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Sorry, ich habe diesen Thread hier komplett aus den Augen verloren.
Sehe ich ähnlich. Außerdem ist der Bootloader gesperrt und Knox wurde nicht getriggert. Da hat also noch nie jemand ein Custom-ROM aufgespielt, geschweige denn es versucht.
Ja, ich habe mich da leider auch durch die in den letzten 12 Monaten immerhin recht guten Bewertungen täsuchen lassen...
Zumindest in der Preisregion werde ich defintiiv nichts mehr ohne Käuferschutz kaufen. Damit hätte er wohl keine Chance gehabt.
Das ist in der Tat eine sehr gute Idee. Wäre aber die Frage, ob ich mich mit der Androhung dieses Lösungswegs selbst in Schwierigkeiten bringen könnte, von wegen Verleumdung oder so was?
Mehrmaliges Einschalten bringt leider nichts, wenn das Gerät nicht geht, hilft nur Kälte.
Wenn ich mir die Bewertungen anschaue, und die anderen Angebote, ist es recht unwahrscheinlich, dass der Verkäufer 'keine Ahnung' hat. Ich vermute, der hat die Bilder, bzw. das eine Bild auf dem der Download Modus aktiv ist, vor der Klimaanlage geschossen, oder das Teil, wie Du, vorher gekühlt. Oder, um mal ans Gute im Menschen zu glauben, der heizt seinen Werkraum nicht
Sehe ich ähnlich. Außerdem ist der Bootloader gesperrt und Knox wurde nicht getriggert. Da hat also noch nie jemand ein Custom-ROM aufgespielt, geschweige denn es versucht.
Wenn man bei dem Kollegen mal durch die Bewertungs-Vita scrollt, taucht ca. alle 20-30 Bewertungen eine deutlich negative Bewertung auf. Das Problem ist bei eBay, dass generell nur der Bewertungsprozentsatz der letzten 12 Monate angezeigt wird. Das verfälscht das Bild eines Verkäufers deutlich, wie am Beispiel erkennbar. Bei so einem Kollegen dann doch das nächste Mal nicht ohne PP-Käuferschutz kaufen. Dann stehen die Chancen gut, dass man den Artikel kostenlos zurücksenden kann.
Ja, ich habe mich da leider auch durch die in den letzten 12 Monaten immerhin recht guten Bewertungen täsuchen lassen...
Zumindest in der Preisregion werde ich defintiiv nichts mehr ohne Käuferschutz kaufen. Damit hätte er wohl keine Chance gehabt.
Den habe ich löschen lassen, war eine klare Rachebewertung (nach dem Motto "Käufer kriegt Fehler nicht behoben und will dann Preisnachlass, 6-"). Ich habe bei eBay angerufen und gefragt, was man in der Sache machen kann, da ich ja wegen Überweisung ohne eBay-Garantie ja keinen "Fall" in dem Sinne eröffnen kann. Was sie für mich machen konnten, war eben, dem Verkäufer zu schreiben und ihn zu bitten, einzulenken (darauf hat er aber scheinbar nicht reagiert, habe jedenfalls nichts gehört) - und eben die Rachebewertung zu löschen, dafür hat er dann auch eine Verwarnung kassiert. Das war es aber leider auch.yassin, war sein kommtar in deiner bewertung so unsachlich oder hast du den kommantar löschen lassen?
Ich gehe auch davon aus, ja. Zumal sich der Fehler wohl normalerweise dadurch ankündigt, dass das Gerät langsam und heiß wird, ab und zu ausgeht, nicht mehr zuverlässig startet etc... also alles Sachen, die man ehrlicherweise beschreiben würde.Klingt tatsächlich nach einem emmc Fehler, und das hätte der Verkäufer sehen können vermutlich? > Ebay-Fall.
[...]
Jein. Gebrauchtgerät das direkt einen Flexingfehler aufweist ist kein Gebrauchtgerät. Da kann man schon davon ausgehen das der Verkäufer das vorher wusste.
Wichtig bei dir wäre immer noch Ebay einzuschalten, und vor allem wurde das Gerät als gebraucht eingestellt, und nicht als defekt. Der von dir beschriebene Fehler ist wohl eindeutig mehr als eine kleine Macke, die auch nicht von heute auf morgen entsteht.
Wenn es dir wirklich um Gerechtigkeit geht, könnte man ((auch ohne Anwalt)) den Rechtsweg einschlagen. Bei der Menge an gebrauchten Handys würde ich dem eBay-Account des Herrn einen gewerblichen Charakter zuordnen und mein 14-tägiges Rückgaberecht einfordern. Liegt dann im Ermessen des Gerichts. Dann würdest du dem Mann ein Paar mehr Probleme damit bereiten. Ob es das jedoch wert ist... Vielleicht hilft schon die Androhung dieses Lösungsweges.
Das ist in der Tat eine sehr gute Idee. Wäre aber die Frage, ob ich mich mit der Androhung dieses Lösungswegs selbst in Schwierigkeiten bringen könnte, von wegen Verleumdung oder so was?
Gut zu wissen, danke dir für den Link!§447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Aber wenn man sich so die abgelaufenen Angebote so anschaut, könnte man auch auf den Gedanken der gewerblichen Veräußerungen kommen.
Dann: Der oben vorgeführte § 447 BGB gilt nicht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer (§ 14 BGB) kauft.
Die Verpackung war durchaus gut, aber es war ja nicht "erschütterungsfrei" aufgehängt daher hatte ich das in Erwägung gezogen.Anders gesprochen: Wenn dein Galaxy nicht so idiotisch verpackt war, sondern der Karton war anständig ausgestopft, ist es sehr unwahrscheinlich, daß durch den Transport etwas kaputtgegangen sein könnte. Das läßt den Schluß zu, daß es schon vorher defekt war.
Vielleicht ist es ja so ähnlich wie bei meinem T420 - erst wiederholtes Ein- und Ausschalten führt zum Erfolg? Und in dem Moment, in dem das Galaxy mal wieder funktioniert hat, hat der VK die Fotos gemacht...
Trotzdem bleibt, daß der VK das Gerät nicht als "tot" beschrieben hat, und er hat sogar Fotos davon im eingeschalteten Zustand gemacht.
Fassen wir zusammen:
Beschreibung + Fotos
Verpackung o.k.
_________________________________
Gerät sollte sich einschalten lassen
Gerät läßt sich aber nicht einschalten, das widerspricht der Beschreibung.
Rachtsanwalt? - Vergiß es.
Gericht? - Vergiß es auch (schon, weil Du beweisen müßtest, daß Du den Gerät nichts angetan hast...)
Ich glaube, da kann nur noch der Zoll helfen...
Mehrmaliges Einschalten bringt leider nichts, wenn das Gerät nicht geht, hilft nur Kälte.
Das ist leider bei mir ebenfalls das Problem, ich habe momentan absolut keine Zeit, irgendetwas auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Da müsste ich ein paar Monate warten. Die einzige Möglichkeit wäre eben, ihm zumindest an den Karren zu fahren wegen eventueller Gewerbstätigkeit...Ich glaube was er ausdrücken möchte ist, daß das erwähnen des Zolls einen gewissen Effekt beim vermeintlich gewerblichen Privatverkäufer hat. Falls das hier zum Einsatz kommt, hoffe ich auf Erfolg.
Grundsätzlich ist das Verhalten der geprellten Käufer aufgrund der vagen Erfolgsaussichten und der langen Dauer von Gerichtsverfahren ein Teil des Problems. Zwielichtige Verkäufer kennen diese Umstände natürlich auch und kommen daher allzu oft mit ihrem Verhalten durch, weil der Käufer einfach keine Lust auf Streß hat und auch keine Lust auf ein Verfahren mit Gerichtsstand am Ort des Verkäufers. Und so lassen die Käufer diese Art Verkäufer eben indirekt weiter ihr böses Spiel treiben. Wie so oft ist also leider am Ende der nachgebene Klügere doch der Dumme.
Auch hier wäre nochmal die Frage, kann ich mich damit selbst in Schwierigkeiten bringen?Wie bei Schwarzarbeit ist der Zoll auch die zuständige Ermittlungsbehörde für nicht angemeldete Gewerbe. Ein kleiner Tipp an das Finanzamt des Ortes mit dem fragwürdigen Verkäufer hat vermutlich eine ähnliche Wirkung.
Sorry nochmal für die späte Rückmeldung. Da ich die Hoffnung auf ein Einlenken des Verkäufers aufgegeben habe (und wie gesagt keine Zeit für Gerichtsverfahren etc.), habe ich das Gerät jetzt durch mehrmaliges Herunterkühlen so lange am Laufen halten können, bis ich ein Stock-ROM aufspielen konnte. Nach nochmaligem Abkühlen konnte ich es dann einrichten, und ein drittes Mal hat es ermöglicht, eine Wakelock-App zu installieren. Scheinbar lässt sich der Ausfall des Geräts beim Erwärmen nämlich umgehen, wenn der Prozessor nicht in einen Standby-Modus gehen darf. Dadurch läuft das Note jetzt seit Montag tatsächlich durchgehend, solange ich es nicht herunterfahre - mal sehen, wie lange. Mit knapp unter 70€ ist das Gerät ja wirklich recht günstig gewesen (und ich will es nur für Notizen nutzen, die ständig synchronisiert werden, d.h. wenn es ausfällt, verliere ich nichts). Daher ist mein Plan, es jetzt tatsächlich einfach mal so zu benutzen und wenn es dann irgendwann komplett aufgibt, versuche ich entweder mein Glück mit dem Reflow-Ofen oder ich gehe matt-eagles Tipp nach und verkaufe es korrekt beschrieben als komplett defekt mit eMMC-Bug wieder auf eBay.Gibt es inzwischen ein Update?