht angemeldete Gewerbe. Ein kleiner Tipp an das Finanzamt des Ortes mit dem fragwürdigen Verkäufer hat vermutlich eine ähnliche Wirkung.

Grüße Thomas
 
@TheGrey und mectst: Ist mir vollkommen klar, was hier die Aufgabe des Zolls wäre, wie cjbffm aber selbst bemerkt würde eine Ermittlung iYassin nichts bringen und widerspricht sich damit selbst.
 
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